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Entwurf der Leitlinie zur Bürgerbeteiligung

Ideensammlung zur Leitlinie Bürgerbeteiligung

ThemaVerwaltung
Zeitraumfür Beteiligung: 01.10.15 bis 16.11.15
ZielgruppeStuttgarterinnen und Stuttgarter

informelle Beteiligunginformelle Beteiligung
beendet

Eine Leitlinie für die Bürgerbeteiligung in Stuttgart

Bürgerbeteiligung kann auf verschiedene Art und Weise durchgeführt werden. Foto: martinlorenz.net/Stadt Stuttgart
Bürgerbeteiligung kann auf verschiedene Art und Weise durchgeführt werden. Foto: martinlorenz.net/Stadt Stuttgart
Menschen an öffentlichen Projekten zu beteiligen, ist kein neuer Trend. Die Landeshauptstadt Stuttgart praktiziert das seit vielen Jahren - ob beim Bürgerhaushalt, in Bürgerversammlungen, bei Veranstaltungen zu Stadtplanungsprojekten, mittels der "Gelben Karte" oder seit über 20 Jahren bei der Jugendbeteiligung. Zahlreiche Vorhaben werden unter Beteiligung der Einwohnerschaft durchgeführt. Was bisher jedoch noch fehlt, ist eine Leitlinie, die einheitlich die Standards und das Vorgehen bei Beteiligungsverfahren regelt.

Die Stadtverwaltung hat den Entwurf der "Leitlinie für Bürgerbeteiligung in der Landeshauptstadt Stuttgart" erarbeitet. Mit der Leitlinie sollen die bereits bestehenden Beteiligungsverfahren ergänzt und zusammengeführt werden. Außerdem geht es darum, alltagstaugliche Vorgaben und Standards für künftige Beteiligungsprozesse zu definieren und der Beteiligungskultur in Stuttgart einen hohen Stellenwert zuzuordnen. So erhalten Einwohnerschaft, Politik und Verwaltung einen verbindlichen Rahmen für Bürgerbeteiligungen, an dem sie sich orientieren und wodurch sie aktiv auf das kommunale Geschehen Einfluss nehmen können.

Dabei kann Bürgerbeteiligung auf verschiedene Art und Weise durchgeführt werden. So können interessierte Bürger ihre Meinung zum Beispiel bei Terminen vor Ort oder online äußern. Außerdem gibt es auch Unterschiede in der Form der Bürgerbeteiligung. Diese kann formell, also gesetzlich vorgeschrieben, oder informell, also auf freiwilliger Basis, sein. Weitere Informationen hierzu können Sie in "Was ist Bürgerbeteiligung?" unter dem Hauptmenü-Reiter "Mitmachen" hier auf dem Portal nachlesen.

Überarbeitete Leitlinie für Bürgerbeteiligung im Gemeinderat eingebracht

Die Stadtverwaltung hat Ende Juli 2016 einen überarbeiteten Entwurf der Leitlinie für Bürgerbeteiligung dem Gemeinderat zur Beratung und zum Beschluss vorgelegt. Ein erster Entwurf war im Jahr 2015 erarbeitet und anschließend von Bürgern und Experten online und in mehreren Veranstaltungen diskutiert worden. Mit der Leitlinie für Bürgerbeteiligung soll eine verbindliche Grundlage für die sogenannte informelle Bürgerbeteiligung in Stuttgart geschaffen werden.

Hier auf dem Portal und in Veranstaltungen hatten die Bürger Gelegenheit zu kommentieren, wie sie über Bürgerbeteiligung im Allgemeinen und über die Leitlinie im Speziellen denken. Darüber hinaus wurden auch Experten zum Entwurf gefragt, die ihrerseits Vorschläge äußern und über die Leitlinie diskutieren konnten.

Neue Anregungen und Ideen zum Entwurf der Leitlinie - ob konkret oder auch allgemeiner Natur - wurden von der Stadtverwaltung ausgewertet und der Entwurf anschließend von der Stadtverwaltung überarbeitet. Aufgrund der Anregungen von Bürgerschaft und Experten wurden folgende Änderungen am Entwurf vorgenommen:

•    Antragsrecht für Bezirksbeirat
•    Antragsrecht für Jugendrat
•    Veröffentlichung einer Liste mit allen Vorhaben der Landeshauptstadt

Der jetzt vorliegende Entwurf wurde am 27. Juli 2016 in den Verwaltungsausschuss der Landeshauptstadt Stuttgart eingebracht, damit der Gemeinderat darüber zunächst beraten und voraussichtlich im Herbst 2016 beschließen kann.

Fragen zum neuen Entwurf der Leitlinie für Bürgerbeteiligung schicken Sie gern per Mail an stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de.

Phase 1

Diskutieren Sie mit uns über die Leitlinie zur Bürgerbeteiligung

01.10.2015 bis 16.11.2015

Die Stadt Stuttgart hat nun den Entwurf einer Leitlinie zur Bürgerbeteiligung herausgebracht. Die Stadtverwaltung wollte erfahren, wie Sie über Bürgerbeteiligung im Allgemeinen und über die Leitlinie im Speziellen denken. In diesem Forum konnten Sie, den Entwurf der Leitlinie zu kommentieren und darüber beziehungsweise über das Thema Bürgerbeteiligung miteinander und mit uns diskutieren.​

beendet

Wie stehen Sie zum Thema Bürgerbeteiligung und wie denken Sie über den Entwurf der Leitlinie?

zum aktuellen Entwurf der Leitlinien für Bürgerbeteiligung der Landeshauptstadt Stuttgart erlauben wir uns als Fachverband zum Themenkreis der Bürgerbeteiligung einige Hinweise und Vorschläge:

Auf Seite 9 des Entwurfs heißt es: „Ausgeschlossen ist Bürgerbeteiligung bei den in § 21 Abs. 2 GemO genannten Angelegenheiten.“ Dies wurde offensichtlich aus den entsprechenden Leitlinien der Stadt Heidelberg kopiert. Eine solche Einschränkung über § 21 Abs. 2 GemO vorzunehmen ist jedoch weder notwendig noch sinnvoll. § 21 GemO ist ausschließlich für Bürgerentscheide gedacht. Es gibt keinen Grund, warum unverbindliche Formen der Bürgerbeteiligung in ähnlicher Weise thematisch derart eingeschränkt werden sollten. Als thematische Einschränkung reicht völlig aus, dass es sich um eine Angelegenheit des Wirkungskreises der Gemeinde handeln muss. In Bürgerbeteiligungsrichtlinien von Städten, die nicht auf den Ausschlusskatalog zu Bürgerentscheiden Bezug nehmen, ist es in dieser Hinsicht noch niemals zu Problemen gekommen. Wir plädieren also dafür, die nicht notwendige Bezugnahme auf § 21 Abs. 2 GemO zu streichen.

Auf Seite 17 wird bezüglich des Quorums von 2500 Unterschriften auf § 21 GemO der am 14.10.2015 vom Landtag beschlossenen Gemeindeordnung verwiesen. Dies ist ganz offensichtlich falsch, denn in 2500 Unterschriften finden sich in der neuen Gemeindeordnung nicht in §21, sondern in § 20b Abs. 2, also beim sog. „Einwohnerantrag“ (bisher: „Bürgerantrag“). Auch hier ist eine Bezugnahme auf die Gemeindeordnung allerdings zweifelhaft, das Heidelberger Unterschriftenquorum von 1000 Unterschriften kommt auch ohne Bezugnahme auf die Gemeindeordnung aus. Die „Anregung“ einer Bürgerbeteiligung durch die Bürgerschaft im Sinne der Leitlinien erfolgt eben im Regelfall nicht durch das Rechtsinstrument des „Einwohnerantrags“ nach § 20b GemO. (Eine solche Konstruktion wäre kaum sinnvoll, da der Einwohnerantrag der baden-württembergischen Gemeindeordnung mit verschiedenen formalen und fristmäßigen Voraussetzungen verknüpft ist, die für eine bloße Anregung einer Bürgerbeteiligung weder notwendig noch sinnvoll sind.) Es gibt auch keinen Grund, warum die geforderte Unterschriftenzahl für die „Anregung“ dem des „Einwohnerantrags“ nach § 20b GemO entsprechen muss. In Heidelberg ist dies auch nicht der Fall. Seit Inkrafttreten der Heidelberger Leitlinien vor drei Jahren gab es bis jetzt noch keinen einzigen Fall, in dem eine „Anregung“ über diese 1000 Unterschriften erfolgte. Es spricht unseres Erachtens viel dafür, auch in größeren Städten nicht über 1000 Unterschriften hinaus zu gehen. Denn in diesem Fall ist nicht der Prozentsatz von allen Einwohnern entscheidend, sondern lediglich eine Sperre gegen einzelne Querulanten, die mit 1000 Unterschriften ohne Weiteres gegeben ist, egal wie viele Einwohner eine Stadt hat. Wir empfehlen also, die Bezugnahme auf § 20b zu streichen und statt 2500 besser 1000 Unterschriften nach dem Heidelberger Vorbild einzusetzen.

Im Kapitel 3.2.1 („Wer erstellt das Beteiligungskonzept?) auf Seite 18/19 vermissen wir einen Hinweis, dass die Ausarbeitung des Beteiligungskonzepts auf jeden Fall im Benehmen mit den Antragstellern einer Bürgerbeteiligung erfolgen sollte. Dies mag selbstverständlich sein, sollte aber unseres Erachtens in diesem Abschnitt noch erwähnt werden.

Es sind Fälle denkbar, in denen ein Bürgerbeteiligungsprozess im Sinne der Leitlinien sinnvollerweise in einen Bürgerentscheid nach §21 GemO überführt werden sollte, nämlich dann, wenn massive Interessenskonflikte bestehen, die nicht „wegmoderiert“ werden können, aber ggf. durch einen Bürgerentscheid befriedet werden könnten.
Wir schlagen vor, in die Leitlinien noch einen Hinweis aufzunehmen, wie eine solche
Überführung aussehen könnte, z.B.:
„Die Bürgerbeteiligung kann zum Ergebnis führen, dem Gemeinderat vorzuschlagen, einen
Bürgerentscheid nach § 21 Abs. 1 GemO zu einer im Bürgerbeteiligungsprozess strittig
gebliebenen Sachfrage zu beschlie

Moderationsteam

Hallo mehrdemokratie, bei einigen Punkten haben wir uns in der Tat an der Leitlinie von Heidelberg orientiert. Beim Ausschlusskatalog des § 21 Abs. 2 GemO sind wir nach interner Prüfung zum Ergebnis gelangt, dass diese Kriterien in Stuttgart Anwendung finden können.
Bezüglich des Quorums haben wir uns zunächst von den Vorgaben der neuen Gemeindeordnung leiten lassen, dabei hat sich der Fehlerteufel eingeschlichen, denn es ist der § 20 b Abs. 2 GemO zu zitieren und nicht der § 21 GemO. In welcher Höhe ein solches Quorum eingeführt werden soll, ist in den kommenden Monaten zu diskutieren. Ihre Anregung bezüglich der Überführung von Beteiligungsprozessen in Bürgerentscheide werden wir ebenfalls in die Diskussion einbringen.
Viele Grüße das Moderationsteam

19.11.15, 10:41 , Zustimmungen , 0 Kommentare

Landeshauptstadt gibt sich Leitlinie für informelle Bürgerbeteiligung

Der Gemeinderat hat am Donnerstag, 06. April 2017, die Leitlinie für informelle Bürgerbeteiligung einstimmig beschlossen. Sie regelt den gesamten Themenbereich der informellen Bürgerbeteiligung, von deren Anregung über die Gestaltung bis hin zur Entscheidungsfindung. Eine Vorhabenliste informiert die Bürgerinnen und Bürger zukünftig transparent über Projekte der Stadtverwaltung.

Mit dem Gemeinderatsbeschluss zur "Leitlinie für informelle Bürgerbeteiligung in der Landeshauptstadt Stuttgart" gibt sich die Stadt in Form einer Selbstverpflichtung einen verbindlichen und transparenten Rahmen zur Bürgerbeteiligung. Dazu sagte Oberbürgermeister Fritz Kuhn: "Dies ist ein wichtiger Schritt, der das politische Geschehen in Stuttgart verändert und unsere repräsentative Demokratie reicher macht. Denn: Die Verwaltung und der Gemeinderat profitieren, wenn die Bürger als Experten des Alltags rechtzeitig ihre Meinung einbringen können. Und die Bürger sehen jetzt seht deutlich, wie das Spielfeld der Stadtpolitik ist und wer Entscheidungen trifft. Wenn die Entscheidung des Rates eine andere ist, als die im Beteiligungsverfahren vorgeschlagene, dann ist der Rat begründungspflichtig."

Die Leitlinie tritt am 1. Oktober 2017 in Kraft. Sie führt einige Neuerungen ein, beispielsweise die sogenannte Vorhabenliste, die hier auf dem städtischen Beteiligungsportal zu finden sein wird. Hier können sich die Stuttgarter künftig über alle städtischen Projekte und die dabei bestehenden Beteiligungsmöglichkeiten informieren. Weiterhin haben alle Bürger ab Oktober die Möglichkeit, selbst eine Bürgerbeteiligung anzuregen oder sich in einem neuen Gremium zu engagieren: dem Beteiligungsbeirat. Er wird zukünftig die Verwaltung bei der konkreten Gestaltung von Beteiligungsverfahren beraten. Das öffentliche Besetzungsverfahren zum Beteiligungsbeirat soll noch vor der Sommerpause durchgeführt werden.

Zusammenfassung der Online-Beteiligung

Der Entwurf der Leitlinie für Bürgerbeteiligung wurde am 1. Oktober 2015 der Öffentlichkeit vorgestellt. Parallel dazu wurden hier auf dem Beteiligungsportal Stuttgart - meine Stadt sowohl eine Online-Diskussion als auch eine kurze Befragung veröffentlicht. Diese Online-Beteiligung ermöglichte es allen Stuttgarterinnen und Stuttgartern, der Stadtverwaltung eine erste Rückmeldung zum Leitlinienentwurf zu geben.

An der Online-Diskussion beteiligten sich zwischen dem 1. und 16. November 2015 insgesamt zehn Nutzer mit 18 Beiträgen. Bei der Online-Umfrage wurden 17 Stimmen abgegeben.

Häufig hinterfragt wurde die Einschränkung der Beteiligungsmöglichkeiten, die an die Regelungen der ab dem 1. Dezember gültigen Gemeindeordnung angelehnt wurde. Darüber hinaus thematisierten mehrere Teilnehmer auch das Quorum von 2.500 Unterschriften (ebenfalls so in der Gemeindeordnung geregelt), das sie für nicht realisierbar einschätzen. Darüber hinaus wurde der Wunsch geäußert, die Rolle und Zuständigkeiten des Bezirksbeirats sollen deutlicher betont und transparenter dargestellt werden.
 
Einige Nutzer haben ihre Unzufriedenheit mit dem Verfahren zum Bürgerhaushalt zum Ausdruck gebracht. Diese Anmerkungen sollen in die Evaluationsgruppe "Bürgerhaushalt" weiter diskutiert werden.

Darüber hinaus hatten Bürgerinnen und Bürger in einer Veranstaltung vor Ort, die Gelegenheit mitzudiskutieren. Zudem wurden auch Experten zum Entwurf gefragt, die ihrerseits Vorschläge äußern und über die Leitlinie diskutieren konnten.

Neue Anregungen und Ideen zum Entwurf der Leitlinie - ob konkret oder auch allgemeiner Natur - wurden von der Stadtverwaltung ausgewertet und der Entwurf anschließend von der Stadtverwaltung überarbeitet. Aufgrund der Anregungen von Bürgerschaft und Experten wurden folgende Änderungen am Entwurf vorgenommen:

  • Antragsrecht für Bezirksbeirat
  • Antragsrecht für Jugendrat
  • Veröffentlichung einer Liste mit allen Vorhaben der Landeshauptstadt

Der jetzt vorliegende Entwurf wurde am 27. Juli 2016 in den Verwaltungsausschuss der Landeshauptstadt Stuttgart eingebracht, damit der Gemeinderat darüber zunächst beraten und sie dann beschließen kann.

Fragen zum neuen Entwurf der Leitlinie für Bürgerbeteiligung schicken Sie gern per Mail an stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de.

Ihre Ansprechpartnerin zum Vorhaben

Christine Eisele
Koordinierungsstelle für Bürgerbeteiligung
Telefon: 0711 216 60380
Fax:       0711 216 60379
E-Mail:  christine.eisele@stuttgart.de

Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Koordinierungsstelle für Bürgerbeteiligung
Marktplatz 1
70173 Stuttgart​
 

Ihre Ansprechpartner für allgemeine Fragen zum Beteiligungsportal

Oliver Seibold
Abteilung Kommunikation
Telefon:    (0711) 216-91780
Mail:        stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
 
Simone Sommer
Abteilung Kommunikation
Telefon:    (0711) 216-91813
Mail:        stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de

Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Abteilung Kommunikation
Rathauspassage 2
70173 Stuttgart​