Stuttgarter Lärmaktionsplan (2. Fortschreibung)
Lärmminderung für die Bevölkerung
| Thema | Umwelt |
|---|---|
| Zeitraum | für Beteiligung: 29.04.2024 bis 31.07.2024 und 07.04.2025 bis 07.05.2025 |
| Zielgruppe | Alle Stuttgarterinnen und Stuttgarter |
Stuttgarter Lärmaktionsplan (2. Fortschreibung)
Unsere Stadt soll leiser werden
Die Öffentlichkeit wird an der Aufstellung und an jeder Fortschreibung des Plans beteiligt.
2. Fortschreibung des Lärmaktionsplans Stuttgart
Im Lärmaktionsplan sind die Belastungen verschiedener Lärmquellen in ihrer Gesamtwirkung erfasst. Mit dem Aktionsplan wird koordiniert gegen die Lärmbelastung und deren Ursachen vorgegangen.Schwerpunkte der Lärmbelastung
Maßnahmen zur Lärmminderung
- Geschwindigkeitskonzept für das Hauptverkehrsstraßennetz: Wo können niedrigere zulässige Höchstgeschwindigkeiten als die derzeit geltenden 50 km/h angeordnet werden, zumindest nachts? Zurzeit wird von Gutachtern untersucht, unter welchen Voraussetzungen auf ausgewählten Hauptverkehrsstraßen eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h in der Nacht möglich ist.
- Umbau von ampelgeregelten Kreuzungen zu Kreisverkehren
- Sanierung von Straßenbelägen
- Ausbau des ÖPNV
- Förderung des Fuß- und Radverkehrs
- Förderung der E-Mobilität
- Maßnahmen gegen den Stadtbahnlärm (Gleisschmierung, Rasengleis)
- Festsetzung von ruhigen Gebieten
Welche Lärmarten sind Gegenstand des Lärmaktionsplans - und welche nicht?
Dazu gehören der Straßen‐, Schienen‐ und Luftverkehr sowie Gewerbe‐ und Industrieanlagen. Umgekehrt geht daraus hervor, dass vorübergehende, zeitlich beschränkte Lärmquellen nicht Gegenstand des Lärmaktionsplans sind, wie etwa der Lärm durch Verhalten von Menschen und Tieren (zum Beispiel Hundebellen), Lärm von Veranstaltungen oder Baustellen. Auch der Lärm von Laubbläsern oder Altglascontainern gehört nicht dazu.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Stadt Stuttgart hat die Öffentlichkeit bereits bei der Aufstellung des ersten Lärmaktionsplans 2009, bei der ersten Fortschreibung 2015 und bei der zweiten Fortschreibung 2024 beteiligt.
Historie: Erste Fortschreibung des Lärmaktionsplans
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Kommentierung des Entwurfs des Lärmaktionsplans
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Die Angabe der nicht erfolgten Temporeduzierung durch die Verkehrsbehörde im Bereich Rotweg scheint aus folgenden Gründen irrwitzig.
Die Pegel überschreiten an den Wohngebäuden die Pegelschwelle der Gesundheitsgefährdung. Demnach müssten Maßnahmen genannt werden. Dies wurden sie in einem vom Lärmaktionsplan unabhängigen Gutachten. Die Verkehrsbehörde hat die Umsetzung jedoch in einem Teilbereich abgelehnt. Als Ablehnungsgrund ist das Ergebnis einer Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile aufgeführt. Diese Prüfung ist jedoch soweit der LAI Hinweiskatalog an dieser Stelle richtig Interpretiert wird nicht Sache der Verkehrsfachbehörde sondern den Erstellern des Lärmaktionsplan übertragen.
Es Bedarf also einer klaren Prüfung aller ab Seite 99 durch die Straßenverkehrsbehörde abgelehnten Streckenabschnitte hinschtlich Tempo 30 nachts im Lärmaktionsplan mit zugeköriger Handlungsvorgabe.
Weitere Phasen ansehen
Fortschreibung des Lärmaktionsplans beschlossen
Die Hauptlärmquelle ist nach wie vor der Straßenverkehr. Daher konzentriert sich der Plan vor allem auf Maßnahmen gegen den Verkehrslärm. So ist vorgesehen, auf möglichst vielen Hauptverkehrsstraßen nachts die Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 zu begrenzen. Die Umsetzung erfordert jedoch umfangreiche Prüfungen, unter anderem hinsichtlich der Auswirkungen auf Verkehrsfluss, mögliche Verkehrsverlagerungen sowie den öffentlichen Nahverkehr. Zudem muss sie den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung entsprechen.
Weitere Maßnahmen umfassen die Erneuerung von Straßenbelägen, den Rückbau mehrspuriger Straßen, den Umbau von ampelgeregelten Kreuzungen zu Kreisverkehren sowie den Ausbau der Fuß‐ und Radwege, des ÖPNV und der E‐Mobilität.
Strategisches Leitpapier
Der Lärmaktionsplan schützt zudem ruhige Gebiete vor einer Zunahme der Lärmbelastung. Hierzu zählen Naherholungsräume und ruhige Wohngebiete, die als Rückzugsorte für Erholung und Entspannung dienen. Die Fortschreibung führt mögliche Gebiete hierfür auf.
Mit den geplanten Maßnahmen wird eine spürbare Lärmreduktion und eine Verbesserung der Lebensqualität für die Stuttgarter Bevölkerung angestrebt. Der Lärmaktionsplan ist ein strategisches Leitpapier und keine rechtliche Verpflichtung zur Umsetzung. Seine Inhalte fließen jedoch künftig in die Abwägung bei Planungen und Entscheidungen der öffentlichen Verwaltung ein. Über konkrete Durchführung und Finanzierung der Maßnahmen entscheidet der Gemeinderat jeweils separat.
Hintergrund
Lärm belastet die Gesundheit: Dauerhafte Werte über 65 Dezibel (A) tagsüber oder 55 Dezibel (A) nachts, wie sie insbesondere an Hauptverkehrsstraßen üblich sind, erhöhen das Risiko für Bluthochdruck, Herz‐Kreislauf‐Erkrankungen und Herzinfarkte. Darüber hinaus können Schlafstörungen, Folgeerkrankungen sowie psychische Beeinträchtigungen wie Depressionen oder Angststörungen auftreten.
Gemäß der EU‐Umgebungslärmrichtlinie sind Städte verpflichtet, Lärmaktionspläne zu erstellen, um die Lärmbelastung systematisch zu reduzieren. Stuttgart hat den ersten Lärmaktionsplan im November 2009 verabschiedet; nun wurde die zweite Fortschreibung beschlossen.
Ergebnisse aus der Beteiligung
"Ruhige Gebiete" in der ganzen Stadt verteilt
Straßenverkehr wird als größte Lärmquelle wahrgenommen
21 Bürgerinnen und Bürger, darunter drei Bürgerinitiativen bzw. Vereine, haben sich zum Entwurf geäußert. Folgende Lärmquellen wurden als größte Störfaktoren genannt:
- Straßenverkehrslärm (18 Nennungen), darunter durch die Stadt- und Eisenbahn (4 Nennungen)
- Fluglärm (3 Nennungen)
- Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h (auch tagsüber) auf Hauptverkehrsstraßen (14 Vorschläge)
- Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Autobahnen, Bundesstraßen und Außerortsstrecken (4 Vorschläge)
- Erneuerung bzw. leiserer Straßenbelag (4 Vorschläge)
- Ruhige Gebiete (3 Vorschläge)
- Maßnahmen gegen das Kurvenquietschen der Stadtbahn (3 Vorschläge)
- Kreisverkehre (2 Vorschläge)
- Lärmschutzwände (2 Vorschläge)
- Rasengleis (2 Vorschläge)
In vier Beiträgen wurde die Erhebung der Lärmbelastung angezweifelt. Zwei Beiträge verlangten eine Gesamtlärmbetrachtung.
23 Nachbargemeinden und Träger öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme abgegeben, davon acht ohne Anregung oder Bedenken und 15 mit Kommentaren. Die SSB und der Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS) wiesen auf mögliche Nachteile für den Linienbusverkehr durch Geschwindigkeitsbeschränkungen hin. BUND und Verkehrsclub Deutschland (VCD) forderten hingegen eine schnellere Umsetzung von Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen. Die Nachbarlandkreise merkten an, dass Maßnahmen im Straßenverkehr in Stuttgart keine Ausweichverkehre in ihre Landkreise erzeugen dürften. Sie gingen aber davon aus, dass dieser Fall nicht eintreten werde.
Weitere Informationen zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans
Entwurf Lärmaktionsplan 2025 der Landeshauptstadt Stuttgart
Lärmkarten für Stuttgart
- https://www.stuttgart.de/leben/umwelt/laerm/laermkarten.php
- Ergebnisbericht der Lärmkartierung Stuttgart 2022 (PDF)
- stadtklima-stuttgart.de Fortschreibung 2025
Informationen zur 1. Fortschreibung des Lärmaktionplans 2015 finden Sie hier folgend:
Ihre Ansprechpartner zum Vorhaben
Landeshauptstadt Stuttgart
Amt für Umweltschutz
Stichwort: Lärmaktionsplan
Gaisburgstraße 4
70182 Stuttgart
oder per E‐Mail an: laermminderungsplan@stuttgart.de
Ihre Ansprechpartner für allgemeine Fragen zum Beteiligungsportal
Abteilung Kommunikation
Telefon: (0711) 216-91780
Mail: stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
Abteilung Kommunikation
Telefon: (0711) 216-91813
Mail: stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Abteilung Kommunikation
Rathauspassage 2
70173 Stuttgart