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Entwurf der Leitlinie zur Bürgerbeteiligung

Ideensammlung zur Leitlinie Bürgerbeteiligung

ThemaVerwaltung
Zeitraumfür Beteiligung: 01.10.15 bis 16.11.15
ZielgruppeStuttgarterinnen und Stuttgarter

informelle Beteiligunginformelle Beteiligung
beendet

Eine Leitlinie für die Bürgerbeteiligung in Stuttgart

Bürgerbeteiligung kann auf verschiedene Art und Weise durchgeführt werden. Foto: martinlorenz.net/Stadt Stuttgart
Bürgerbeteiligung kann auf verschiedene Art und Weise durchgeführt werden. Foto: martinlorenz.net/Stadt Stuttgart
Menschen an öffentlichen Projekten zu beteiligen, ist kein neuer Trend. Die Landeshauptstadt Stuttgart praktiziert das seit vielen Jahren - ob beim Bürgerhaushalt, in Bürgerversammlungen, bei Veranstaltungen zu Stadtplanungsprojekten, mittels der "Gelben Karte" oder seit über 20 Jahren bei der Jugendbeteiligung. Zahlreiche Vorhaben werden unter Beteiligung der Einwohnerschaft durchgeführt. Was bisher jedoch noch fehlt, ist eine Leitlinie, die einheitlich die Standards und das Vorgehen bei Beteiligungsverfahren regelt.

Die Stadtverwaltung hat den Entwurf der "Leitlinie für Bürgerbeteiligung in der Landeshauptstadt Stuttgart" erarbeitet. Mit der Leitlinie sollen die bereits bestehenden Beteiligungsverfahren ergänzt und zusammengeführt werden. Außerdem geht es darum, alltagstaugliche Vorgaben und Standards für künftige Beteiligungsprozesse zu definieren und der Beteiligungskultur in Stuttgart einen hohen Stellenwert zuzuordnen. So erhalten Einwohnerschaft, Politik und Verwaltung einen verbindlichen Rahmen für Bürgerbeteiligungen, an dem sie sich orientieren und wodurch sie aktiv auf das kommunale Geschehen Einfluss nehmen können.

Dabei kann Bürgerbeteiligung auf verschiedene Art und Weise durchgeführt werden. So können interessierte Bürger ihre Meinung zum Beispiel bei Terminen vor Ort oder online äußern. Außerdem gibt es auch Unterschiede in der Form der Bürgerbeteiligung. Diese kann formell, also gesetzlich vorgeschrieben, oder informell, also auf freiwilliger Basis, sein. Weitere Informationen hierzu können Sie in "Was ist Bürgerbeteiligung?" unter dem Hauptmenü-Reiter "Mitmachen" hier auf dem Portal nachlesen.

Überarbeitete Leitlinie für Bürgerbeteiligung im Gemeinderat eingebracht

Die Stadtverwaltung hat Ende Juli 2016 einen überarbeiteten Entwurf der Leitlinie für Bürgerbeteiligung dem Gemeinderat zur Beratung und zum Beschluss vorgelegt. Ein erster Entwurf war im Jahr 2015 erarbeitet und anschließend von Bürgern und Experten online und in mehreren Veranstaltungen diskutiert worden. Mit der Leitlinie für Bürgerbeteiligung soll eine verbindliche Grundlage für die sogenannte informelle Bürgerbeteiligung in Stuttgart geschaffen werden.

Hier auf dem Portal und in Veranstaltungen hatten die Bürger Gelegenheit zu kommentieren, wie sie über Bürgerbeteiligung im Allgemeinen und über die Leitlinie im Speziellen denken. Darüber hinaus wurden auch Experten zum Entwurf gefragt, die ihrerseits Vorschläge äußern und über die Leitlinie diskutieren konnten.

Neue Anregungen und Ideen zum Entwurf der Leitlinie - ob konkret oder auch allgemeiner Natur - wurden von der Stadtverwaltung ausgewertet und der Entwurf anschließend von der Stadtverwaltung überarbeitet. Aufgrund der Anregungen von Bürgerschaft und Experten wurden folgende Änderungen am Entwurf vorgenommen:

•    Antragsrecht für Bezirksbeirat
•    Antragsrecht für Jugendrat
•    Veröffentlichung einer Liste mit allen Vorhaben der Landeshauptstadt

Der jetzt vorliegende Entwurf wurde am 27. Juli 2016 in den Verwaltungsausschuss der Landeshauptstadt Stuttgart eingebracht, damit der Gemeinderat darüber zunächst beraten und voraussichtlich im Herbst 2016 beschließen kann.

Fragen zum neuen Entwurf der Leitlinie für Bürgerbeteiligung schicken Sie gern per Mail an stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de.

Phase 1

Diskutieren Sie mit uns über die Leitlinie zur Bürgerbeteiligung

01.10.2015 bis 16.11.2015

Die Stadt Stuttgart hat nun den Entwurf einer Leitlinie zur Bürgerbeteiligung herausgebracht. Die Stadtverwaltung wollte erfahren, wie Sie über Bürgerbeteiligung im Allgemeinen und über die Leitlinie im Speziellen denken. In diesem Forum konnten Sie, den Entwurf der Leitlinie zu kommentieren und darüber beziehungsweise über das Thema Bürgerbeteiligung miteinander und mit uns diskutieren.​

beendet

Wie stehen Sie zum Thema Bürgerbeteiligung und wie denken Sie über den Entwurf der Leitlinie?

1. Der Beteiligungsbegriff der „Leitlinie“ greift viel zu kurz: Er bezieht sich ausschließlich auf Entscheidungsprozesse der Organe „Gemeinderat“ und „Oberbürgermeister“, nicht jedoch auf das Leben in der Stadt. Als Beispiel mögen die zahlreichen „Freundeskreise Flüchtlinge“ dienen, die ganz ohne Zutun der Stadtverwaltung, des Gemeinderats und des Oberbürgermeisters entstanden sind. Hier beteiligen sich derzeit Tausende Bürgerinnen und Bürger an der Hilfe für Menschen, die aus Krisen- und Kriegsgebieten geflohen sind oder weil sie politisch, religiös, wegen ihrer sexuellen Orientierung oder aus anderen Gründen verfolgt worden sind. Das Bemerkenswerte an der gegenwärtigen Situation kann man dahingehend kennzeichnen, dass die Verwaltung und die Organe diese aktive Beteiligung gerne entgegennehmen, ohne die eigene Verantwortung gegenüber den Ehrenamtlichen wahrzunehmen. Zu wünschen wäre eine Haltung, die diesen Einsatz nicht nur moralisch unterstützt.
2. Ein weiterer Aspekt des sehr engen Beteiligungsbegriffs ist der ausschließliche Bezug auf die Gemeindeordnung. Es gibt jedoch noch andere gesetzliche Grundlagen, die Beteiligung zwingend vorschreiben: Neben dem BauGB sind dies vor allem die Sozialgesetzbücher, die verschiedenste Gelegenheiten und Rechte zur Beteiligung beinhalten. Stellt man die neben die Tabelle zu den formellen und informellen Beteiligungsmöglichkeiten (S.10) kommt man rasch zu dem Ergebnis, dass die Autoren zahlreiche Beteiligungsrechte und -formen nicht im Blick hatten. Die Bezirksbeiräte kommen schon gar nicht vor. Stellt sich die Frage ob aus Unkenntnis oder ob aus Unwille.
3. Das Kernstück der Leitlinie sind zwei Listen: Bürgerbeteiligungsliste und Vorhabenliste. Projekte, die hier verzeichnet sind, können mit Bürgerbeiligung durchgeführt werden. Sie sind damit von der Bürokratie eingefangen und können „abgearbeitet“ werden. Gut, dass das Leben bunter und vielfältiger ist! Wenn sich Menschen beteiligen wollen, dann tun sie das – egal ob gelistet oder nicht.
4. Der Gipfel des bürokratischen Verständnisses von Bürgerbeteiligung ist die Forderung nach 2500 Unterschriften, die für ein Beteiligungsprojekt vorzulegen sind, welches von Bürgerinnen und Bürgern initiiert wird, um überhaupt von der Verwaltung und den Organen behandelt zu werden. Der Verweis auf die Gemeindeordnung ist insofern irreführend, als diese nur bestimmte Beteiligungsverfahren zum Gegenstand hat. Eine Ausdehnung auf alle „informellen“ Beteiligungsprojekte zeigt nur, wie sehr die Autoren damit beschäftigt sind, Bürgerbeteiligung zu verhindern.
5. Ich empfehle einen Blick auf die Weltstadt Paris, deren Bürgerbeteiligungskonzept sehr viel mutiger die Chancen von Bürgerbeteiligung begreift und fördert. Als Bürger, der in den vergangenen acht Jahren einen breit angelegten Bürgerbeteiligungsprozess im Hinblick auf die Gestaltung des Olga-Areals initiiert hat, bin ich von dem vorgelegten Entwurf sehr enttäuscht. Er entspricht allerdings der Erfahrung, dass Teile der Verwaltung Bürgerbeteiligung als unliebsame Einmischung betrachten, die vor allem als Bedrohung gesehen wird. Dieser Haltung wird durch die Leitlinie leider nicht der Boden entzogen.

Moderationsteam

Hallo Rüdiger Arendt, viele Stuttgarterinnen und Stuttgarter unterstützen die "Freundeskreisen Flüchtlinge". Hier beteiligen sich die Einwohnerinnen und Einwohner in ganz besonders vorbildlicher Weise aktiv im Ehrenamt.
Die Leitlinie für Bürgerbeteiligung greift jedoch bei Verfahren der informellen Bürgerbeteiligung, also bei städtischen Planungsprozessen u.ä., nicht bei den ehrenamtlichen Aktivitäten der Einwohnerschaft.
Die Bezirksbeiräte haben gemäß § 3 GOB (Geschäftordnung der Bezirksbeiräte) das Recht zu den Angelegenheiten ihres Bezirks gehört zu werden und Anträge zu stellen. Dieses Recht ist durch die Leitlinie nicht eingeschränkt, das bedeutet, dass in den Sitzungen der Bezirksbeiräte auch weiterhin über die örtlichen Planungen berichtet, diskutiert und Anträge - auch für Bürgerbeteiligung - gestellt werden können.
Durch die Bürgerbeteiligungs- und die Vorhabenliste sollen Informationen für die Einwohnerschaft bzgl. geplanten und möglichen Beteiligungsprozessen gebündelt und transparent dargestellt werden. Selbstverständlich ist es möglich, auch zu Projekten/Maßnahmen die nicht in diesen Listen verzeichnet sind einen Antrag auf Durchführung einer Bürgerbeteiligung zu stellen.
Die Anzahl der benötigten Unterschriften orientiert sich an den Vorgaben der Gemeindeordnung, ob davon abgewichen werden soll wird in den kommenden Monaten noch diskutiert werden.
Viele Grüße das Moderationsteam

19.11.15, 10:44 , Zustimmungen , 0 Kommentare

Landeshauptstadt gibt sich Leitlinie für informelle Bürgerbeteiligung

Der Gemeinderat hat am Donnerstag, 06. April 2017, die Leitlinie für informelle Bürgerbeteiligung einstimmig beschlossen. Sie regelt den gesamten Themenbereich der informellen Bürgerbeteiligung, von deren Anregung über die Gestaltung bis hin zur Entscheidungsfindung. Eine Vorhabenliste informiert die Bürgerinnen und Bürger zukünftig transparent über Projekte der Stadtverwaltung.

Mit dem Gemeinderatsbeschluss zur "Leitlinie für informelle Bürgerbeteiligung in der Landeshauptstadt Stuttgart" gibt sich die Stadt in Form einer Selbstverpflichtung einen verbindlichen und transparenten Rahmen zur Bürgerbeteiligung. Dazu sagte Oberbürgermeister Fritz Kuhn: "Dies ist ein wichtiger Schritt, der das politische Geschehen in Stuttgart verändert und unsere repräsentative Demokratie reicher macht. Denn: Die Verwaltung und der Gemeinderat profitieren, wenn die Bürger als Experten des Alltags rechtzeitig ihre Meinung einbringen können. Und die Bürger sehen jetzt seht deutlich, wie das Spielfeld der Stadtpolitik ist und wer Entscheidungen trifft. Wenn die Entscheidung des Rates eine andere ist, als die im Beteiligungsverfahren vorgeschlagene, dann ist der Rat begründungspflichtig."

Die Leitlinie tritt am 1. Oktober 2017 in Kraft. Sie führt einige Neuerungen ein, beispielsweise die sogenannte Vorhabenliste, die hier auf dem städtischen Beteiligungsportal zu finden sein wird. Hier können sich die Stuttgarter künftig über alle städtischen Projekte und die dabei bestehenden Beteiligungsmöglichkeiten informieren. Weiterhin haben alle Bürger ab Oktober die Möglichkeit, selbst eine Bürgerbeteiligung anzuregen oder sich in einem neuen Gremium zu engagieren: dem Beteiligungsbeirat. Er wird zukünftig die Verwaltung bei der konkreten Gestaltung von Beteiligungsverfahren beraten. Das öffentliche Besetzungsverfahren zum Beteiligungsbeirat soll noch vor der Sommerpause durchgeführt werden.

Zusammenfassung der Online-Beteiligung

Der Entwurf der Leitlinie für Bürgerbeteiligung wurde am 1. Oktober 2015 der Öffentlichkeit vorgestellt. Parallel dazu wurden hier auf dem Beteiligungsportal Stuttgart - meine Stadt sowohl eine Online-Diskussion als auch eine kurze Befragung veröffentlicht. Diese Online-Beteiligung ermöglichte es allen Stuttgarterinnen und Stuttgartern, der Stadtverwaltung eine erste Rückmeldung zum Leitlinienentwurf zu geben.

An der Online-Diskussion beteiligten sich zwischen dem 1. und 16. November 2015 insgesamt zehn Nutzer mit 18 Beiträgen. Bei der Online-Umfrage wurden 17 Stimmen abgegeben.

Häufig hinterfragt wurde die Einschränkung der Beteiligungsmöglichkeiten, die an die Regelungen der ab dem 1. Dezember gültigen Gemeindeordnung angelehnt wurde. Darüber hinaus thematisierten mehrere Teilnehmer auch das Quorum von 2.500 Unterschriften (ebenfalls so in der Gemeindeordnung geregelt), das sie für nicht realisierbar einschätzen. Darüber hinaus wurde der Wunsch geäußert, die Rolle und Zuständigkeiten des Bezirksbeirats sollen deutlicher betont und transparenter dargestellt werden.
 
Einige Nutzer haben ihre Unzufriedenheit mit dem Verfahren zum Bürgerhaushalt zum Ausdruck gebracht. Diese Anmerkungen sollen in die Evaluationsgruppe "Bürgerhaushalt" weiter diskutiert werden.

Darüber hinaus hatten Bürgerinnen und Bürger in einer Veranstaltung vor Ort, die Gelegenheit mitzudiskutieren. Zudem wurden auch Experten zum Entwurf gefragt, die ihrerseits Vorschläge äußern und über die Leitlinie diskutieren konnten.

Neue Anregungen und Ideen zum Entwurf der Leitlinie - ob konkret oder auch allgemeiner Natur - wurden von der Stadtverwaltung ausgewertet und der Entwurf anschließend von der Stadtverwaltung überarbeitet. Aufgrund der Anregungen von Bürgerschaft und Experten wurden folgende Änderungen am Entwurf vorgenommen:

  • Antragsrecht für Bezirksbeirat
  • Antragsrecht für Jugendrat
  • Veröffentlichung einer Liste mit allen Vorhaben der Landeshauptstadt

Der jetzt vorliegende Entwurf wurde am 27. Juli 2016 in den Verwaltungsausschuss der Landeshauptstadt Stuttgart eingebracht, damit der Gemeinderat darüber zunächst beraten und sie dann beschließen kann.

Fragen zum neuen Entwurf der Leitlinie für Bürgerbeteiligung schicken Sie gern per Mail an stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de.

Ihre Ansprechpartnerin zum Vorhaben

Christine Eisele
Koordinierungsstelle für Bürgerbeteiligung
Telefon: 0711 216 60380
Fax:       0711 216 60379
E-Mail:  christine.eisele@stuttgart.de

Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Koordinierungsstelle für Bürgerbeteiligung
Marktplatz 1
70173 Stuttgart​
 

Ihre Ansprechpartner für allgemeine Fragen zum Beteiligungsportal

Oliver Seibold
Abteilung Kommunikation
Telefon:    (0711) 216-91780
Mail:        stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
 
Simone Sommer
Abteilung Kommunikation
Telefon:    (0711) 216-91813
Mail:        stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de

Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Abteilung Kommunikation
Rathauspassage 2
70173 Stuttgart​