Stuttgart-Weilimdorf
Entwicklung des Walz-Areals
Städtebauliche Entwicklung des Walz-Areals und des Umfeldes westlich der Solitudestraße
Thema | Stadtentwicklung |
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Zeitraum | für Beteiligung: Dezember 2020 bis 21. Februar 2021 vsl. Umsetzung: noch offen |
Zielgruppe | Alle Einwohnerinnen und Einwohner aus Weilimdorf |


offen
Erarbeitung eines Entwicklungskonzepts
Das ehemalige Walz-Areal und das Umfeld westlich der Solitudestraße haben aufgrund ihrer Lage, ihrer Größe und ihrer potenziellen Nutzungsmöglichkeiten eine große Bedeutung für den Stuttgarter Stadtbezirk Weilimdorf. Die Landeshauptstadt möchte dieses Gebiet zwischen der B295 im Norden und der Engelbergstraße im Sü-den städtebaulich entwickeln. Ziel ist es, ein Gesamtkonzept zu erarbeiten. Dieses sogenannten Entwicklungskonzept soll als stadtplanerischer Rahmen für alle weiteren kurz- und längerfristigen Planungsschritte dienen.
Das gesamte Planungsgebiet ist geprägt von einem baulichen und funktionalen Wandel. Verschiedene, teils konkurrierende, Nutzungsansätze haben sich aus einer Diskussion um die künftige Entwicklung des Gebiets ergeben. Auf Grundlage der verschiedenen Nutzungsansätze wurden in der Gemeinderatsdrucksache (GRDrs 120/2019 - diese finden Sie unter "Links&Downloads") bereits erste Entwicklungsszenarien geschildert und den politischen Gremien zur Beratung vorgelegt. Dabei haben sich die Gremien für die Weiterverfolgung des Entwicklungsszenarios 1 mit den Schwerpunkten Sport, Gemeinbedarf, Freizeit/Freiraum ausgesprochen (siehe Protokoll der Bezirksbeirats Weilimdorf vom 10. April 2019 unter "Links&Downloads"). Das Entwicklungsszenario 1 (siehe GRDrs 120/2019 – Anlage 3) soll somit künftig als Bearbeitungs- und Erörterungsgrundlage für die weiteren Planungsschritte dienen.
Das gesamte Planungsgebiet ist geprägt von einem baulichen und funktionalen Wandel. Verschiedene, teils konkurrierende, Nutzungsansätze haben sich aus einer Diskussion um die künftige Entwicklung des Gebiets ergeben. Auf Grundlage der verschiedenen Nutzungsansätze wurden in der Gemeinderatsdrucksache (GRDrs 120/2019 - diese finden Sie unter "Links&Downloads") bereits erste Entwicklungsszenarien geschildert und den politischen Gremien zur Beratung vorgelegt. Dabei haben sich die Gremien für die Weiterverfolgung des Entwicklungsszenarios 1 mit den Schwerpunkten Sport, Gemeinbedarf, Freizeit/Freiraum ausgesprochen (siehe Protokoll der Bezirksbeirats Weilimdorf vom 10. April 2019 unter "Links&Downloads"). Das Entwicklungsszenario 1 (siehe GRDrs 120/2019 – Anlage 3) soll somit künftig als Bearbeitungs- und Erörterungsgrundlage für die weiteren Planungsschritte dienen.
Bürgerbeteiligung startete im Dezember – Akteure stellten sich vor
Als nächsten Schritt erhielten die Bürgerinnen und Bürger von Anfang Dezember 2020 bis 21. Februar 2021 die Möglichkeit, sich in den Planungsprozess über eine 3D-Plattform einzubringen (unter dem Reiter "Teilnehmen"). Darüber hinaus boten im Areal aufgestellte Plakatwände zusätzlich die Möglichkeit, Informationen zu erhalten. Zusätzlich war angedacht, im Januar 2021 Quartiersspaziergänge durch das Planungsgebiet anzubieten - diese mussten wegen der pandemischen Lage allerdings abgesagt werden. Desweiteren hatten die auf dem Areal ansässigen Akteure die Möglichkeit, ihre Ideen und Pläne hier auf dem Portal vorzustellen. Die entsprechenden PDFs finden Sie unter dem Reiter "Links&Downloads".
Die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung sollen in die weitere Bearbeitung des Entwicklungskonzepts einfließen und den politischen Gremien vorgestellt werden. Als Basis für den Bürgerbeteiligungsprozess dient das Entwicklungsszenario 1, für dessen Weiterverfolgung sich die politischen Gremien ausgesprochen haben. Dieses Szenario formuliert den Rahmen, innerhalb dem nun gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern mögliche Perspektiven und Ideen für das Planungsgebiet erörtert werden sollen.
Erste Untersuchungen
Zum betroffenen Gebiet wurden bereits erste Untersuchungen zu verschiedenen Themenbereichen vorgenommen:
Sportbedarfe
Das Gebiet ist bereits heute durch sportbezogene Nutzungen (insbesondere durch die An-lagen der SG Weilimdorf) geprägt. Darüber hinaus stellt es ein Flächenpotenzial dar, das in vergleichbarem Umfang im Stadtbezirk nicht vorhanden ist. Vor diesem Hintergrund ist bei der weiteren Entwicklung des Planungsgebiets insbesondere auch die künftige Sportentwicklung im Stadtbezirk Weilimdorf zu betrachten.
Das Amt für Sport und Bewegung hat in diesem Zusammenhang bereits einen Bedarfskatalog für die Sportentwicklung im Stadtbezirk gemeldet (siehe GRDrs 120/2019 – Anlage 6). Hieraus ergibt sich u. a. der Bedarf für eine neue Sporthalle und verschiedene weitere Sportflächen.
Dieser Katalog kann aufgrund des Flächenumfangs nicht vollständig im Planungsgebiet abgebildet werden. Ausreichende Reserveflächen in anderen Bereichen des Stadtbezirks stehen nicht zur Verfügung. Es kann demnach zu einer Flächenkonkurrenz zwischen den Flächenbedarfen für die Sportentwicklung und potentiellen anderen Nutzungen (z. B. einer ebenfalls diskutierten Wohnbauentwicklung) kommen.
Bürgerhaus
Bereits seit vielen Jahren gibt es im Stadtbezirk Weilimdorf Bestrebungen im Hinblick auf die Realisierung eines Bürgerhauses. Im zentralen Bereich des Stadtteils Weilimdorf stehen jedoch keine Flächen in adäquater Größe für ein Bürgerhaus zur Verfügung. Nicht zuletzt aufgrund der guten Anbindung an den ÖPNV und der mittigen Lage im Stadtbezirk wird als mögliche Standortalternative daher auch ein Bereich an der Solitudestraße im Umfeld der temporären Kindertagesstätte, des Jugendhauses und der Flüchtlingsunterkunft diskutiert. Dieser Standort wäre aus städtebaulicher Sicht denkbar. Abhängig von der genauen Gebäudepositionierung, der Erschließung und dem Nutzungskonzept müssten im weiteren Planungsverlauf im Hinblick auf die östlich angrenzende Wohnbebauung vertiefende schalltechnische Untersuchungen durchgeführt werden.
Ausschluss von Wohnnutzung
Auch die Entwicklung eines Wohnquartiers im Planungsgebiet wurde geprüft und den politischen Gremien in Form von Entwicklungsszenarien (siehe Gemeinderatsdrucksache 120/2019 – Anlagen 4 und 5) vorgelegt. Diese haben sich jedoch gegen eine Wohnbauentwicklung ausgesprochen.
Gründe, die gegen eine Wohnnutzung im Bereich westlich der Solitudestraße sprechen, sind u. a. die bestehenden Lärmbelastungen. So stellt sich aufgrund der "Sandwichlage" zwischen Sport- und Verkehrsinfrastruktur (Solitudestraße/Engelbergstraße) mit Lärmbelastungen aus verschiedenen Richtungen die Lärmsituation im Hinblick auf eine Wohnnutzung als schwierig dar. Trotz Novellierung der Sportanlagenlärmschutzverordnung ist weiterhin von Lärm- bzw. Nutzungskonflikten mit sportbezogene Nutzungen auszugehen. Nutzungs- bzw. Entwicklungseinschränkungen für den Sport wären nicht auszuschließen.
Aufgrund des Verkehrslärms wäre eine ca. 4,00 bis 5,00 m hohe Lärmschutzwand entlang der denkmalgeschützten Solitudestraße bzw. der Engelbergstraße notwendig (erforderliche Gesamtlänge der Wand bis zu 530,00 m). Wegen ihrer Dimensionierung bestehen gegenüber dieser Lärmschutzwand u. a. städtebauliche und gestalterische Bedenken. Die notwendigen Lärmschutzwände erzeugen eine städtebauliche Insellage des neuen Wohnquartiers, die durch die schwierige Erschließungssituation für den motorisierten Individualverkehr noch verstärkt wird.
Darüber hinaus wird aus stadtklimatischer Sicht eine bauliche Entwicklung insbesondere im südlichen Teil des ehemaligen Walz-Areals (südlich des Verbindungswegs Giebel – Wolfbusch) kritisch gesehen, da sie zu Lasten der klimatisch relevanten Freibereiche zwischen Walz-Areal und Engelbergstraße gehen würde.
Gründe, die gegen eine Wohnnutzung im Bereich westlich der Solitudestraße sprechen, sind u. a. die bestehenden Lärmbelastungen. So stellt sich aufgrund der "Sandwichlage" zwischen Sport- und Verkehrsinfrastruktur (Solitudestraße/Engelbergstraße) mit Lärmbelastungen aus verschiedenen Richtungen die Lärmsituation im Hinblick auf eine Wohnnutzung als schwierig dar. Trotz Novellierung der Sportanlagenlärmschutzverordnung ist weiterhin von Lärm- bzw. Nutzungskonflikten mit sportbezogene Nutzungen auszugehen. Nutzungs- bzw. Entwicklungseinschränkungen für den Sport wären nicht auszuschließen.
Aufgrund des Verkehrslärms wäre eine ca. 4,00 bis 5,00 m hohe Lärmschutzwand entlang der denkmalgeschützten Solitudestraße bzw. der Engelbergstraße notwendig (erforderliche Gesamtlänge der Wand bis zu 530,00 m). Wegen ihrer Dimensionierung bestehen gegenüber dieser Lärmschutzwand u. a. städtebauliche und gestalterische Bedenken. Die notwendigen Lärmschutzwände erzeugen eine städtebauliche Insellage des neuen Wohnquartiers, die durch die schwierige Erschließungssituation für den motorisierten Individualverkehr noch verstärkt wird.
Darüber hinaus wird aus stadtklimatischer Sicht eine bauliche Entwicklung insbesondere im südlichen Teil des ehemaligen Walz-Areals (südlich des Verbindungswegs Giebel – Wolfbusch) kritisch gesehen, da sie zu Lasten der klimatisch relevanten Freibereiche zwischen Walz-Areal und Engelbergstraße gehen würde.
Sonstige Nutzungen
Im Planungsgebiet bestehende Nutzungen wie beispielsweise das Jugendhaus sollen in der weiteren Planung berücksichtigt und gesichert werden.
Der Verein Chloroplast e. V. betreibt auf Teilen des ehemaligen Walz-Areals ein Urban-Gardening-Projekt als Zwischennutzungskonzept. Inwieweit dieses Projekt auch über einen längerfristigen Zeitraum weiterverfolgt werden kann, ist ergebnisoffen im künftigen städtebaulichen Kontext zu klären. Die Möglichkeiten der Kombination mit anderen Nutzungsansätzen sind zu erörtern.
Der Verein Chloroplast e. V. betreibt auf Teilen des ehemaligen Walz-Areals ein Urban-Gardening-Projekt als Zwischennutzungskonzept. Inwieweit dieses Projekt auch über einen längerfristigen Zeitraum weiterverfolgt werden kann, ist ergebnisoffen im künftigen städtebaulichen Kontext zu klären. Die Möglichkeiten der Kombination mit anderen Nutzungsansätzen sind zu erörtern.
Phase
1
Welche Ideen haben Sie?
02.12.20 bis 21.02.21
Auf einer 3D-Beteiligungsplattform konnten Sie Ihre individuellen Ideen und Anmerkungen zur künftigen Nutzung des Areals hinterlassen: Was sollte nach Ihren Vorstellungen dort für die Gemeinschaft entstehen und gebaut werden? Darüber hinaus wurde auch nach einem Stimmungsbild gefragt. Im Areal aufgestellte Plakatwände boten zusätzlich die Möglichkeit, Informationen zu erhalten. Und auch die bereits auf dem Gelände aktiven Akteure stellten sich mit einem kurzen Porträt vor (unter dem Reiter "Links&Downloads")
beendet
Phase
2
Quartiersspaziergänge
abgesagt
Ergänzend zur Beteiligung über die 3D-Plattform waren auch Quartierspaziergänge durch das Planungsgebiet Ende Januar 2021 angedacht. Aufgrund der pandemischen Entwicklungen während der Corona-Pandemie mussten die Quartiersspaziergänge leider abgesagt werden.
Weitere Informationen zum Vorhaben
Im Folgenden finden Sie die Ideen wichtiger Akteure vor Ort zur Onlinebeteiligung in der interaktiven Karte:
- Forum Stuttgarter Weilimdorf e.V. - Ein "Bürgerhaus mit Kultursaal (PDF)
- Weilimdorfer Sportvereine TSV, BBC und SG - Planentwurf für einen Sportcampus Weilimdorf (PDF)
- Chloroplast Stuttgart e.V. - Zwischennutzungs als Chance (PDF)
Das Walz-Areal wurde auch im Bezirksbeirat Weilimdorf besprochen. Sie können das Protokoll dazu hier nachlesen:
In den Gemeinderatsdrucksachen (GRDrs) zum Vorhaben finden Sie weitere Informationen zum Nachlesen oder herunterladen:
- GRDrs 120/2019 - Städtebauliches Entwicklungskonzept Walz-Areal und südliches Umfeld (PDF)
- Anlage 1 - Bericht zur Mitteilungsvorlage (PDF)
- Anlage 2 - Planerische Rahmenbedingungen und städtebauliche Analyse (PDF)
- Anlage 3 - Plan Entwicklungsszenario 1 (PDF)
- Anlage 4 - Plan Entwicklungsszenario 2a (PDF)
- Anlage 5 - Plan Entwicklungsszenario 2b (PDF)
- Anlage 6 - Plan schematisches Flächenlayout Sportbedarfe (PDF)
- Anlage 7 - Auszug schalltechnische Untersuchung (PDF)
Ihr Ansprechpartner zum Vorhaben
Thomas Noller
Amt für Stadtplanung und Wohnen
Telefon: (0711) 216-20137
E-Mail: thomas.noller@stuttgart.de
Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Amt für Stadtplanung und Wohnen
Eberhardstraße 10
70173 Stuttgart
Ihre Ansprechpartner für allgemeine Fragen zum Beteiligungsportal
Jan Minges
Abteilung Kommunikation
Telefon: (0711) 216-91813
Mail: stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
Oliver Seibold
Abteilung Kommunikation
Telefon: (0711) 216-91780
Mail: stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Abteilung Kommunikation
Rathauspassage 2
70173 Stuttgart
Abteilung Kommunikation
Telefon: (0711) 216-91813
Mail: stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
Oliver Seibold
Abteilung Kommunikation
Telefon: (0711) 216-91780
Mail: stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Abteilung Kommunikation
Rathauspassage 2
70173 Stuttgart