Einwohnerversammlung Mühlhausen 2025
Dialog zwischen Bürgern und Stadtverwaltung
| Thema | Stadtentwicklung |
|---|---|
| Zeitraum | 18.08.2025 bis 13.10.2025 |
| Zielgruppe | Alle Einwohnerinnen und Einwohner von Mühlhausen |
Einwohnerversammlung Mühlhausen 2025
Einwohnerversammlungen sind formelle Bürgerbeteiligungen und geben Einwohnerinnen und Einwohnern die Gelegenheit, Vorschläge zu machen oder Ideen zu äußern. Dem Oberbürgermeister, den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie den Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorstehern wiederum bieten die Einwohnerversammlungen die Möglichkeit, mit den Menschen vor Ort in Dialog zu treten.
Schon vor Beginn der Veranstaltung können Sie sich aktiv an der Einwohnerversammlung beteiligen und über dieses Web-Portal Themen einbringen:
Unter dem Reiter "Teilnehmen" wird in der ersten Phase der Beteiligung mittels einer Umfrage vom 18. August bis 07. September 2025 zunächst über die Themen abgestimmt, die Ihrer Meinung nach bei der Einwohnerversammlung in Stuttgart-Mühlhausen thematisiert werden sollen.
Anschließend haben Sie die Möglichkeit, konkrete Anliegen und Fragen vom 08. bis 29. September 2025 einzureichen und Vorschläge anderer zu bewerten. Zu den Anliegen nimmt die Stadtverwaltung hier im Beteiligungsportal Stellung.
Bitte beachten Sie, dass nur Einwohnerinnen und Einwohner des Stadtbezirks Stuttgart-Mühlhausen an der Online-Befragung und der Einwohnerversammlung teilnehmen können. Wir weisen Sie zudem auf unsere Datenschutzbestimmungen für Einwohnerversammlungen (PDF) hin.
- Sie möchten auf dem Portal mitmachen? Bitte melden Sie sich dafür an.
Fragen stellen
Hier können Sie Fragen stellen und erhalten schriftlich von den zuständigen Fachämtern eine Antwort.
Verkehrssituation im Weidenbrunnen – konkret zwischen der Grundschule-Mühlhausen und dem Friedhof Mühlhausen auf Höhe der Einmündung des Pfarrgartenwegs und der Breitschwertstraße.
Als Anwohner verspüren wir zum einen deutlich mehr Durchgangsverkehr und zum anderen stark frequentiertes Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit, ein überhöhtes Aufkommen von großen LKW’s, Betonmischern, Kleintransportern sowie scharfe Bremsungen und lautes Hupen mit vereinzelten Diskussionen zwischen den Autofahrern.
An dieser Stelle ist das Sichtfeld für die Fahrer in beide Richtungen stark eingeschränkt. Es erschließt sich uns durchaus, dass dort bergauf geparkt werden darf, um u.a. auch den Verkehrsfluss zu entschleunigen. Dennoch entspannt sich der Verkehr hierdurch nicht und scharfe Bremsungen, Hupen und vereinzelt laute Diskussionen stehen an der Tagesordnung.
Bedenklich ist die Situation vor allem auch deswegen, da Grundschulkinder sowie Kindergartenkinder der eva:lino Kita in der Stumpstr. jeden Tag den Weidenbrunnen an dieser Stelle überqueren.
Wir würden uns als langjährige Anwohner wünschen, dass Maßnahmen an dieser Verkehrsstelle - sei es eine feste Radarkontrolle, ein Durchfahrtsverbot (zumindest in Stoßzeiten) oder eine Smiley-Anzeige – ergriffen werden. Der Verkehr ist zu Stoßzeiten so pulsierend, dass man ab der Grundschule bis zur Ampel in der Aldinger-Straße steht. Die erzeugten Abgase durch das Bremsen sowie das zu schnelle Fahren (spürbar über 30 km/h!!) stellen mittlerweile eine echte Belastung für uns Anwohner sowie für die Kindergarten- und Grundschulkinder dar.
Zumindest besteht der Eindruck, dass seit der letzten Umleitung (Bauprojekt Sommer 2024 an der L 1144) vermutlich einige Fahrer aus dem Raum Ludwigsburg auf den Schleichweg durch den Weidenbrunnen in Stuttgart-Mühlhausen aufmerksam geworden sind und diesen nun verstärkt nutzen.
Dieses Anliegen wurde bereits mehrmals vorgetragen nach Bestätigung des Amts für öffentl. Verkehr und immer wieder mit dem Argument, dass es sich um eine Vorbehaltsstraße handelt, abgetan.
Bitte handeln Sie, bevor etwas passiert. Vielen Dank.
Moderationsteam
Bitte hierzu die Stellungnahme zur vorhergehenden Fragestellung Nr. 28 beachten, die wie folgt ergänzt wird:
Wie bereits bekannt handelt es sich bei der Straße Weidenbrunnen um eine sog. Vorbehaltsstraße zur Aufnahme des überörtlichen Verkehrs. Sie ist Bestandteil des vom Gemeinderat beschlossenen Vorbehaltsstraßennetz. Hier gilt i.d.R. eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
Trotz diesem Sachverhalt wurde aufgrund der Beschaffenheit, der Topografie und der Lage der Straße Weidenbrunnen in der Vergangenheit im kompletten Verlauf eine streckenbezogene Temporeduzierung von 30 km/h angeordnet. Dies u.a. auch um den von Ihnen vorgetragenen Problemen entgegenzuwirken.
Hinsichtlich der Schulwegsicherheit gab es aus dem Bereich Weidenbrunnen in der Vergangenheit keine Beschwerden. Die Schulwege verlaufen entlang der Straße Weidenbrunnen. Eine Querung der Straße ist laut offiziellem Schulwegplan nicht vorgesehen. Diese wird am vorhandenen Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) in der Aldinger Straße auf Höhe der Grundschule Mühlhausen empfohlen. Auch hier sind in den vergangenen Jahren keine Probleme bekannt geworden.
Die Straße Weidenbrunnen wird bereits seit Jahren in der Einsatzplanung der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung berücksichtigt. Nach den Ergebnissen von Januar 2022 bis einschl. 24.07.2025 liegen die Überschreitungen bei den Kontrollen überwiegend im untersten Verwarnungsgeldbereich. Die Messungen finden zu unterschiedlichen Zeiten und nach Möglichkeiten an verschiedenen Örtlichkeiten statt um einem etwaigen Gewöhnungseffekt "da stehen sie ja immer" entgegenzuwirken. Grundsätzlich ist jedoch nicht jede Örtlichkeit entlang der zu messenden Straße für die Aufstellung des Messfahrzeuges bzw. Messequipments geeignet, insofern sind die Aufstellmöglichkeiten einer mobilen Geschwindigkeits-überwachung auch begrenzt. Dies betrifft insbesondere auch den angesprochenen Straßenabschnitt.
Grundsätzlich eignet sich die Geschwindigkeitsüberwachung nicht, um gegen Lärmbelästigungen einzelner Fahrzeuge vorzugehen, da sie immer nur punktuell und temporär wirken und deshalb nicht zu einer nachhaltigen Verbesserung der Situation führen. Hierzu kommt, dass beispielsweise Beschleunigungsvorgänge nicht zwangsweise zur Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit führen und dass die Lärmentwicklung durch das Abbremsen und anschließende Beschleunigen vor und nach einer etwaigen Kontrollstelle potenziell verschärft werden könnten.
Die Einrichtung stationärer Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen ist an spezifische Voraussetzungen gebunden. Bei den zu überwachenden Bereichen muss es sich um in besonderem Maße schutzwürdige Zonen handeln. Dazu zählen Orte vor Schulen, Kindertagesstätten, Seniorenheimen, aber auch gut ausgebaute zweispurige Kraftfahrstraßen, die einer hohen Verkehrsbelastung ausgesetzt sind und auf denen es häufiger aufgrund von Geschwindigkeitsüberschreitungen zu Unfällen kommt. Statistische Erhebungen und Erkenntnisse über Auffälligkeiten in der Verkehrsunfallentwicklung bzw. dem Unfalllagebild, die im Zusammenhang mit Geschwindigkeitsverstößen stehen, dienen dabei als wichtige Grundlage. Dem Wunsch zur Einrichtung einer stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage kann daher leider nicht entsprochen werden.
Die Straße Weidenbrunnen wird bei der Einsatzplanung für die mobile Geschwindigkeitsüberwachung im Rahmen der personellen und technischen Möglichkeiten auch weiterhin berücksichtigt.
13.10.25, 10:53 , 0 Zustimmungen , 0 Kommentare
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