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Entwurf der Leitlinie zur Bürgerbeteiligung

Ideensammlung zur Leitlinie Bürgerbeteiligung

ThemaVerwaltung
Zeitraumfür Beteiligung: 01.10.15 bis 16.11.15
ZielgruppeStuttgarterinnen und Stuttgarter

informelle Beteiligunginformelle Beteiligung
beendet

Eine Leitlinie für die Bürgerbeteiligung in Stuttgart

Bürgerbeteiligung kann auf verschiedene Art und Weise durchgeführt werden. Foto: martinlorenz.net/Stadt Stuttgart
Bürgerbeteiligung kann auf verschiedene Art und Weise durchgeführt werden. Foto: martinlorenz.net/Stadt Stuttgart
Menschen an öffentlichen Projekten zu beteiligen, ist kein neuer Trend. Die Landeshauptstadt Stuttgart praktiziert das seit vielen Jahren - ob beim Bürgerhaushalt, in Bürgerversammlungen, bei Veranstaltungen zu Stadtplanungsprojekten, mittels der "Gelben Karte" oder seit über 20 Jahren bei der Jugendbeteiligung. Zahlreiche Vorhaben werden unter Beteiligung der Einwohnerschaft durchgeführt. Was bisher jedoch noch fehlt, ist eine Leitlinie, die einheitlich die Standards und das Vorgehen bei Beteiligungsverfahren regelt.

Die Stadtverwaltung hat den Entwurf der "Leitlinie für Bürgerbeteiligung in der Landeshauptstadt Stuttgart" erarbeitet. Mit der Leitlinie sollen die bereits bestehenden Beteiligungsverfahren ergänzt und zusammengeführt werden. Außerdem geht es darum, alltagstaugliche Vorgaben und Standards für künftige Beteiligungsprozesse zu definieren und der Beteiligungskultur in Stuttgart einen hohen Stellenwert zuzuordnen. So erhalten Einwohnerschaft, Politik und Verwaltung einen verbindlichen Rahmen für Bürgerbeteiligungen, an dem sie sich orientieren und wodurch sie aktiv auf das kommunale Geschehen Einfluss nehmen können.

Dabei kann Bürgerbeteiligung auf verschiedene Art und Weise durchgeführt werden. So können interessierte Bürger ihre Meinung zum Beispiel bei Terminen vor Ort oder online äußern. Außerdem gibt es auch Unterschiede in der Form der Bürgerbeteiligung. Diese kann formell, also gesetzlich vorgeschrieben, oder informell, also auf freiwilliger Basis, sein. Weitere Informationen hierzu können Sie in "Was ist Bürgerbeteiligung?" unter dem Hauptmenü-Reiter "Mitmachen" hier auf dem Portal nachlesen.

Überarbeitete Leitlinie für Bürgerbeteiligung im Gemeinderat eingebracht

Die Stadtverwaltung hat Ende Juli 2016 einen überarbeiteten Entwurf der Leitlinie für Bürgerbeteiligung dem Gemeinderat zur Beratung und zum Beschluss vorgelegt. Ein erster Entwurf war im Jahr 2015 erarbeitet und anschließend von Bürgern und Experten online und in mehreren Veranstaltungen diskutiert worden. Mit der Leitlinie für Bürgerbeteiligung soll eine verbindliche Grundlage für die sogenannte informelle Bürgerbeteiligung in Stuttgart geschaffen werden.

Hier auf dem Portal und in Veranstaltungen hatten die Bürger Gelegenheit zu kommentieren, wie sie über Bürgerbeteiligung im Allgemeinen und über die Leitlinie im Speziellen denken. Darüber hinaus wurden auch Experten zum Entwurf gefragt, die ihrerseits Vorschläge äußern und über die Leitlinie diskutieren konnten.

Neue Anregungen und Ideen zum Entwurf der Leitlinie - ob konkret oder auch allgemeiner Natur - wurden von der Stadtverwaltung ausgewertet und der Entwurf anschließend von der Stadtverwaltung überarbeitet. Aufgrund der Anregungen von Bürgerschaft und Experten wurden folgende Änderungen am Entwurf vorgenommen:

•    Antragsrecht für Bezirksbeirat
•    Antragsrecht für Jugendrat
•    Veröffentlichung einer Liste mit allen Vorhaben der Landeshauptstadt

Der jetzt vorliegende Entwurf wurde am 27. Juli 2016 in den Verwaltungsausschuss der Landeshauptstadt Stuttgart eingebracht, damit der Gemeinderat darüber zunächst beraten und voraussichtlich im Herbst 2016 beschließen kann.

Fragen zum neuen Entwurf der Leitlinie für Bürgerbeteiligung schicken Sie gern per Mail an stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de.

Phase 1

Diskutieren Sie mit uns über die Leitlinie zur Bürgerbeteiligung

01.10.2015 bis 16.11.2015

Die Stadt Stuttgart hat nun den Entwurf einer Leitlinie zur Bürgerbeteiligung herausgebracht. Die Stadtverwaltung wollte erfahren, wie Sie über Bürgerbeteiligung im Allgemeinen und über die Leitlinie im Speziellen denken. In diesem Forum konnten Sie, den Entwurf der Leitlinie zu kommentieren und darüber beziehungsweise über das Thema Bürgerbeteiligung miteinander und mit uns diskutieren.​

beendet

Wie stehen Sie zum Thema Bürgerbeteiligung und wie denken Sie über den Entwurf der Leitlinie?

Es ist gut, dass die Landeshauptstadt Stuttgart nun dem Beispiel anderer Kommunen im Land folgt und beabsichtigt ihre Bürgerbeteiligungsverfahren in einem transparenten Verfahren institutionalisieren. Außerdem fällt positiv auf, dass Möglichkeiten und Grenzen von informellen Beteiligungsprozessen klar aufgezeigt und entsprechend formuliert sind.

Es ist schade, dass der bisherige Entwurf der Leitlinie nicht partizipativ im Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern erarbeitet wurde. Ich hoffe, dass dies im weiteren Verlauf des Prozesses vor der Verabschiedung durch den Gemeinderat nachgeholt wird. Das dies bisher versäumt wurde, liest sich aus dem Ton der bisherigen Formulierungen heraus. So klingt die Leitlinie insgesamt aus städtischer Sicht geschrieben und wenig bürgernah.

Alle städtischen Verfahren sollten transparent gelistet werden. Die Trennung zwischen Bürgerbeteiligungsliste und Vorhabenliste erscheint wenig praktikabel und nicht notwendig. Eine Liste für alle Vorhaben wäre transparenter und einfacher zu handhaben.
Der Bezug auf die Gemeindeordnung, der sich durch den Leitfaden zieht, ist nicht nachvollziehbar. Die Hürden und Fristen aus den zitierten Paragraphen beziehen sich auf unterschiedliche Instrumente direkter Demokratie. Ob sich Angelegenheiten für ein Bürgerbegehren eignen, sagt wenig darüber aus, ob ein Beteiligungsprozess zur Sache sinnvoll wäre. Diese Verquickung der "Spielregeln" zu direktdemokratischen Instrumenten sollte vermieden werden. Sie stiftet potenziell Verwirrung. Darüber hinaus wäre es besser, wenn sich die Quoren zur Initiierung eines Beteiligungsverfahrens flexibler handhaben lassen würden. Das starre Quorum von 2.500 Unterschriften trägt der Reichweite und den Auswirkungen eines Vorhabens keinerlei Rechnung. So müssen die Bürgerinnen und Bürger die 2.500 Unterschriften unabhängig davon sammeln, ob das Vorhaben lediglich einen kleineren Stadtbezirk betrifft oder gesamtstädtische Auswirkungen hat.
Bisher sind die Stadtbezirke leider überhaupt nicht berücksichtigt beziehungsweise gar nicht erwähnt. Vor allem tauchen die Bezirksbeiräte bislang nicht auf, obwohl sie ein zentrales Organ sind, um die Anliegen der Bürgerschaft in die Stadtverwaltung hineinzutragen. Da sie über ein besonderes Gespür darüber verfügen, welche Vorhaben in ihren Stadtbezirken potenziell Konflikte hervorrufen können, sollte auch über ein Initiativrecht für die Bezirksbeiräte nachgedacht werden. Zumindest aber muss ihre Rolle innerhalb der Leitlinie beziehungsweise des zugehörigen Verfahrens geklärt werden. So sollte die Leitlinie sicherstellen, dass in der jeweiligen Projektgruppe, in der alle beteiligten Akteure die Beteiligungsprozesse konzipieren sollen, auch Vertreterinnen und Vertreter der Bezirke Platz finden.
Auch die Übersicht auf Seite 10, die aufzeigen soll, bei was Beteiligung möglich sein kann und bei was nicht ist sehr kompliziert und wenig bürgerfreundlich. Auch ist die Abgrenzung nicht nachvollziehbar. Der anschließende Satz "Zudem wird keine Bürgerbeteiligung durchgeführt, wenn das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner eine Behandlung der Thematik unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfordern" ist ein potenzieller Beteiligungshemmer. Er widerspricht dem Transparenzgedanken der Leitlinie und öffnet Gemeinderat und Verwaltung Tür und Tor unbeliebte Beteiligungsverfahren zu verhindern. Das kann Bürgerinnen und Bürger frustrieren, da sie sich nicht ernst genommen fühlen und das Gefühl bekommen können, im Rahmen der Beteiligung kaum selbstständig und in hohem Maße abhängig von der Stadtverwaltung zu sein. Ähnliches gilt für folgenden Satz auf Seite 18: "Bei der Entscheidung über die Einleitung von Bürgerbeteiligung ist darauf zu achten, dass die Anzahl der bereits laufenden Beteiligungsverfahren einem qualitativ hochwertigen zusätzlichen Beteiligungsprozess nicht entgegensteht." Dies sollte entweder -im Sinne der angestrebten Transparenz- stark konkretisiert werden, oder ganz entfallen.

Moderationsteam

Hallo FloP, der Entwurf der Leitlinie für Bürgerbeteiligung wurde von einer verwaltungsinternen Arbeitsgruppe erstellt. Die Möglichkeit der öffentlichen Diskussion ist zum einen durch dieses Beteiligungsportal gegeben, zum anderen werden im Frühjahr 2016 Veranstaltungen stattfinden, bei denen sich alle Einwohnerinnen und Einwohner in die Diskussion einbringen können.
Die Anzahl der nötigen Unterschriften für ein Quorum orientiert sich im Leitlinienentwurf an den Vorgaben der Gemeindeordnung. Ob davon abgewichen werden soll, wird in den kommenden Monaten noch diskutiert.
Eine Trennung der Projekte in der Bürgerbeteiligungs- und der Vorhabenliste erscheint nach unserer Sicht durchaus sinnvoll, da die Einwohner schnell erkennen können, zu welchen Projekten Bürgerbeteiligung bereits vorgesehen/geplant ist und zu welchen Projekten die Einwohner ggf. selbst aktiv werden können.
Die Bezirksbeiräte haben gemäß § 3 GOB (Geschäftordnung der Bezirksbeiräte) das Recht zu den Angelegenheiten ihres Bezirks gehört zu werden und Anträge zu stellen. Dieses Recht ist durch die Leitlinie nicht eingeschränkt, das bedeutet, dass in den Sitzungen der Bezirksbeiräte auch weiterhin über die örtlichen Planungen berichtet, diskutiert und Anträge - auch für Bürgerbeteiligung - gestellt werden können.
Die Rahmenbedingungen für Bürgerbeteiligung sollten immer transparent und klar für alle Teilnehmer/innen sein. Daher haben wir in der Leitlinie darauf hingewiesen, dass es Themen geben kann, die nicht zu einem Beteiligungsverfahren führen können, nämlich dann, wenn das öffentliche Wohl usw. dies erfodern.
Viele Grüße das Moderationsteam

19.11.15, 10:47 , Zustimmungen , 0 Kommentare

Landeshauptstadt gibt sich Leitlinie für informelle Bürgerbeteiligung

Der Gemeinderat hat am Donnerstag, 06. April 2017, die Leitlinie für informelle Bürgerbeteiligung einstimmig beschlossen. Sie regelt den gesamten Themenbereich der informellen Bürgerbeteiligung, von deren Anregung über die Gestaltung bis hin zur Entscheidungsfindung. Eine Vorhabenliste informiert die Bürgerinnen und Bürger zukünftig transparent über Projekte der Stadtverwaltung.

Mit dem Gemeinderatsbeschluss zur "Leitlinie für informelle Bürgerbeteiligung in der Landeshauptstadt Stuttgart" gibt sich die Stadt in Form einer Selbstverpflichtung einen verbindlichen und transparenten Rahmen zur Bürgerbeteiligung. Dazu sagte Oberbürgermeister Fritz Kuhn: "Dies ist ein wichtiger Schritt, der das politische Geschehen in Stuttgart verändert und unsere repräsentative Demokratie reicher macht. Denn: Die Verwaltung und der Gemeinderat profitieren, wenn die Bürger als Experten des Alltags rechtzeitig ihre Meinung einbringen können. Und die Bürger sehen jetzt seht deutlich, wie das Spielfeld der Stadtpolitik ist und wer Entscheidungen trifft. Wenn die Entscheidung des Rates eine andere ist, als die im Beteiligungsverfahren vorgeschlagene, dann ist der Rat begründungspflichtig."

Die Leitlinie tritt am 1. Oktober 2017 in Kraft. Sie führt einige Neuerungen ein, beispielsweise die sogenannte Vorhabenliste, die hier auf dem städtischen Beteiligungsportal zu finden sein wird. Hier können sich die Stuttgarter künftig über alle städtischen Projekte und die dabei bestehenden Beteiligungsmöglichkeiten informieren. Weiterhin haben alle Bürger ab Oktober die Möglichkeit, selbst eine Bürgerbeteiligung anzuregen oder sich in einem neuen Gremium zu engagieren: dem Beteiligungsbeirat. Er wird zukünftig die Verwaltung bei der konkreten Gestaltung von Beteiligungsverfahren beraten. Das öffentliche Besetzungsverfahren zum Beteiligungsbeirat soll noch vor der Sommerpause durchgeführt werden.

Zusammenfassung der Online-Beteiligung

Der Entwurf der Leitlinie für Bürgerbeteiligung wurde am 1. Oktober 2015 der Öffentlichkeit vorgestellt. Parallel dazu wurden hier auf dem Beteiligungsportal Stuttgart - meine Stadt sowohl eine Online-Diskussion als auch eine kurze Befragung veröffentlicht. Diese Online-Beteiligung ermöglichte es allen Stuttgarterinnen und Stuttgartern, der Stadtverwaltung eine erste Rückmeldung zum Leitlinienentwurf zu geben.

An der Online-Diskussion beteiligten sich zwischen dem 1. und 16. November 2015 insgesamt zehn Nutzer mit 18 Beiträgen. Bei der Online-Umfrage wurden 17 Stimmen abgegeben.

Häufig hinterfragt wurde die Einschränkung der Beteiligungsmöglichkeiten, die an die Regelungen der ab dem 1. Dezember gültigen Gemeindeordnung angelehnt wurde. Darüber hinaus thematisierten mehrere Teilnehmer auch das Quorum von 2.500 Unterschriften (ebenfalls so in der Gemeindeordnung geregelt), das sie für nicht realisierbar einschätzen. Darüber hinaus wurde der Wunsch geäußert, die Rolle und Zuständigkeiten des Bezirksbeirats sollen deutlicher betont und transparenter dargestellt werden.
 
Einige Nutzer haben ihre Unzufriedenheit mit dem Verfahren zum Bürgerhaushalt zum Ausdruck gebracht. Diese Anmerkungen sollen in die Evaluationsgruppe "Bürgerhaushalt" weiter diskutiert werden.

Darüber hinaus hatten Bürgerinnen und Bürger in einer Veranstaltung vor Ort, die Gelegenheit mitzudiskutieren. Zudem wurden auch Experten zum Entwurf gefragt, die ihrerseits Vorschläge äußern und über die Leitlinie diskutieren konnten.

Neue Anregungen und Ideen zum Entwurf der Leitlinie - ob konkret oder auch allgemeiner Natur - wurden von der Stadtverwaltung ausgewertet und der Entwurf anschließend von der Stadtverwaltung überarbeitet. Aufgrund der Anregungen von Bürgerschaft und Experten wurden folgende Änderungen am Entwurf vorgenommen:

  • Antragsrecht für Bezirksbeirat
  • Antragsrecht für Jugendrat
  • Veröffentlichung einer Liste mit allen Vorhaben der Landeshauptstadt

Der jetzt vorliegende Entwurf wurde am 27. Juli 2016 in den Verwaltungsausschuss der Landeshauptstadt Stuttgart eingebracht, damit der Gemeinderat darüber zunächst beraten und sie dann beschließen kann.

Fragen zum neuen Entwurf der Leitlinie für Bürgerbeteiligung schicken Sie gern per Mail an stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de.

Ihre Ansprechpartnerin zum Vorhaben

Christine Eisele
Koordinierungsstelle für Bürgerbeteiligung
Telefon: 0711 216 60380
Fax:       0711 216 60379
E-Mail:  christine.eisele@stuttgart.de

Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Koordinierungsstelle für Bürgerbeteiligung
Marktplatz 1
70173 Stuttgart​
 

Ihre Ansprechpartner für allgemeine Fragen zum Beteiligungsportal

Oliver Seibold
Abteilung Kommunikation
Telefon:    (0711) 216-91780
Mail:        stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
 
Simone Sommer
Abteilung Kommunikation
Telefon:    (0711) 216-91813
Mail:        stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de

Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Abteilung Kommunikation
Rathauspassage 2
70173 Stuttgart​