Zuffenhausen
Stuttgart-Zuffenhausen

Einwohnerversammlung Zuffenhausen 2015

Dialog zwischen Bürgern und Stadtverwaltung

ThemaStadtentwicklung
Zeitraumfür Beteiligung: 12.01.15 bis 02.03.15
ZielgruppeEinwohnerinnen und Einwohner aus Zuffenhausen

formelle Beteiligungformelle Beteiligung
beendet

Im Dialog mit der Stadtspitze

Zuffenhausen
Die Bewohnerinnen und Bewohner von Zuffenhausen hatten am Montag, 2. März 2015, die Möglichkeit, mit der Stadtspitze über Fragen ihres Bezirks zu sprechen. Der Bezirksvorsteher stellte die Entwicklungen der letzten Jahre vor und gab einen Ausblick in die Zukunft. Danach ging Oberbürgermeister Fritz Kuhn auf  ausgewählte Themen ein und stellte sich den Fragen der Teilnehmer.

Die Bürgerinnen und Bürger des Stadtbezirks hatten die Möglichkeit, sich bereits vor der Veranstaltung in die Themen der Einwohnerversammlung über ein Online-Beteiligungsverfahren einzubringen: Hier auf dem Web-Portal der Landeshauptstadt konnten sie über Themenvorschläge abstimmen und eigene Wünsche einbringen.

Nur Einwohnerinnen und Einwohner des Stadtbezirks Zuffenhausen konnten an der Online-Befragung teilnehmen.


Phase 2

Fragen voranmelden

26.01.2015 bis 15.02.2015

Hier hatten die Bürgerinnen und Bürger aus Zuffenhausen die Möglichkeit vom 26. Januar bis 15. Februar 2015 nicht nur neben den vorgeschlagenen Themen auch Fragen zu anderen Bereichen zu stellen. Sie konnten diese direkt an die Stadtverwaltung richten, die zu jeder Frage Stellung nahm.

Nur Einwohnerinnen und Einwohner des Stadtbezirks Zuffenhausen konnten an der Online-Befragung teilnehmen.

beendet

Welche Frage(n) möchten Sie auf der Einwohnerversammlung mit dem Oberbürgermeister und der Bezirksvorsteher besprechen?

Feinstaubbelastung in Zuffenhausen: Laut StZ vom 22.01.2015, wurde in Zuffenhausen bis vor 4 Jahren (2011) jeweils die höchste Feinstaubbelastung (Schadstoff-Hintergrundbelastung) im Land BW gemes-sen. Stadt und Land haben bis heute nichts unternommen, um die Bürger vor diesen gesundheitsschädlichen Abgasen (krebserregend!) zu schützen. Während in Stuttgart ein Durchfahrtsverbot für Lastwagen gilt, ist die stark befahrene B 10 davon ausgenommen. Dies ist ein Skandal, bei dem billigend gravierende Gesundheitsschädigungen der anliegenden Bewohner in Kauf genommen werden. Welche konkreten Maßnahmen sind seitens der Stadt vorgesehen um diese Gesundheitsbelastungen umgehend zu be-seitigen?

Moderationsteam

Die ehemalige Messstation S-Zuffenhausen (Messungen bis zum Jahr 2011) wurde von der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) als städtische Hintergrund Messstation klassifiziert. Die städtische Hintergrundbelastung ist ein für ein großflächiges Stadtgebiet repräsentativer Belastungswert abseits von starken Emissionsquellen, wie beispielsweise dem Straßenverkehr. Auch wenn an der Messstation S-Zuffenhausen eine verhältnismäßig hohe Hintergrundbelastung gemessen wurde, so lag die Feinstaubbelastung im Jahr 2010 deutlich unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte zum Schutze der menschlichen Gesundheit.

Nach der Novellierung der Richtlinie 96/62/EG „über die Beurteilung und die Kontrolle der Luftqualität“ durch die Richtlinie 2008/50/EG „über Luftqualität und saubere Luft für Europa“ wurde im Sommer 2010 die Verordnung über „Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen – 39. BImSchV“ verabschiedet. Dies erforderte u.a. eine Anpassung des bestehenden Luftmessnetzes an die Entwicklung der Luftqualität. Die damals neuen Vorgaben der 39. BImSchV machten zudem ein geändertes Verhältnis zwischen der Anzahl der Stationen in Straßennähe und im städtischen Hintergrund sowie die verstärkte Messung von Feinstaub der Fraktion PM2,5 notwendig. Die Messungen in S-Zuffenhausen wurden von der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg eingestellt, da aufgrund der Änderung der Gesetzeslage zur Überwachung der Luftqualität eine Neukonzeption des Messnetzes in Baden-Württemberg notwendig war.

Ein LkW-Durchfahrtsverbot auf der B10 ist aus verkehrstechnischen Gründen nicht möglich, da keine alternativen Strecken für den LkW-Verkehr vorhanden sind. Außerdem würde ein LkW-Durchfahrtsverbot die städtische Hintergrundbelastung nicht wesentlich verringern, da die Hintergrundbelastung nur im geringen Maße vom lokalen Straßenverkehr beeinflusst wird. Ein LkW-Verbot auf der B10 würde die Belastungssituation nur im Nahbereich der B10 leicht verbessern.

13.02.15, 17:02 , Zustimmungen , 0 Kommentare

Moderationsteam

Zur weiteren Verbesserung der Luftqualität erarbeitet das Land Baden-Württemberg aktuell die 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Stuttgart, die voraussichtlich im Frühjahr 2016 in Kraft treten wird. In der Fortschreibung werden Maßnahmen mit ihrer Wirkung, dem Zeitplan der Umsetzung und einer Einschätzung für den Termin der Einhaltung der Grenzwerte enthalten sein. Im Rahmen der Fortschreibung wird das Land in diesem Frühjahr auch eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchführen. Erste inhaltliche Ansätze für die Fortschreibung finden sich im Internet auf der Präsenz des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg unter:

http://mvi.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/presse/pressemitteilung/pid/stufenkonzept-fuer-eine-bessere-luftreinhaltung/

Auch das Programm des Oberbürgermeisters „Nachhaltig mobil in Stuttgart“ bewirkt eine Verbesserung der Belastungssituation. Herr Minister Hermann und Herr Oberbürgermeister Kuhn haben die Einhaltung der Feinstaubgrenzwerte bis spätestens 2021 in Aussicht gestellt. Die Einhaltung der NO2-Grenzwerte wird erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich sein.

Weitere Maßnahmen:

• Einführung des Jobtickets (bisher für städtische Bedienstete seit April 2014)

• Ausbau der Stadtbahninfrastruktur (Linien U6 und U12)

• Der Betrieb von 12 Dieselhybridgelenkbussen und 4 Wasserstoffhybridbussen durch die Stuttgarter Straßenbahnen AG im Rahmen einer Strategie zur Verbrauchssenkung, Emissionsminderung und Erprobung neuer Antriebsformen.

• Der Auf- und Ausbau der Integrierten Verkehrsleitzentrale (IVLZ).

• Die engagierte Förderung der Elektromobilität, u.a. mit rund 500 Ladepunkten in der Stadt, kostenlosem Parken für E-Fahrzeuge und zahlreichen Informationsveranstaltungen für die Bürgerschaft.

• Die schrittweise Einführung von Tempo 40 auf Steigungsstrecken.

• Die Durchführung von Arbeitskonferenzen mit wichtigen Akteuren in der Stadt, wie etwa großen Unternehmen sowie dem Handwerk, und daraus resultierend u.a. umfangreiche Aktivitäten im Bereich des betrieblichen Mobilitätsmanagements.

• Die Einführung des Parkraummanagements im Stadtbezirk Stuttgart-West mit rund 50.000 Einwohnern und die Ausweitung auf weitere Innenstadtbezirke.

13.02.15, 17:02 , Zustimmungen , 0 Kommentare

Verkehrsthemen dominieren

Bei der Bürgerversammlung im Stadtbezirk Zuffenhausen haben vor allem Verkehrsthemen die Diskussion bestimmt. Die Fragen aus der Mitte der über 300 Besucherinnen und Besucher drehten sich um Belastungen durch Verkehrslärm ebenso wie um Tempolimits und sichere Straßenübergänge für Kinder oder den Takt von Buslinien. Aber auch Fragen zum Interims-Fernbusbahnhof, zur geplanten Biogasanlage und zum Jugendtreff wurden gestellt.

OB hebt Bedeutung des öffentlichen Nahverkehrs hervor

Oberbürgermeister Fritz Kuhn sagte in seiner Einleitung, er verstehe, dass den Bürgern in Zuffenhausen Verkehrsthemen besonders wichtig sind. Er hob die Bedeutung des öffentlichen Nahverkehrs und seines Ausbaus hervor - "deswegen können wir da nicht einfach die Preise senken" -, sagte aber auch: "Wir müssen das Spannungsverhältnis zwischen der wichtigen Autoindustrie einerseits und zu viel Verkehr andererseits aushalten." Die Stadt arbeite deswegen verstärkt an Konzepten wie etwa dem Ausbau des Radwegenetzes oder der Verflüssigung des Verkehrs, was der Luft zu Gute komme. Er betonte zugleich: "Die Verkehrsprobleme in Stuttgart sind auch Probleme der Region." Dies lasse sich an den Autokennzeichen leicht ablesen. Der OB warb darum, die Energiewende in Stuttgart im Stadtbezirk aufgeschlossen und aktiv zu begleiten. Kuhn dankte ausdrücklich den ehrenamtlich Tätigen, die sich um die Aufnahme und Betreuung von Flüchtlingen im Stadtbezirk kümmern.
 

Fragen zur Auffahrt Friedrichswahl und Zazenhausen

Zur  Auffahrt Friedrichswahl auf die B10/B27 erklärte Kuhn, die Stadt wolle in den kommenden Doppelhaushalt Planungsmittel für eine angestrebte Neuordnung einstellen. Der Abriss der überdimensionierten und nicht mehr benötigten Rampe und ihr Ersatz ist seit langem ein Diskussionspunkt im Bezirk. Kuhn betonte, dass die spätere Finanzierung eines solchen Großprojekts schwierig sei.

Auch der Stadtteil Zazenhausen stand im Mittelpunkt vielfältiger Fragen. So wurden unter anderem die Nahversorgung, die Nahverkehrsanbindung, die Schulversorgung und der Jugendtreff thematisiert.

Wo die Bürgermeister Fragen der Bürger nicht sofort klären konnten, sicherten sie die Überprüfung und Beantwortung schriftlich zu.​


Ihre Ansprechpartnerin zum Vorhaben

Nina Dreher
Abteilung Gemeinderat und Stadtbezirke
Telefon:  (0711) 216-60381
E-Mail:   nina.dreher@stuttgart.de

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Abteilung Gemeinderat und Stadtbezirke
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Ihre Ansprechpartner für allgemeine Fragen zum Beteiligungsportal

Oliver Seibold
Abteilung Kommunikation
Telefon:    (0711) 216-91780
Mail:        stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
 
Simone Sommer
Abteilung Kommunikation
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Mail:        stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de

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Landeshauptstadt Stuttgart
Abteilung Kommunikation
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