Stadtweit
Stuttgarter Lärmaktionsplan (2. Fortschreibung)
Lärmminderung für die Bevölkerung
Thema | Umwelt |
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Zeitraum | für Beteiligung: 29.04.2024 bis 31.07.2024 und 07.04.2025 bis 07.05.2025 |
Zielgruppe | Alle Stuttgarterinnen und Stuttgarter |


beendet
Stuttgarter Lärmaktionsplan (2. Fortschreibung)
Unsere Stadt soll leiser werden
Die Stadt Stuttgart schreibt den Lärmaktionsplan fort. Mit den Maßnahmen in diesem Plan soll die Lärmbelastung für die Einwohnenden systematisch gemindert werden.
Die Öffentlichkeit wird an der Aufstellung und an jeder Fortschreibung des Plans beteiligt.
2. Fortschreibung des Lärmaktionsplans Stuttgart
Im Lärmaktionsplan sind die Belastungen verschiedener Lärmquellen in ihrer Gesamtwirkung erfasst. Mit dem Aktionsplan wird koordiniert gegen die Lärmbelastung und deren Ursachen vorgegangen.Den ersten Lärmaktionsplan hat der Stuttgarter Gemeinderat 2009 beschlossen, die erste Fortschreibung fand 2015 statt. Seither wird der Lärmaktionsplan alle fünf Jahre überprüft und gegebenenfalls bei einer notwendigen Überarbeitung fortgeschrieben. Das zuständige Amt für Umweltschutz schreibt den Plan jetzt erneut fort.
Der Lärmaktionsplan stellt keine eigenständige Rechtsgrundlage für die Anordnung von Lärmminderungsmaßnahmen dar. Diese können nur umgesetzt werden, wenn sie nach Fachrecht zulässig sind und rechtsfehlerfrei in einen Lärmaktionsplan aufgenommen wurden. Die Aussagen des Lärmaktionsplans müssen aber bei künftigen Planungen und Entscheidungen der öffentlichen Verwaltung in die Abwägung mit einfließen.
Der Lärmaktionsplan entfaltet keine unmittelbare Rechtswirkung für oder gegen den Bürger. Deshalb kann der Bürger auch nicht die Umsetzung bestimmter darin genannter Maßnahmen einfordern.
Ob und wie Maßnahmen durchgeführt und finanziert werden, entscheidet die jeweils zuständige Stelle - bei den städtischen Maßnahmen in der Regel der Gemeinderat.
Schwerpunkte der Lärmbelastung
Lärmminderungsmaßnahmen sind vor allem für Gebiete zu entwicklen, in denen Mittelungspegel von 65 dB(A) tagsüber oder 55 dB(A) nachts überschritten werden. Dann muss mit gesundheitlichen Risiken (z.B. Herz-Kreislauf-Erkrankungen) gerechnet werden. Besonderer Handlungsbedarf besteht in Gebieten mit einer Lärmbelastung von mehr als 70 dB(A) tagsüber oder 60 dB(A) nachts. Diese Gebiete werden als Lärmschwerpunkte bezeichnet.
Maßnahmen zur Lärmminderung
Die folgenden Maßnahmen bilden die Schwerpunkte der weiteren Lärmminderungsplanung:
- Geschwindigkeitskonzept für das Hauptverkehrsstraßennetz: Wo können niedrigere zulässige Höchstgeschwindigkeiten als die derzeit geltenden 50 km/h angeordnet werden, zumindest nachts? Zurzeit wird von Gutachtern untersucht, unter welchen Voraussetzungen auf ausgewählten Hauptverkehrsstraßen eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h in der Nacht möglich ist.
- Umbau von ampelgeregelten Kreuzungen zu Kreisverkehren
- Sanierung von Straßenbelägen
- Ausbau des ÖPNV
- Förderung des Fuß- und Radverkehrs
- Förderung der E-Mobilität
- Maßnahmen gegen den Stadtbahnlärm (Gleisschmierung, Rasengleis)
- Festsetzung von ruhigen Gebieten
Welche Lärmarten sind Gegenstand des Lärmaktionsplans - und welche nicht?
Die Umgebungslärmrichtlinie und damit der Lärmaktionsplan betrachten dauerhafte und ortsfeste Lärmquellen, die zu belästigenden oder schädlichen Wirkungen der Bevölkerung in der Umgebung führen.
Dazu gehören der Straßen‐, Schienen‐ und Luftverkehr sowie Gewerbe‐ und Industrieanlagen. Umgekehrt geht daraus hervor, dass vorübergehende, zeitlich beschränkte Lärmquellen nicht Gegenstand des Lärmaktionsplans sind, wie etwa der Lärm durch Verhalten von Menschen und Tieren (zum Beispiel Hundebellen), Lärm von Veranstaltungen oder Baustellen. Auch der Lärm von Laubbläsern oder Altglascontainern gehört nicht dazu.
Dazu gehören der Straßen‐, Schienen‐ und Luftverkehr sowie Gewerbe‐ und Industrieanlagen. Umgekehrt geht daraus hervor, dass vorübergehende, zeitlich beschränkte Lärmquellen nicht Gegenstand des Lärmaktionsplans sind, wie etwa der Lärm durch Verhalten von Menschen und Tieren (zum Beispiel Hundebellen), Lärm von Veranstaltungen oder Baustellen. Auch der Lärm von Laubbläsern oder Altglascontainern gehört nicht dazu.
Beteiligung der Öffentlichkeit
In der EU‐Umgebungslärmrichtlinie hat die Beteiligung der Öffentlichkeit an den Lärmaktionsplänen eine große Bedeutung.
Die Stadt Stuttgart hat die Öffentlichkeit bereits bei der Aufstellung des ersten Lärmaktionsplans 2009, bei der ersten Fortschreibung 2015 und bei der zweiten Fortschreibung 2024 beteiligt.
Am 28. März 2025 hat der Ausschuss für Klima und Umwelt beschlossen, den Entwurf des fortgeschriebenen Lärmaktionsplans (PDF) zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zu veröffentlichen. Vom 7. April bis zum 7. Mai 2025 konnten sich alle Bürgerinnen und Bürger dazu äußern. Die eingegangenen Kommentare wurden von der Verwaltung geprüft und gegebenenfalls eingearbeitet.
Historie: Erste Fortschreibung des Lärmaktionsplans
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat am 5. November 2009 den ersten Lärmaktionsplan beschlossen. Am 14. April 2016 wurde die Fortschreibung des Plans beschlossen. Bis zum 14. August 2015 konnten Sie den Entwurf im Forum kommentieren und Anregungen dazu abgeben. Dabei ging es nicht um neue Vorschläge und Ideen für Maßnahmen, sondern um den Entwurf an sich.
Phase
3
Kommentierung des Entwurfs des Lärmaktionsplans
07.04.2025 bis 07.05.2025
Bei der Fortschreibung des Lärmaktionsplans ist die Öffentlichkeit zu beteiligen. Alle Bürgerinnen und Bürger haben bis zum 7. Mai 2025 die Gelegenheit, sich zum Entwurf zu äußern. Die eingegangenen Kommentare werden von der Verwaltung geprüft und gegebenenfalls eingearbeitet.
Den Entwurf des Lärmaktionsplans können Sie hier herunterladen:
beendet
Phase
2
Informationsveranstaltungen zum Lärmaktionsplan
Der Lärmaktionsplan wird zum zweiten Mal Fortgeschrieben.
Beteiligen Sie sich auch vor Ort und geben uns Ihre Anregungen und Ideen zum Thema Lärm und ruhige Gebiete mit.
Beteiligen Sie sich auch vor Ort und geben uns Ihre Anregungen und Ideen zum Thema Lärm und ruhige Gebiete mit.
In vier Stadtbezirken finden im Zeitraum vom 29. April 2024 bis zum 24. Juni 2024 Informationsveranstaltungen für die jeweiligen Bezirke statt.
beendet
Phase
1
Umfrage "Ruhige Gebiete"
29.04.2024 bis 31.07.2024
Im Lärmaktionsplan der Stadt Stuttgart sollen nicht nur Maßnahmen entwickelt werden, welche die Umgebung leiser machen, sondern es sollen auch „ruhige Gebiete“ vor einer Zunahme des Lärms geschützt werden. Gemeinsam mit Ihnen wollen wir herausfinden, welche Gebiete sich als potentielle „ruhige Gebiete“ zur Ruhe und Erholung im Ballungsraum Stuttgart eignen.
beendet
Fortschreibung des Lärmaktionsplans beschlossen
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat am Donnerstag, 3. Juli, die Fortschreibung 2025 des Lärmaktionsplans verabschiedet. Der Lärmaktionsplan analysiert die aktuelle Lärmsituation, identifiziert konfliktbelastete Gebiete und leitet gezielte Maßnahmen zur Lärmminderung ab.
In Stuttgart sind vom Lärm viele Menschen betroffen: Rund 76.000 Personen sind durch Straßenverkehrslärm nachts mit mehr als 55 Dezibel (A) belastet, etwa 13.000 durch Stadtbahnverkehr und circa 9.000 durch Eisenbahnverkehr.
Die Hauptlärmquelle ist nach wie vor der Straßenverkehr. Daher konzentriert sich der Plan vor allem auf Maßnahmen gegen den Verkehrslärm. So ist vorgesehen, auf möglichst vielen Hauptverkehrsstraßen nachts die Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 zu begrenzen. Die Umsetzung erfordert jedoch umfangreiche Prüfungen, unter anderem hinsichtlich der Auswirkungen auf Verkehrsfluss, mögliche Verkehrsverlagerungen sowie den öffentlichen Nahverkehr. Zudem muss sie den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung entsprechen.
Weitere Maßnahmen umfassen die Erneuerung von Straßenbelägen, den Rückbau mehrspuriger Straßen, den Umbau von ampelgeregelten Kreuzungen zu Kreisverkehren sowie den Ausbau der Fuß‐ und Radwege, des ÖPNV und der E‐Mobilität.
Die Hauptlärmquelle ist nach wie vor der Straßenverkehr. Daher konzentriert sich der Plan vor allem auf Maßnahmen gegen den Verkehrslärm. So ist vorgesehen, auf möglichst vielen Hauptverkehrsstraßen nachts die Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 zu begrenzen. Die Umsetzung erfordert jedoch umfangreiche Prüfungen, unter anderem hinsichtlich der Auswirkungen auf Verkehrsfluss, mögliche Verkehrsverlagerungen sowie den öffentlichen Nahverkehr. Zudem muss sie den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung entsprechen.
Weitere Maßnahmen umfassen die Erneuerung von Straßenbelägen, den Rückbau mehrspuriger Straßen, den Umbau von ampelgeregelten Kreuzungen zu Kreisverkehren sowie den Ausbau der Fuß‐ und Radwege, des ÖPNV und der E‐Mobilität.
Strategisches Leitpapier
Zur Lärmreduzierung beim Stadtbahnverkehr sind regelmäßiges Schienenschleifen, das Aufbringen von Schmiermitteln auf die Schienen und der Einbau leiserer Gleisbetten vorgesehen.
Der Lärmaktionsplan schützt zudem ruhige Gebiete vor einer Zunahme der Lärmbelastung. Hierzu zählen Naherholungsräume und ruhige Wohngebiete, die als Rückzugsorte für Erholung und Entspannung dienen. Die Fortschreibung führt mögliche Gebiete hierfür auf.
Mit den geplanten Maßnahmen wird eine spürbare Lärmreduktion und eine Verbesserung der Lebensqualität für die Stuttgarter Bevölkerung angestrebt. Der Lärmaktionsplan ist ein strategisches Leitpapier und keine rechtliche Verpflichtung zur Umsetzung. Seine Inhalte fließen jedoch künftig in die Abwägung bei Planungen und Entscheidungen der öffentlichen Verwaltung ein. Über konkrete Durchführung und Finanzierung der Maßnahmen entscheidet der Gemeinderat jeweils separat.
Der Lärmaktionsplan schützt zudem ruhige Gebiete vor einer Zunahme der Lärmbelastung. Hierzu zählen Naherholungsräume und ruhige Wohngebiete, die als Rückzugsorte für Erholung und Entspannung dienen. Die Fortschreibung führt mögliche Gebiete hierfür auf.
Mit den geplanten Maßnahmen wird eine spürbare Lärmreduktion und eine Verbesserung der Lebensqualität für die Stuttgarter Bevölkerung angestrebt. Der Lärmaktionsplan ist ein strategisches Leitpapier und keine rechtliche Verpflichtung zur Umsetzung. Seine Inhalte fließen jedoch künftig in die Abwägung bei Planungen und Entscheidungen der öffentlichen Verwaltung ein. Über konkrete Durchführung und Finanzierung der Maßnahmen entscheidet der Gemeinderat jeweils separat.
Hintergrund
Lärm belastet die Gesundheit: Dauerhafte Werte über 65 Dezibel (A) tagsüber oder 55 Dezibel (A) nachts, wie sie insbesondere an Hauptverkehrsstraßen üblich sind, erhöhen das Risiko für Bluthochdruck, Herz‐Kreislauf‐Erkrankungen und Herzinfarkte. Darüber hinaus können Schlafstörungen, Folgeerkrankungen sowie psychische Beeinträchtigungen wie Depressionen oder Angststörungen auftreten.
Gemäß der EU‐Umgebungslärmrichtlinie sind Städte verpflichtet, Lärmaktionspläne zu erstellen, um die Lärmbelastung systematisch zu reduzieren. Stuttgart hat den ersten Lärmaktionsplan im November 2009 verabschiedet; nun wurde die zweite Fortschreibung beschlossen.
Ergebnisse aus der Beteiligung
An der zweiten Fortschreibung des Lärmaktionsplans konnten sich die Stuttgarterinnen und Stuttgarter in zwei Phasen beteiligen. Schon bei der Aufstellung der ersten beiden Lärmaktionspläne 2009 und 2015 war Meinung der Öffentlichkeit gefragt.
Die erste Phase lief vom 29. April bis 31. Juli 2024 mit einer Online-Umfrage zu "Ruhigen Gebieten" und Informationsveranstaltungen in vier Stadtbezirken. Bis zum 30. September 2024 hatte die Bevölkerung zusätzlich die Möglichkeit, Lärmprobleme und Vorschläge schriftlich oder per E-Mail einzureichen. In der zweiten Phase 2025 konnte sie den Entwurf des Lärmaktionsplans kommentieren.
"Ruhige Gebiete" in der ganzen Stadt verteilt
In der Umfrage wollte die Stadt erfahren, welche Naherholungsgebiete, Parks oder Grünanlagen die Stuttgarterinnen und Stuttgarter aufsuchen, wie häufig sie diese nutzen und wie sie dort hinkommen. Auf einer interaktiven Karte haben die Teilnehmenden ihre Lieblingsorte markiert. Die Lieblingsorte der Stuttgarterinnen und Stuttgarter liegen sowohl in den äußeren als auch in den inneren Stadtbezirken. Vor allem Parks, Grünflächen und Spielplätze, aber auch innerstädtische Plätze sollen nach dem Wunsch vieler Menschen vor Lärm geschützt werden.
Der Lärmaktionsplan leitet aus der Umfrage mögliche Maßnahmen zum Schutz ruhiger Gebiete ab. Dazu gehören rechtliche Vorgaben bei der Stadtplanung, Bauauflagen, Verkehrsberuhigung, Lärmschutzwände und die Weiterentwicklung von Grünflächen. Um Veränderungen frühzeitig zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen, wird die Lärmsituation in ruhigen Gebieten regelmäßig überwacht.
Eine vollständige Übersicht bietet Kapitel 7 des Lärmaktionsplans (siehe "Links & Downloads").
Straßenverkehr wird als größte Lärmquelle wahrgenommen
Vom 7. April bis 7. Mai 2025 konnten die Stuttgarterinnen und Stuttgarter den Entwurf der zweiten Fortschreibung des Lärmaktionsplans kommentieren. Vorschläge konnten über das Beteiligungsportal und bei der Auslage im Amt für Umweltschutz eingereicht werden. Auf Basis der Anregungen, Bedenken und Vorschläge aus der Öffentlichkeit hat die Verwaltung wenige Passagen im Lärmaktionsplan geändert.
Die Kommentare aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und die Stellungnahmen der Verwaltung sind in Anlage 2 und Anlage 3 der Gemeinderatsvorlage 645/2025 zusammengefasst (siehe "Links & Downloads").
21 Bürgerinnen und Bürger, darunter drei Bürgerinitiativen bzw. Vereine, haben sich zum Entwurf geäußert. Folgende Lärmquellen wurden als größte Störfaktoren genannt:
- Straßenverkehrslärm (18 Nennungen), darunter durch die Stadt- und Eisenbahn (4 Nennungen)
- Fluglärm (3 Nennungen)
Aus der Kommentierung gingen auch Vorschläge zur Lärmminderung hervor:
- Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h (auch tagsüber) auf Hauptverkehrsstraßen (14 Vorschläge)
- Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Autobahnen, Bundesstraßen und Außerortsstrecken (4 Vorschläge)
- Erneuerung bzw. leiserer Straßenbelag (4 Vorschläge)
- Ruhige Gebiete (3 Vorschläge)
- Maßnahmen gegen das Kurvenquietschen der Stadtbahn (3 Vorschläge)
- Kreisverkehre (2 Vorschläge)
- Lärmschutzwände (2 Vorschläge)
- Rasengleis (2 Vorschläge)
In vier Beiträgen wurde die Erhebung der Lärmbelastung angezweifelt. Zwei Beiträge verlangten eine Gesamtlärmbetrachtung.
23 Nachbargemeinden und Träger öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme abgegeben, davon acht ohne Anregung oder Bedenken und 15 mit Kommentaren. Die SSB und der Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS) wiesen auf mögliche Nachteile für den Linienbusverkehr durch Geschwindigkeitsbeschränkungen hin. BUND und Verkehrsclub Deutschland (VCD) forderten hingegen eine schnellere Umsetzung von Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen. Die Nachbarlandkreise merkten an, dass Maßnahmen im Straßenverkehr in Stuttgart keine Ausweichverkehre in ihre Landkreise erzeugen dürften. Sie gingen aber davon aus, dass dieser Fall nicht eintreten werde.
Weitere Informationen zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans
In den Gemeinderatsdrucksachen (GRDrs) zum Vorhaben finden Sie weitere Informationen zum Nachlesen oder herunterladen:
Entwurf Lärmaktionsplan 2025 der Landeshauptstadt Stuttgart
Lärmkarten für Stuttgart
- https://www.stuttgart.de/leben/umwelt/laerm/laermkarten.php
- Ergebnisbericht der Lärmkartierung Stuttgart 2022 (PDF)
- stadtklima-stuttgart.de Fortschreibung 2025
Informationen zur 1. Fortschreibung des Lärmaktionplans 2015 finden Sie hier folgend:
Ihre Ansprechpartner zum Vorhaben
Sie haben eine Anregung zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans?
Kontaktieren Sie uns:
Landeshauptstadt Stuttgart
Amt für Umweltschutz
Stichwort: Lärmaktionsplan
Gaisburgstraße 4
70182 Stuttgart
oder per E‐Mail an: laermminderungsplan@stuttgart.de
Ihre Ansprechpartner für allgemeine Fragen zum Beteiligungsportal
Oliver Seibold
Abteilung Kommunikation
Telefon: (0711) 216-91780
Mail: stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
Abteilung Kommunikation
Telefon: (0711) 216-91780
Mail: stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
Simone Sommer
Abteilung Kommunikation
Telefon: (0711) 216-91813
Mail: stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Abteilung Kommunikation
Rathauspassage 2
70173 Stuttgart
Abteilung Kommunikation
Telefon: (0711) 216-91813
Mail: stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Abteilung Kommunikation
Rathauspassage 2
70173 Stuttgart