Die Leitlinie für informelle Bürgerbeteiligung in Stuttgart

Seit dem 1. Oktober 2017 regelt die Leitlinie für informelle Bürgerbeteiligung den gesamten Themenbereich der informellen Bürgerbeteiligung in Stuttgart - von der Anregung von Beteiligungsverfahren über deren Gestaltung bis hin zur Entscheidungsfindung. Mit der Leitlinie hat sich die Stadt in Form einer Selbstverpflichtung einen verbindlichen und transparenten Rahmen für informelle Bürgerbeteiligung gegeben.

Teil der Leitlinie ist die sogenannte Vorhabenliste. Sie informiert transparent über Projekte der Stadtverwaltung und die dabei bestehenden Beteiligungsmöglichkeiten. Darüber hinaus haben alle Bürger durch die Leitlinie die Möglichkeit, selbst eine Bürgerbeteiligung zu bestimmten Vorhaben anzuregen. Auch die Einberufung des Beteiligungsbeirats ist Teil der Leitlinie. In diesem Gremium beraten Vertreter aus Einwohnerschaft, Politik und Verwaltung über die konkrete Gestaltung von Beteiligungsverfahren.