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Entwurf der Leitlinie zur Bürgerbeteiligung

Ideensammlung zur Leitlinie Bürgerbeteiligung

ThemaVerwaltung
Zeitraumfür Beteiligung: 01.10.15 bis 16.11.15
ZielgruppeStuttgarterinnen und Stuttgarter

informelle Beteiligunginformelle Beteiligung
beendet

Eine Leitlinie für die Bürgerbeteiligung in Stuttgart

Bürgerbeteiligung kann auf verschiedene Art und Weise durchgeführt werden. Foto: martinlorenz.net/Stadt Stuttgart
Bürgerbeteiligung kann auf verschiedene Art und Weise durchgeführt werden. Foto: martinlorenz.net/Stadt Stuttgart
Menschen an öffentlichen Projekten zu beteiligen, ist kein neuer Trend. Die Landeshauptstadt Stuttgart praktiziert das seit vielen Jahren - ob beim Bürgerhaushalt, in Bürgerversammlungen, bei Veranstaltungen zu Stadtplanungsprojekten, mittels der "Gelben Karte" oder seit über 20 Jahren bei der Jugendbeteiligung. Zahlreiche Vorhaben werden unter Beteiligung der Einwohnerschaft durchgeführt. Was bisher jedoch noch fehlt, ist eine Leitlinie, die einheitlich die Standards und das Vorgehen bei Beteiligungsverfahren regelt.

Die Stadtverwaltung hat den Entwurf der "Leitlinie für Bürgerbeteiligung in der Landeshauptstadt Stuttgart" erarbeitet. Mit der Leitlinie sollen die bereits bestehenden Beteiligungsverfahren ergänzt und zusammengeführt werden. Außerdem geht es darum, alltagstaugliche Vorgaben und Standards für künftige Beteiligungsprozesse zu definieren und der Beteiligungskultur in Stuttgart einen hohen Stellenwert zuzuordnen. So erhalten Einwohnerschaft, Politik und Verwaltung einen verbindlichen Rahmen für Bürgerbeteiligungen, an dem sie sich orientieren und wodurch sie aktiv auf das kommunale Geschehen Einfluss nehmen können.

Dabei kann Bürgerbeteiligung auf verschiedene Art und Weise durchgeführt werden. So können interessierte Bürger ihre Meinung zum Beispiel bei Terminen vor Ort oder online äußern. Außerdem gibt es auch Unterschiede in der Form der Bürgerbeteiligung. Diese kann formell, also gesetzlich vorgeschrieben, oder informell, also auf freiwilliger Basis, sein. Weitere Informationen hierzu können Sie in "Was ist Bürgerbeteiligung?" unter dem Hauptmenü-Reiter "Mitmachen" hier auf dem Portal nachlesen.

Überarbeitete Leitlinie für Bürgerbeteiligung im Gemeinderat eingebracht

Die Stadtverwaltung hat Ende Juli 2016 einen überarbeiteten Entwurf der Leitlinie für Bürgerbeteiligung dem Gemeinderat zur Beratung und zum Beschluss vorgelegt. Ein erster Entwurf war im Jahr 2015 erarbeitet und anschließend von Bürgern und Experten online und in mehreren Veranstaltungen diskutiert worden. Mit der Leitlinie für Bürgerbeteiligung soll eine verbindliche Grundlage für die sogenannte informelle Bürgerbeteiligung in Stuttgart geschaffen werden.

Hier auf dem Portal und in Veranstaltungen hatten die Bürger Gelegenheit zu kommentieren, wie sie über Bürgerbeteiligung im Allgemeinen und über die Leitlinie im Speziellen denken. Darüber hinaus wurden auch Experten zum Entwurf gefragt, die ihrerseits Vorschläge äußern und über die Leitlinie diskutieren konnten.

Neue Anregungen und Ideen zum Entwurf der Leitlinie - ob konkret oder auch allgemeiner Natur - wurden von der Stadtverwaltung ausgewertet und der Entwurf anschließend von der Stadtverwaltung überarbeitet. Aufgrund der Anregungen von Bürgerschaft und Experten wurden folgende Änderungen am Entwurf vorgenommen:

•    Antragsrecht für Bezirksbeirat
•    Antragsrecht für Jugendrat
•    Veröffentlichung einer Liste mit allen Vorhaben der Landeshauptstadt

Der jetzt vorliegende Entwurf wurde am 27. Juli 2016 in den Verwaltungsausschuss der Landeshauptstadt Stuttgart eingebracht, damit der Gemeinderat darüber zunächst beraten und voraussichtlich im Herbst 2016 beschließen kann.

Fragen zum neuen Entwurf der Leitlinie für Bürgerbeteiligung schicken Sie gern per Mail an stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de.

Phase 1

Diskutieren Sie mit uns über die Leitlinie zur Bürgerbeteiligung

01.10.2015 bis 16.11.2015

Die Stadt Stuttgart hat nun den Entwurf einer Leitlinie zur Bürgerbeteiligung herausgebracht. Die Stadtverwaltung wollte erfahren, wie Sie über Bürgerbeteiligung im Allgemeinen und über die Leitlinie im Speziellen denken. In diesem Forum konnten Sie, den Entwurf der Leitlinie zu kommentieren und darüber beziehungsweise über das Thema Bürgerbeteiligung miteinander und mit uns diskutieren.​

beendet

Wie stehen Sie zum Thema Bürgerbeteiligung und wie denken Sie über den Entwurf der Leitlinie?

1. Lt. Leitlinie sollen bei der zentralen Koordinierungsstelle folgende Gremien zu Anregungen berechtigt sein. 1. Bürger (2500 Unterschriften) 2. OB 3. Verwaltung 4. Gemeinderat.
Es fehlt das Antragsrecht des Bezirksbeirats bei Angelegenheiten des Bezirks. Auch wenn der Behördenweg dort anders verläuft, sollte die Koordinierungsstelle informatorisch eingebunden sein bzw. die Beteiligungsmöglichkeit des Bezirks erwähnt werden.
Es fehlt ein Antragsrecht der jeweiligen Bürgervereine an den Bezirksbeirat als Zwischenentscheider.
Es fehlt ein Antragsrecht von Bürgern an den Bezirksbeirat für Angelegenheiten des Stadtbezirks mit einem moderaten Quorum (max.100 Personen)
2. In der Leitlinie wird auch darauf hingewiesen, dass der Stadtseniorenrat zu beteiligen ist. Im Vergleich zum Jugendrat wird der Seniorenrat aber nicht gleichwertig behandelt. Auf der Internetseite der Stadt ist der Jugendrat sehr gut direkt zu finden Einen Ansprechpartner des Stadtseniorenrats vor allem im Bezirk zu finden ist dagegen schwierig. Die unterschiedliche Organisationsform kann ja nicht zur Diskriminierung gleichartiger Gruppen führen. Zumindest in meinem Bezirk nehmen Delegierte so gut wie nie an Bezirksbeiratssitzungen teil. Für die Sitzung über den Nahverkehrsplan in Cannstatt war der Jugendrat z. Bsp. ausdrücklich eingeladen, der Seniorenbeirat nicht.
3. Die Voraussetzung für Bürgerbeteiligung ist eine gute Information der Bürger. Gerade in dem Bereich gibt es in Stuttgart viele und große Defizite und Mängel, auf die die Richtlinie gar nicht eingeht.
3.1 Protokolle im Internet gibt es nur für den Gemeinderat und Verw.-Ausschuss und dies erst bis zu 6 Wochen nach der Sitzung. Es ist erforderlich die Protokolle aller Ausschüsse und Beiräte zeitnah ins Internet einzustellen. Dies ist insbes. deshalb von Bedeutung, da die Sitzungen tagsüber stattfinden und somit für die meisten Berufstätigen nicht besuchbar sind. Die Plattform ist vorhanden und müsste nur ergänzt werden.
3.2 Sitzungs-Unterlagen gibt es auch nur für den Gemeinderat im Internet. Einsichtnahmemöglichkeit wie bisher erst am Sitzungstag ist zudem zu knapp. Auch dies ist für alle Ausschüsse und Beiräte erforderlich. Auch hier ist die Plattform vorhanden.
3.3 Die Direktwahl der Bezirksbeiräte gibt es in Stuttgart immer noch nicht, obwohl die Bürger im Bezirk viel näher an Personen und Problemen dran sind.
3.4 Den TOP Bürgerfragen gibt es in einigen Bezirksbeiräten (z. Bsp. Nord und Weil im Dorf) immer noch nicht.
3.5 Auf Bezirksbeiratsebene wäre es noch wichtiger Protokolle im Internet zur Verfügung zu stellen. In meinem Bezirk gingen nachträglich die Emotionen hoch, weil die Bürger Entscheidungen, die sie betrafen erst viel zu spät erfuhren. Auch hier könnte die bestehende Plattform erweitert werden. Selbst die Bezirksbeiratssitzungen sind für viele Berufstätige zeitlich nicht immer besuchbar, zudem haben Bürger Schwierigkeiten selbst die Tagesordnungspunkte rechtzeitig in Erfahrung zu bringen. Insgesamt wird in der Leitlinie die Bedeutung der Bezirke nur ungenügend abgebildet.
3.6 Punkt 3.5 trifft gleichfalls auf Sitzungsunterlagen für den Bezirksbeirat zu. Die derzeit zu installierende Internet-Plattform für die Bezirksbeiräte kann problemlos um einen öffentlichen Bereich ergänzt werden.
3.7 Selbst Unterlagen für den Bezirksbeirat werden teilweise erst in der Sitzung oder kurzfristigst davor präsentiert. Es sollte eine Verpflichtung der Verwaltung in der Richtlinie festgelegt werden, die Unterlage zeitig einzustellen.
3.8 Die Verwaltung sollte insbes. in den Bezirken bei wichtigen Themen von sich aus mit Informationen auf betroffene Elternbeiräte, Vereine zugehen. Auch bestehende Möglichkeiten über Aushängekästen werden bisher nicht genutzt.

Moderationsteam

Hallo aka, der Bezirksbeirat hat ein Antragsrecht an die Verwaltung gem. § 3 GOB (Geschäftsordnung für Bezirksbeiräte). Dieses Recht ist durch die Leitlinie für Bürgerbeteiligung nicht eingeschränkt, daher können auch Anträge zu Bürgerbeteiligung an die Verwaltung gerichtet werden. Selbstverständlich können Bürgervereine ihren Antrag auch an den jeweiligen Bezirksbeirat richten und dieser kann ihn dann an die Verwaltung weiterleiten. Diese Möglichkeit ist durch die Leitlinie nicht eingeschränkt. Der Stadtseniorenrat ist in der Leitlinie nicht als zwingend zu beteiligende Stelle genannt, sondern als Beispiel wie in Stuttgart bereits durch Bildung von Gremien für Interessengruppe Beteiligung durchgeführt wird.

Die Information der Einwohnerschaft über Projekte und Maßnahmen soll künftig über die Bürgerbeteiligungsliste und über die Vorhabenliste verbessert werden.

Die zeitnahe zur Verfügungstellung von Sitzungsunterlagen für Gremiensitzungen wird auch auf Grund der neuen Regelungen in der Gemeindeordnung verbessert werden müssen. Derzeit können aus Kapazitäts- und Datenschutzgründen nur die von Ihnen genannten Gremien veröffentlicht werden.
Viele Grüße das Moderationsteam

19.11.15, 10:39 , Zustimmungen , 0 Kommentare

Landeshauptstadt gibt sich Leitlinie für informelle Bürgerbeteiligung

Der Gemeinderat hat am Donnerstag, 06. April 2017, die Leitlinie für informelle Bürgerbeteiligung einstimmig beschlossen. Sie regelt den gesamten Themenbereich der informellen Bürgerbeteiligung, von deren Anregung über die Gestaltung bis hin zur Entscheidungsfindung. Eine Vorhabenliste informiert die Bürgerinnen und Bürger zukünftig transparent über Projekte der Stadtverwaltung.

Mit dem Gemeinderatsbeschluss zur "Leitlinie für informelle Bürgerbeteiligung in der Landeshauptstadt Stuttgart" gibt sich die Stadt in Form einer Selbstverpflichtung einen verbindlichen und transparenten Rahmen zur Bürgerbeteiligung. Dazu sagte Oberbürgermeister Fritz Kuhn: "Dies ist ein wichtiger Schritt, der das politische Geschehen in Stuttgart verändert und unsere repräsentative Demokratie reicher macht. Denn: Die Verwaltung und der Gemeinderat profitieren, wenn die Bürger als Experten des Alltags rechtzeitig ihre Meinung einbringen können. Und die Bürger sehen jetzt seht deutlich, wie das Spielfeld der Stadtpolitik ist und wer Entscheidungen trifft. Wenn die Entscheidung des Rates eine andere ist, als die im Beteiligungsverfahren vorgeschlagene, dann ist der Rat begründungspflichtig."

Die Leitlinie tritt am 1. Oktober 2017 in Kraft. Sie führt einige Neuerungen ein, beispielsweise die sogenannte Vorhabenliste, die hier auf dem städtischen Beteiligungsportal zu finden sein wird. Hier können sich die Stuttgarter künftig über alle städtischen Projekte und die dabei bestehenden Beteiligungsmöglichkeiten informieren. Weiterhin haben alle Bürger ab Oktober die Möglichkeit, selbst eine Bürgerbeteiligung anzuregen oder sich in einem neuen Gremium zu engagieren: dem Beteiligungsbeirat. Er wird zukünftig die Verwaltung bei der konkreten Gestaltung von Beteiligungsverfahren beraten. Das öffentliche Besetzungsverfahren zum Beteiligungsbeirat soll noch vor der Sommerpause durchgeführt werden.

Zusammenfassung der Online-Beteiligung

Der Entwurf der Leitlinie für Bürgerbeteiligung wurde am 1. Oktober 2015 der Öffentlichkeit vorgestellt. Parallel dazu wurden hier auf dem Beteiligungsportal Stuttgart - meine Stadt sowohl eine Online-Diskussion als auch eine kurze Befragung veröffentlicht. Diese Online-Beteiligung ermöglichte es allen Stuttgarterinnen und Stuttgartern, der Stadtverwaltung eine erste Rückmeldung zum Leitlinienentwurf zu geben.

An der Online-Diskussion beteiligten sich zwischen dem 1. und 16. November 2015 insgesamt zehn Nutzer mit 18 Beiträgen. Bei der Online-Umfrage wurden 17 Stimmen abgegeben.

Häufig hinterfragt wurde die Einschränkung der Beteiligungsmöglichkeiten, die an die Regelungen der ab dem 1. Dezember gültigen Gemeindeordnung angelehnt wurde. Darüber hinaus thematisierten mehrere Teilnehmer auch das Quorum von 2.500 Unterschriften (ebenfalls so in der Gemeindeordnung geregelt), das sie für nicht realisierbar einschätzen. Darüber hinaus wurde der Wunsch geäußert, die Rolle und Zuständigkeiten des Bezirksbeirats sollen deutlicher betont und transparenter dargestellt werden.
 
Einige Nutzer haben ihre Unzufriedenheit mit dem Verfahren zum Bürgerhaushalt zum Ausdruck gebracht. Diese Anmerkungen sollen in die Evaluationsgruppe "Bürgerhaushalt" weiter diskutiert werden.

Darüber hinaus hatten Bürgerinnen und Bürger in einer Veranstaltung vor Ort, die Gelegenheit mitzudiskutieren. Zudem wurden auch Experten zum Entwurf gefragt, die ihrerseits Vorschläge äußern und über die Leitlinie diskutieren konnten.

Neue Anregungen und Ideen zum Entwurf der Leitlinie - ob konkret oder auch allgemeiner Natur - wurden von der Stadtverwaltung ausgewertet und der Entwurf anschließend von der Stadtverwaltung überarbeitet. Aufgrund der Anregungen von Bürgerschaft und Experten wurden folgende Änderungen am Entwurf vorgenommen:

  • Antragsrecht für Bezirksbeirat
  • Antragsrecht für Jugendrat
  • Veröffentlichung einer Liste mit allen Vorhaben der Landeshauptstadt

Der jetzt vorliegende Entwurf wurde am 27. Juli 2016 in den Verwaltungsausschuss der Landeshauptstadt Stuttgart eingebracht, damit der Gemeinderat darüber zunächst beraten und sie dann beschließen kann.

Fragen zum neuen Entwurf der Leitlinie für Bürgerbeteiligung schicken Sie gern per Mail an stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de.

Ihre Ansprechpartnerin zum Vorhaben

Christine Eisele
Koordinierungsstelle für Bürgerbeteiligung
Telefon: 0711 216 60380
Fax:       0711 216 60379
E-Mail:  christine.eisele@stuttgart.de

Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Koordinierungsstelle für Bürgerbeteiligung
Marktplatz 1
70173 Stuttgart​
 

Ihre Ansprechpartner für allgemeine Fragen zum Beteiligungsportal

Oliver Seibold
Abteilung Kommunikation
Telefon:    (0711) 216-91780
Mail:        stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
 
Simone Sommer
Abteilung Kommunikation
Telefon:    (0711) 216-91813
Mail:        stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de

Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Abteilung Kommunikation
Rathauspassage 2
70173 Stuttgart​