Einwohnerversammlung Mühlhausen 2025
Dialog zwischen Bürgern und Stadtverwaltung
| Thema | Stadtentwicklung |
|---|---|
| Zeitraum | 18.08.2025 bis 13.10.2025 |
| Zielgruppe | Alle Einwohnerinnen und Einwohner von Mühlhausen |
Einwohnerversammlung Mühlhausen 2025
Einwohnerversammlungen sind formelle Bürgerbeteiligungen und geben Einwohnerinnen und Einwohnern die Gelegenheit, Vorschläge zu machen oder Ideen zu äußern. Dem Oberbürgermeister, den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie den Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorstehern wiederum bieten die Einwohnerversammlungen die Möglichkeit, mit den Menschen vor Ort in Dialog zu treten.
Schon vor Beginn der Veranstaltung können Sie sich aktiv an der Einwohnerversammlung beteiligen und über dieses Web-Portal Themen einbringen:
Unter dem Reiter "Teilnehmen" wird in der ersten Phase der Beteiligung mittels einer Umfrage vom 18. August bis 07. September 2025 zunächst über die Themen abgestimmt, die Ihrer Meinung nach bei der Einwohnerversammlung in Stuttgart-Mühlhausen thematisiert werden sollen.
Anschließend haben Sie die Möglichkeit, konkrete Anliegen und Fragen vom 08. bis 29. September 2025 einzureichen und Vorschläge anderer zu bewerten. Zu den Anliegen nimmt die Stadtverwaltung hier im Beteiligungsportal Stellung.
Bitte beachten Sie, dass nur Einwohnerinnen und Einwohner des Stadtbezirks Stuttgart-Mühlhausen an der Online-Befragung und der Einwohnerversammlung teilnehmen können. Wir weisen Sie zudem auf unsere Datenschutzbestimmungen für Einwohnerversammlungen (PDF) hin.
- Sie möchten auf dem Portal mitmachen? Bitte melden Sie sich dafür an.
Fragen stellen
Hier können Sie Fragen stellen und erhalten schriftlich von den zuständigen Fachämtern eine Antwort.
Warum bekommt man keine Antworten auf E-Mails? Monatelang wurde versucht vom AföO eine Antwort auf die Frage nach geplanten Maßnahmen zur Terrorabwehr bei Weihnachtsmärkten in den Stadtbezirken zu erhalten, leider ohne Erfolg. Sind derartigen Veranstaltungen in den Stadtbezirken nicht mehr gewünscht?
aka
Die Bürgerferne und Bürokratiewut des AföO ist seit Jahrzehnten legendär. Immer mehr Regularien werden den Ehrenamtlern aufgebürdet. zuletzt die Vorschrift, dass Vereine beim Verkauf auf Festen elektronische Kassen benutzen müssen Was soll das?
29.09.25, 10:08 , 0 Zustimmungen , 0 Kommentare
Moderationsteam
Die Absicherung von Veranstaltungen in den Stadtbezirken erfolgt hauptsächlich durch Maßnahmen gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO). Das bedeutet, dass häufig Verkehrszeichen und -einrichtungen zum Einsatz kommen, anstatt bauliche Sicherungen vorzunehmen.
Leider lassen sich die Gründe, warum auf E-Mails keine Antworten gegeben wurden, nicht nachvollziehen. Wir sind jedoch bestrebt, zeitnah auf alle Anfragen zu reagieren und alle notwendigen Fragen zu beantworten.
Nach der Einwohnerversammlung besteht die Möglichkeit, unter veranstaltungen@stuttgart.de Kontakt mit uns aufzunehmen. Wir werden uns umgehend per E-Mail oder, wenn gewünscht, kurzfristig telefonisch mit den Anfragenden in Verbindung setzen.
Es ist uns wichtig zu betonen, dass Veranstaltungen in den Stadtbezirken nach wie vor sehr willkommen sind und wir uns freuen, diese weiterhin zu unterstützen.
10.10.25, 10:03 , 0 Zustimmungen , 0 Kommentare
Moderationsteam
Zum Kommentar können wir leider nichts sagen. Die Pflicht zur Nutzung von Registrierkassen ergibt sich aus dem Steuerrecht. Zuständig dafür ist das Finanzamt. Entgegen des Vortrags in dem Kommentar wird diesbezüglich von Amt 32 nichts gefordert.
13.10.25, 11:02 , 0 Zustimmungen , 0 Kommentare
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Weitere Informationen
Ihre Ansprechpartnerin zum Vorhaben
Abteilung Gemeinderat und Stadtbezirke
Telefon: (0711) 216-60383
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Abteilung Gemeinderat und Stadtbezirke
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Abteilung Kommunikation
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