Schrägluftbild von Mühlhausen. Foto:Gerd Müller/LHS
Stuttgart-Mühlhausen

Einwohnerversammlung Mühlhausen 2025

Dialog zwischen Bürgern und Stadtverwaltung

ThemaStadtentwicklung
Zeitraum18.08.2025 bis 13.10.2025
ZielgruppeAlle Einwohnerinnen und Einwohner von Mühlhausen

formelle Beteiligungformelle Beteiligung
beendet

Einwohnerversammlung Mühlhausen 2025

Die dritte und letzte Einwohnerversammlung im Jahr 2025 findet am Montag, 13. Oktober 2025 im Stadtbezirk Stuttgart-Mühlhausen statt.

Einwohnerversammlungen sind formelle Bürgerbeteiligungen und geben Einwohnerinnen und Einwohnern die Gelegenheit, Vorschläge zu machen oder Ideen zu äußern. Dem Oberbürgermeister, den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie den Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorstehern wiederum bieten die Einwohnerversammlungen die Möglichkeit, mit den Menschen vor Ort in Dialog zu treten.

Schon vor Beginn der Veranstaltung können Sie sich aktiv an der Einwohnerversammlung beteiligen und über dieses Web-Portal Themen einbringen:
 
Unter dem Reiter "Teilnehmen" wird in der ersten Phase der Beteiligung mittels einer Umfrage vom 18. August bis 07. September 2025 zunächst über die Themen abgestimmt, die Ihrer Meinung nach bei der Einwohnerversammlung in Stuttgart-Mühlhausen thematisiert werden sollen.
 
Anschließend haben Sie die Möglichkeit, konkrete Anliegen und Fragen vom 08. bis 29. September 2025 einzureichen und Vorschläge anderer zu bewerten. Zu den Anliegen nimmt die Stadtverwaltung hier im Beteiligungsportal Stellung.
 
Bitte beachten Sie, dass nur Einwohnerinnen und Einwohner des Stadtbezirks Stuttgart-Mühlhausen an der Online-Befragung und der Einwohnerversammlung teilnehmen können. Wir weisen Sie zudem auf unsere Datenschutzbestimmungen für Einwohnerversammlungen (PDF) hin.
Phase 2

Fragen stellen

08.09.2025 bis 29.09.2025

Hier haben Sie die Möglichkeit, konkrete Fragen vom 8. bis 29. September 2025 für die Einwohnerversammlung in Stuttgart-Mühlhausen einzureichen, oder Ihre Unterstützung für bereits eingereichte Fragen von Mitbürgerinnen und Mitbürgern auszudrücken. Alle eingereichten Fragen werden hier im Portal von der Stadtverwaltung beantwortet.
 
Bitte beachten Sie, dass nur Einwohnerinnen und Einwohner des Stadtbezirks Stuttgart-Mühlhausen Fragen voranmelden können.

beendet

Hier können Sie Fragen stellen und erhalten schriftlich von den zuständigen Fachämtern eine Antwort.

Verkehrssituation im Weidenbrunnen – konkret zwischen der Grundschule-Mühlhausen und dem Friedhof Mühlhausen auf Höhe der Einmündung des Pfarrgartenwegs und der Breitschwertstraße.

Als Anwohner verspüren wir zum einen deutlich mehr Durchgangsverkehr und zum anderen stark frequentiertes Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit, ein überhöhtes Aufkommen von großen LKW’s, Betonmischern, Kleintransportern sowie scharfe Bremsungen und lautes Hupen mit vereinzelten Diskussionen zwischen den Autofahrern.

An dieser Stelle ist das Sichtfeld für die Fahrer in beide Richtungen stark eingeschränkt. Es erschließt sich uns durchaus, dass dort bergauf geparkt werden darf, um u.a. auch den Verkehrsfluss zu entschleunigen. Dennoch entspannt sich der Verkehr hierdurch nicht und scharfe Bremsungen, Hupen und vereinzelt laute Diskussionen stehen an der Tagesordnung.

Bedenklich ist die Situation vor allem auch deswegen, da Grundschulkinder sowie Kindergartenkinder der eva:lino Kita in der Stumpstr. jeden Tag den Weidenbrunnen an dieser Stelle überqueren.

Wir würden uns als langjährige Anwohner wünschen, dass Maßnahmen an dieser Verkehrsstelle - sei es eine feste Radarkontrolle, ein Durchfahrtsverbot (zumindest in Stoßzeiten) oder eine Smiley-Anzeige – ergriffen werden. Der Verkehr ist zu Stoßzeiten so pulsierend, dass man ab der Grundschule bis zur Ampel in der Aldinger-Straße steht. Die erzeugten Abgase durch das Bremsen sowie das zu schnelle Fahren (spürbar über 30 km/h!!) stellen mittlerweile eine echte Belastung für uns Anwohner sowie für die Kindergarten- und Grundschulkinder dar.

Zumindest besteht der Eindruck, dass seit der letzten Umleitung (Bauprojekt Sommer 2024 an der L 1144) vermutlich einige Fahrer aus dem Raum Ludwigsburg auf den Schleichweg durch den Weidenbrunnen in Stuttgart-Mühlhausen aufmerksam geworden sind und diesen nun verstärkt nutzen.

Dieses Anliegen wurde bereits mehrmals vorgetragen nach Bestätigung des Amts für öffentl. Verkehr und immer wieder mit dem Argument, dass es sich um eine Vorbehaltsstraße handelt, abgetan.

Bitte handeln Sie, bevor etwas passiert. Vielen Dank.

Moderationsteam

Bitte hierzu die Stellungnahme zur vorhergehenden Fragestellung Nr. 28 beachten, die wie folgt ergänzt wird:

Wie bereits bekannt handelt es sich bei der Straße Weidenbrunnen um eine sog. Vorbehaltsstraße zur Aufnahme des überörtlichen Verkehrs. Sie ist Bestandteil des vom Gemeinderat beschlossenen Vorbehaltsstraßennetz. Hier gilt i.d.R. eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
Trotz diesem Sachverhalt wurde aufgrund der Beschaffenheit, der Topografie und der Lage der Straße Weidenbrunnen in der Vergangenheit im kompletten Verlauf eine streckenbezogene Temporeduzierung von 30 km/h angeordnet. Dies u.a. auch um den von Ihnen vorgetragenen Problemen entgegenzuwirken.
Hinsichtlich der Schulwegsicherheit gab es aus dem Bereich Weidenbrunnen in der Vergangenheit keine Beschwerden. Die Schulwege verlaufen entlang der Straße Weidenbrunnen. Eine Querung der Straße ist laut offiziellem Schulwegplan nicht vorgesehen. Diese wird am vorhandenen Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) in der Aldinger Straße auf Höhe der Grundschule Mühlhausen empfohlen. Auch hier sind in den vergangenen Jahren keine Probleme bekannt geworden.

Die Straße Weidenbrunnen wird bereits seit Jahren in der Einsatzplanung der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung berücksichtigt. Nach den Ergebnissen von Januar 2022 bis einschl. 24.07.2025 liegen die Überschreitungen bei den Kontrollen überwiegend im untersten Verwarnungsgeldbereich. Die Messungen finden zu unterschiedlichen Zeiten und nach Möglichkeiten an verschiedenen Örtlichkeiten statt um einem etwaigen Gewöhnungseffekt "da stehen sie ja immer" entgegenzuwirken. Grundsätzlich ist jedoch nicht jede Örtlichkeit entlang der zu messenden Straße für die Aufstellung des Messfahrzeuges bzw. Messequipments geeignet, insofern sind die Aufstellmöglichkeiten einer mobilen Geschwindigkeits-überwachung auch begrenzt. Dies betrifft insbesondere auch den angesprochenen Straßenabschnitt.

Grundsätzlich eignet sich die Geschwindigkeitsüberwachung nicht, um gegen Lärmbelästigungen einzelner Fahrzeuge vorzugehen, da sie immer nur punktuell und temporär wirken und deshalb nicht zu einer nachhaltigen Verbesserung der Situation führen. Hierzu kommt, dass beispielsweise Beschleunigungsvorgänge nicht zwangsweise zur Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit führen und dass die Lärmentwicklung durch das Abbremsen und anschließende Beschleunigen vor und nach einer etwaigen Kontrollstelle potenziell verschärft werden könnten.

Die Einrichtung stationärer Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen ist an spezifische Voraussetzungen gebunden. Bei den zu überwachenden Bereichen muss es sich um in besonderem Maße schutzwürdige Zonen handeln. Dazu zählen Orte vor Schulen, Kindertagesstätten, Seniorenheimen, aber auch gut ausgebaute zweispurige Kraftfahrstraßen, die einer hohen Verkehrsbelastung ausgesetzt sind und auf denen es häufiger aufgrund von Geschwindigkeitsüberschreitungen zu Unfällen kommt. Statistische Erhebungen und Erkenntnisse über Auffälligkeiten in der Verkehrsunfallentwicklung bzw. dem Unfalllagebild, die im Zusammenhang mit Geschwindigkeitsverstößen stehen, dienen dabei als wichtige Grundlage. Dem Wunsch zur Einrichtung einer stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage kann daher leider nicht entsprochen werden.

Die Straße Weidenbrunnen wird bei der Einsatzplanung für die mobile Geschwindigkeitsüberwachung im Rahmen der personellen und technischen Möglichkeiten auch weiterhin berücksichtigt.

13.10.25, 10:53 , Zustimmungen , 0 Kommentare

Einwohnerversammlung Mühlhausen: Erhalt der beliebten Turn- und Festhalle in der Ortsmitte wird geprüft

Volles Haus in Mühlhausen: Bei der Einwohnerversammlung stellten sich am 13. November 2025 Oberbürgermeister Frank Nopper und seine Bürgermeisterriege den Fragen. Dabei gab es auch Neues zu verkünden.
 
Blick auf das Podium mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern.
Versammelte Stadtspitze: Alexandra Sußmann, Thomas Fuhrmann, Peter Pätzold, Fabian Mayer, Frank Nopper, Bezirksvorsteher Ralf Bohlmann, Dirk Thürnau und Clemens Maier saßen auf dem Podium (v.l.). Foto: Fabrice Weichelt/Stadt Stuttgart
Schon beim Bürgerhaushalt hat das Thema in dem gut 26 000 Einwohner zählenden Stadtbezirk ordentlich Stimmen eingesammelt. Die Forderung, die Turn- und Festhalle in Mühlhausen zu erhalten und auf einen Abriss zuguns-ten einer neuen Sport- und Versammlungshalle im ge-planten Neubaugebiet Schafhaus zu verzichten, hat es unter die Top-100-Liste des Bür-gerhaushalts geschafft. Bei der Einwohnerversammlung am Montagabend ging es gleich bei der dritten Frage um genau diesen Punkt.
 
Baubürgermeister Peter Pätzold hatte dabei Neues zu verkünden. „Es soll untersucht werden, die Turn- und Festhalle zu erhalten, um die Mitte von Mühlhausen zu stärken“, sagte er. Die Überlegungen zu einem Abriss seien somit vom Tisch. Damit erntete er kräftigen Applaus von den mehr als 300 Besucherinnen und  Besuchern.
 

"Stadtbezirk vieler Superlative"

Zuvor hatte Oberbürgermeister Frank Nopper – nach der Begrüßung durch den Bezirksvorsteher Ralf Bohlmann – auf die vergangenen neun Jahre seit der letzten Einwohnerversammlung 2016 zurückgeblickt. Mühlhausen sei ein „Stadtbezirk vieler Superlative“, so Nopper: Dort liege mit dem Max-Eyth-See der größte See der Landeshauptstadt, als einziger Bezirksvorsteher residiere Bohlmann in einem Schloss, mit der gotischen Veitskapelle verfüge der Bezirk über die kunsthistorisch bedeutsamste Kirche der Stadt – und sei mit der rekordverdächtigen Anzahl von fünf Stadtbahnlinien vom Zentrum aus erreichbar.
 
Vieles sei in den vergange-nen Jahren erreicht worden. So sei etwa Neugereut im Rahmen der Sozialen Stadt weiterentwickelt worden. Mit dem modernisierten Kinder- und Jugendhaus gebe es dort jetzt auch ein Stadtteilhaus. Im Winter wurde zudem der neue Seeblicksteg eingeweiht, die nachhaltig gebaute Geh- und Radwegbrücke, die zu den IBA’27-Projekten zählt.
 
Nopper verwies unter anderem auch auf die neue Kirche, die neue Kita und das Gemeindezentrum in Mönchfeld, die für Belebung im Ortskern sorgen, den 2017 fertiggestellten neuen U-Bahn-Halt in Mühlhausen und den vor fünf Jahren eingeweihten, für 2,8 Millionen Euro erneuerten Kelterplatz in Hofen.
 

Probleme am Max-Eyth-See

Auch am Max-Eyth-See sei einiges erreicht worden. Die Wasserqualität habe sich verbessert und der Fischbestand stabilisiert. Geblieben sind die Probleme, die der große Besucherandrang an warmen Sommertagen vor allem für Hofen und Mühlhausen mit sich bringt: wildes Parken, viel Müll und Grillschwaden, die durch den Stadtteil ziehen. Deshalb sollen ein Parkraumkonzept und eine neue Radwegekonzeption, die Konflikte zwischen Fußgängern und Radlern entschärfen, entwickelt werden. Zudem werde im Frühjahr eine neue vollautomatische Toilettenanlage aufgestellt.
 
Um dieses Thema ging es auch bei mehreren der insgesamt 24 Fragen an diesem Abend – etwa, warum das Grillen dort nicht verboten werde. Die Großpartys mit zig Teilnehmern, zu denen über das Internet eingeladen wurde, „haben wir in den Griff bekommen“, sagte der zuständige Technikbürgermeister Dirk Thürnau. Er verstehe den Unmut, bat aber um Toleranz: Schließlich gebe es auch Menschen, die zuhause nicht die Möglichkeit hätten zu grillen, dies aber gerne tun würden.
 

Neubaugebiete im Fokus

Neben Fragen rund um die Themen Verkehr und Lärm standen auch die zwei geplanten Neubaugebiete im Fokus. In der Mittleren Wohlfahrt in Hofen sind 120 neue Wohneinheiten geplant. Das Bebauungsplanverfahren dafür läuft, allerdings werde gerade geprüft, ob der gefährdete Wendehals dort brütet und Ausgleichsmaßnahmen notwendig sind. An der Grenze zu Kornwestheim ist in Mühlhausen das 17 Hektar große Neubaugebiet Schafhaus vorgesehen. Dort gilt die Erschließung als schwierig. 2026 soll dazu ein Verkehrsgutachten vorgelegt und per Machbarkeitsstudie die ÖPNV-Anbindung untersucht werden. 
 
Hier können Sie das Protokoll zur Einwohnerversammlung herunterladen:
 

Ihre Ansprechpartnerin zum Vorhaben

Frau Koppatz
Abteilung Gemeinderat und Stadtbezirke
Telefon:  (0711) 216-60383
E-Mail:   poststelle10-einwohnerversammlung@stuttgart.de

Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Abteilung Gemeinderat und Stadtbezirke
Rathaus
Marktplatz 1
70173 Stuttgart

Ihre Ansprechpartner für allgemeine Fragen zum Portal

Oliver Seibold
Abteilung Kommunikation
Telefon:    (0711) 216-91780
Mail:        stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
 
Simone Sommer
Abteilung Kommunikation
Telefon:    (0711) 216-91813
Mail:        stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de

Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Abteilung Kommunikation
Rathauspassage 2
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