Fragen & Antworten

Wer kann eigentlich auf Stuttgart - meine Stadt mitmachen? Welche Beteiligungsmöglichkeiten bietet das Portal? Und warum muss ich mich registrieren? Auf dieser Seite beantworten wir häufig gestellte Fragen rund um das Portal.

1. Warum hat die Stadt Stuttgart ein Online-Beteiligungsportal?

In Stuttgart wird Bürgerbeteiligung schon seit vielen Jahren gelebt. Die Einwohnerversammlungen oder der Bürgerhaushalt sind nur zwei Beispiele von vielen. Mit dem Portal Stuttgart - meine Stadt hat die Landeshauptstadt einen zentralen Ort geschaffen, der zukünftig Projekte bündelt und die Bürgerinnen und Bürger einlädt, sich direkt und unkompliziert einzubringen oder zu informieren, zum Beispiel auch über Termine von Vor-Ort-Veranstaltungen. Unter "Ergebnisse ansehen" steht Ihnen zudem ein wachsendes Archiv zur Verfügung.

2. Wer kann das Portal nutzen?

Stuttgart - meine Stadt ist eine Plattform für alle Stuttgarterinnen und Stuttgarter. Egal ob jung oder alt, Schwabe oder "Neigschmeckter": Stuttgart ist Ihre Stadt und Ihre Meinung zählt.

Manche Beteiligungsprojekte wenden sich an die Bewohnerinnen und Bewohner bestimmter Stadtbezirke, in anderen Fällen können sich alle Stuttgarterinnen und Stuttgarter beteiligen. Voraussetzung ist lediglich eine Registrierung mit Kontaktdaten und E-Mail-Adresse.

3. Warum soll ich mich beteiligen?

Sie sind die Experten des Alltags! Ihr Wissen und Ihre Ideen können in die verschiedensten Planungsvorhaben, Projekte oder Entscheidungen der Stadt einfließen. Und Sie können sich frühzeitig in Themen einbringen, die Ihr direktes Umfeld betreffen und so der Stadtverwaltung und dem Gemeinderat ein konkretes Feedback geben.

4. Warum muss ich mich registrieren, um mitmachen zu können?

Um alle Beteiligungsmöglichkeiten nutzen zu können, müssen Sie sich registrieren. Damit stellen wir sicher, dass nur echte Personen Einträge vornehmen können und keine schadhaften Programme das Portal in Mitleidenschaft ziehen. Ihre personenbezogenen Daten, wie E-Mail-Adresse oder Straße und Hausnummer, geben wir nicht an Dritte weiter, und sie werden anderen Nutzern auch nicht angezeigt. Im Zuge der Registrierung geben Sie sich einen Nutzernamen Ihrer Wahl. Sie treten im Portal nur unter diesem auf. Die Registrierung ist selbstverständlich kostenfrei.

5. Wo finde ich Informationen zum Datenschutz und über die Nutzungsbedingungen?

Wir gehen verantwortungsbewusst mit Ihren personenbezogenen Daten um. Mehr darüber erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Welche Rechte und Pflichten Sie als Nutzer des Portals Stuttgart - meine Stadt haben, lesen Sie in den Nutzungsbedingungen.

6. Was bedeutet "Online-Beteiligung"?

Mit Online-Beteiligung sind Beteiligungsverfahren gemeint, die über das Internet durchgeführt werden. Hier auf Stuttgart - meine Stadt können Sie beispielsweise computergestützt an Umfragen teilnehmen oder in Foren mit anderen Nutzern diskutieren. Online-Beteiligung ist weder ein Ersatz für unsere repräsentative Demokratie, noch schließt sie Offline-Beteiligungsmöglichkeiten - wie Info-Veranstaltungen, Workshops oder Planungswerkstätten - aus. Sie ergänzt vielmehr die Vielfalt der Beteiligungsmöglichkeiten. Durch sie können noch mehr Menschen an der Entwicklung ihres Lebensumfelds aktiv mitwirken.

7. Was ist der Unterschied zwischen formeller und informeller Bürgerbeteiligung?

Formelle Bürgerbeteiligung heißt, dass die Bürgerbeteiligung gesetzlich vorgeschrieben ist. Das bedeutet, es müssen Dritte in behördliche Entscheidungsprozesse einbezogen werden. Bei einer formellen Bürgerbeteiligung ist auch festgelegt, in welcher Form die Verfahren durchgeführt werden: Das kann von einer einfachen Informationsveranstaltung bis hin zu einer Abstimmung über ein Projekt reichen. Auf kommunaler Ebene fallen Bürgerbegehren, Bürgerentscheide, Einwohneranträge und Einwohnerversammlungen unter den Begriff der formellen Bürgerbeteiligung, auf Landesebene Volksbegehren, Volksabstimmungen und Volksanträge .

Bei der informellen Bürgerbeteiligung gibt es die Möglichkeit der Mitwirkung, ohne dass dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Informelle Bürgerbeteiligungen werden immer freiwillig durchgeführt. Die Kommune kann die freiwillige Bürgerbeteiligung auf alle denkbaren kommunalpolitischen Themen anwenden, wie zum Beispiel Haushalt, Bauprojekte, Flächennutzung, Verkehr etc. Auch die Methoden und der Umfang von informellen Bürgerbeteiligungen sind nicht festgelegt: Sie können von Informationsveranstaltungen über Workshops bis hin zu onlinegestützten Verfahren reichen.

Ein wesentliches Ziel der informellen Bürgerbeteiligung ist, dass die Einwohnerinnen und Einwohner mit der Verwaltung beziehungsweise dem Gemeinderat über Themen und Projekte diskutieren sowie ihre Ideen und Bedenken einbringen können. Beispiele für gelebte informelle Bürgerbeteiligung in der Landeshauptstadt sind die Bürgerhaushalte oder die Bürgerbeteiligung zur Zukunft der Villa Berg. Die informelle Bürgerbeteiligung hat keinen bindenden Charakter, letztlich entscheidet immer der Gemeinderat. Die Ergebnisse sind aber für die Entscheidungsträger wichtige Impulsgeber und ein Stimmungsbarometer.

8. Welche Beteiligungsformen gibt es auf dem Online-Portal?

Auf dem Portal finden Sie verschiedene Vorhaben und Themen, zu denen Sie sicherlich eine Meinung und viele Ideen haben - diese möchten wir kennenlernen. In Umfragen beantworten Sie konkrete Fragen oder geben der Stadtverwaltung und dem Gemeinderat Feedback.

Bei anderen Projekten sind Ihre Erfahrungen, Ihr Know-how und Ihre Kreativität gefragt: In Diskussionsforen haben Sie die Möglichkeit, Vorhaben mit eigenen Ideen zu unterstützen. Zusätzlich zu Textbeiträgen können Sie, um Ihren Vorschlag weiter zu verdeutlichen, Fotos und Dokumente hochladen, die wiederum von allen einsehbar sind. Andere Nutzer und das Moderationsteam haben die Möglichkeit, Ihren Beitrag zu beantworten und zu kommentieren.

In manchen Fällen drehen sich die Fragestellungen um konkrete Orte in Stuttgart. Damit Sie uns zeigen können, wo in Stuttgart Verbesserungspotenzial besteht, haben wir eine interaktive Karte entwickelt. Klicken Sie in die Karte und setzen Sie einen Pin an die Stelle, um die sich Ihr Vorschlag dreht. Ein Textfeld bietet Ihnen außerdem die Möglichkeit, Ihre Idee näher zu erläutern.

Natürlich findet Bürgerbeteiligung nicht nur im Internet statt. Wir möchten Sie auch persönlich treffen, mit Ihnen diskutieren und gemeinsam Ideen entwickeln. Daher finden Sie hier auf dem Portal auch Terminankündigungen mit Ort- und Zeitangaben für Bürgerversammlungen, Infoabende und Workshops. Ein Link zur elektronischen Fahrplanauskunft der VVS erleichtert Ihre Anreise.

9. Was bedeuten die Symbole, mit denen die Projekte in der Vorhabenliste gekennzeichnet sind?

In der Vorhabenliste werden vier Projekttypen unterschieden. Sie sind durch unterschiedliche Symbole gekennzeichnet:
 
Sprechblase  mit Paragraf

Formelle Bürgerbeteiligungsprojekte
sind gesetzlich vorgeschrieben und folgen klaren, vordefinierten Abläufen. Die Auslage von Bebauungsplänen ist beispielsweise eine formelle Bürgerbeteiligung.

grüne Sprechblasen
Bei informellen Beteiligungsprojekten kann es ganz unterschiedliche Beteiligungsformate und Gestaltungsspielräume geben – von kurzen Umfragen bis hin zu großen Workshops. Bei der Ausgestaltung der jeweiligen Formate wird die Stadt seit Oktober 2017 von einem Beteiligungsbeirat unterstützt, der sich aus Vertretern der Einwohnerschaft, Politik und Verwaltung zusammensetzt. Der Gemeinderat entscheidet bei informellen Bürgerbeteiligungen in letzter Instanz sowohl über die Durchführung von Beteiligungsprojekten als auch über die Umsetzung der Ergebnisse.
Icon mit einem blauen 'i'


Bei manchen städtischen Vorhaben ist keine Bürgerbeteiligung möglich, beispielsweise weil es keinerlei Gestaltungsspielräume bei der Umsetzung gibt. Auch über sie informiert die Vorhabenliste.
gelber Bleistift

Es gibt Vorhaben, bei denen die Stadt keine Bürgerbeteiligung plant, diese jedoch vorstellbar wäre. Durch die Leitlinie ist es für Einwohner möglich geworden, für solch ein Projekt selbst eine Bürgerbeteiligung anzuregen. Das kann entweder über das Sammeln von genügend Unterschriften geschehen, über die Kontaktaufnahme zum verantwortlichen Bezirksbeirat oder über die neu eingerichtete Koordinierungsstelle für Bürgerbeteiligung.

10. Wie kann ich selbst eine Bürgerbeteiligung zu einem bestimmten Vorhaben anregen?

Bei manchen Vorhaben ist keine informelle Bürgerbeteiligung vorgesehen, wäre grundsätzlich aber möglich. Sie haben daher die Möglichkeit, für solche Projekte ein Bürgerbeteiligungsverfahren anzuregen. Hierzu stehen Ihnen unterschiedliche Wege zur Verfügung:

Per Quorumsantrag

Es besteht die Möglichkeit einen sogenannten Quorumsantrag zu stellen. Hierzu legen Sie mindestens 1000 Unterschriften bei der Stadtverwaltung vor. Wichtig ist, dass nur Einwohnerinnen und Einwohner Stuttgarts ab 14 Jahren unterschriftsberechtig sind. Nutzen Sie zur Sammlung bitte ausschließlich das bereitgestellte Formular.
 
Wenn die Verwaltung die Zulässigkeit des Quorumsantrags festgestellt hat, wird dieser in den Gemeinderat eingebracht. Er entscheidet dann über die Durchführung eines Bürgerbeteiligungsverfahrens. Pro Vorhaben ist nur ein Quorumsantrag zulässig.

Über den Bezirksbeirat

Weiterhin können Sie sich an den zuständigen Bezirksbeirat wenden. Dieser kann Ihre Anregung per Mehrheitsbeschluss zu einem Antrag erheben. Liegt das Projekt im Zuständigkeitsbereich des Gemeinderats, entscheidet dieser schnellstmöglich über den Antrag. Andernfalls liegt die Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung beim Oberbürgermeister.

Über die Koordinierungsstelle für Bürgerbeteiligung

Sie können Ihren Wunsch nach Bürgerbeteiligung auch an die Verwaltung herantragen. Mithilfe des Kontaktformulars können Sie Ihr Anliegen zu einem bestimmten Projekt an die Verwaltung übermitteln. In diesem Fall entscheidet der Oberbürgermeister, ob er die Anregung aufnehmen und weiterverfolgen möchte.

11. Wie geht es mit den Projekten weiter, wenn die Beteiligungsphasen abgeschlossen sind?

Gemeinsam mit Ihnen möchten wir die Zukunft Stuttgarts entwickeln, politische Entscheidungen bereichern und Transparenz schaffen. Ihre Ideen, Meinungen und Anregungen sind für den jeweiligen Entscheidungsträger zwar nicht bindend, aber ergänzen den Abwägungs- und Entscheidungsprozess. Die Entscheidungskompetenz verbleibt je nach Zuständigkeit beim Gemeinderat oder beim Oberbürgermeister - den gewählten Vertretern unserer repräsentativen Demokratie. Auf Stuttgart - meine Stadt veröffentlichen wir die Ergebnisse der einzelnen Projekte. Unter "Ergebnisse ansehen" steht Ihnen zudem ein wachsendes Archiv zur Verfügung.

12. Wie kann ich Ideen und Verbesserungsvorschläge einreichen, die nichts mit aktuellen Beteiligungsprojekten zu tun haben?

Auf der Startseite finden Sie eine rote Box mit der Überschrift "Idee einreichen". Sie ist Ihr direkter Draht zur Stadtverwaltung. Wenn Sie sich als Nutzer registriert haben und eingeloggt sind, können Sie Ihre Ideen und Anregungen in das Textfeld schreiben. Wenn Sie auf "Idee einreichen" klicken, erhält die Stadtverwaltung Ihre Vorschläge inklusive der E-Mail-Adresse, die Sie bei Ihrer Registrierung auf Stuttgart - meine Stadt angegeben haben. Vielleicht erinnert Sie diese Funktion an eine bestimmte Dienstleistung der Stadt Stuttgart: die Gelbe Karte.

13. Wer moderiert das Portal?

Die Beteiligungsprojekte werden von den jeweiligen Fachabteilungen der Stadtverwaltung, den Eigenbetrieben oder den Beteiligungsunternehmen der Stadt betreut. Die Experten beantworten die Fragen der Nutzer und achten darauf, dass die Regeln einer konstruktiven und respektvollen Diskussion eingehalten werden. Sollten Beiträge einzelner Nutzer beleidigende oder anstößige Inhalte enthalten, können Sie von den Moderatoren gelöscht werden. Mehr Informationen dazu finden Sie in der Netiquette.

14. Wie kann ich einen von mir eingestellten Beitrag ändern oder löschen?

Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an die Online-Redaktion der Landeshauptstadt Stuttgart:

15. Der Bestätigungslink für die Registrierung funktioniert bei mir nicht. Was soll ich tun?

Es kann vorkommen, dass E-Mail-Systeme Links beschädigen oder nicht korrekt wiedergeben. Sollte der Bestätigungslink bei Ihnen nicht funktionieren, markieren Sie den kompletten Link, kopieren Sie ihn und fügen Sie ihn manuell in ein neues Browserfenster ein. ​

16. Was soll ich tun, wenn die Beteiligungsmöglichkeiten nicht funktionieren?

Fehler können ausgelöst werden, wenn Cache (Pufferspeicher) oder Arbeitsspeicher überlastet sind. Schließen Sie deshalb bei einem Fehlverhalten alle unnötigen Anwendungen und versuchen Sie es erneut. Sollte das Problem weiterhin auftreten, starten Sie das Gerät neu.

Sollten Sie weiterhin Probleme bei der Nutzung des Portals haben, könnte es auch daran liegen, dass Sie mit einer veralteten Browserversion arbeiten. Das Beteiligungsportal unterstützt die gängigen Browser "Google Chrome", "Mozilla Firefox", "Internet Explorer" und "Safari" in der jeweils aktuellen und vorhergehenden Version. Nicht nur für die Nutzung des Portals, auch aus Sicherheitsaspekten ist es empfehlenswert, auf Computern und mobilen Endgeräten immer mit den aktuellen Software-Versionen zu arbeiten. Überprüfen Sie daher die Version Ihres Browsers und installieren Sie gegebenenfalls die neueste Version.

17. Ich habe ein technisches Problem oder einen redaktionellen Fehler auf dem Portal entdeckt. An wen kann ich mich wenden?

Die Online-Redaktion der Landeshauptstadt Stuttgart betreut das Beteiligungsportal redaktionell und ist Ihr Ansprechpartner für technische und textliche Belange.