Einwohnerversammlung Mühlhausen 2025
Dialog zwischen Bürgern und Stadtverwaltung
| Thema | Stadtentwicklung |
|---|---|
| Zeitraum | 18.08.2025 bis 13.10.2025 |
| Zielgruppe | Alle Einwohnerinnen und Einwohner von Mühlhausen |
Einwohnerversammlung Mühlhausen 2025
Einwohnerversammlungen sind formelle Bürgerbeteiligungen und geben Einwohnerinnen und Einwohnern die Gelegenheit, Vorschläge zu machen oder Ideen zu äußern. Dem Oberbürgermeister, den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie den Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorstehern wiederum bieten die Einwohnerversammlungen die Möglichkeit, mit den Menschen vor Ort in Dialog zu treten.
Schon vor Beginn der Veranstaltung können Sie sich aktiv an der Einwohnerversammlung beteiligen und über dieses Web-Portal Themen einbringen:
Unter dem Reiter "Teilnehmen" wird in der ersten Phase der Beteiligung mittels einer Umfrage vom 18. August bis 07. September 2025 zunächst über die Themen abgestimmt, die Ihrer Meinung nach bei der Einwohnerversammlung in Stuttgart-Mühlhausen thematisiert werden sollen.
Anschließend haben Sie die Möglichkeit, konkrete Anliegen und Fragen vom 08. bis 29. September 2025 einzureichen und Vorschläge anderer zu bewerten. Zu den Anliegen nimmt die Stadtverwaltung hier im Beteiligungsportal Stellung.
Bitte beachten Sie, dass nur Einwohnerinnen und Einwohner des Stadtbezirks Stuttgart-Mühlhausen an der Online-Befragung und der Einwohnerversammlung teilnehmen können. Wir weisen Sie zudem auf unsere Datenschutzbestimmungen für Einwohnerversammlungen (PDF) hin.
- Sie möchten auf dem Portal mitmachen? Bitte melden Sie sich dafür an.
Fragen stellen
Hier können Sie Fragen stellen und erhalten schriftlich von den zuständigen Fachämtern eine Antwort.
Zunehmende Lärmbelästigung durch Motorräder und Quads: Wie wird die Stadt Stuttgart gegen die zunehmende Lärmbelästigung durch (aufgemotzte) Motorräder und Quads z.B. auf der Hofener Brücke vorgehen? Vorschläge wären: Tempolimit, Nachtfahrverbot, regelmäßige Kontrollen, ob die Fahrzeuge in dieser Form zugelassen wurden.
Moderationsteam
Aufgrund ihrer besonderen Geräuschcharakteristik treten Motorräder deutlich aus der allgemeinen Verkehrslärmkulisse hervor. Insbesondere schnelles Beschleunigen sorgt häufig für nachvollziehbare, subjektive Belästigungen der Anwohner. Untersuchungen im Auftrag des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg ergaben, dass Motorräder bei der Vorbeifahrt im Durchschnitt um 5 dB(A) lauter sind als Pkw [49]. Jedes dritte Motorrad war bei der Vorbeifahrt lauter als 90 dB(A), bei den Pkw waren es nur 4%. Weiter wurde in verschiedenen Studien festgestellt, dass ein Motorrad um mindestens 5 dB(A) lauter wahrgenommen wird als ein Pkw bei gleicher gemessener Lautstärke. Zusammenfassend kann man aussagen, dass ein Motorrad in seiner Lärmwirkung um mindestens 10 dB(A) lauter ist als ein Pkw.
Da Motorräder in den meisten Straßen nur einen sehr geringen Anteil am Gesamtverkehrsaufkommen haben, ist ihr Einfluss auf die Höhe des Schallmittelungspegels eher gering. Bewertungen von Spitzenpegeln bei der Vorbeifahrt sind im Verkehrslärmrecht, anders als etwa bei Industrie- und Gewerbeanlagen, nicht vorgesehen. Beim Verkehr wird ausschließlich der Schallmittelungspegel anhand des durchschnittlichen Verkehrsaufkommens im Jahresmittel betrachtet. Damit sind sämtliche einschlägige Regelwerke zur Beurteilung und Bewertung von Verkehrslärm nicht geeignet, die oftmals zeitlich und räumlich konzentrierte Belastung durch Motorräder adäquat abzubilden. Eine Beurteilung nur für Wochenendtage im Sommer bei schönem Wetter, wenn Motorräder gehäuft unterwegs sind, ist nicht möglich. Straßenverkehrsrechtlich können daher, mangels Rechtsgrundlage, auch keine Maßnahmen ergriffen werden, die einzig auf diesen Tatbestand abheben
Die Sicherheit im Straßenverkehr und ein Umgang, der von gegenseitiger Rück¬sichtnahme geprägt ist – auch was das Geräuschverhalten von Motorrädern anbe¬langt – ist den zuständigen Stellen ein besonderes Anliegen.
In Baden-Württemberg finden Motorradlärmkontrollen zuständigkeitshalber ausschließlich durch die Polizei statt. Hierfür setzt die Polizei Baden-Württemberg auf ein breites Maßnahmenpaket aus Verkehrspräventions- und Verkehrs-überwachungsmaßnah¬men.
Wenn die Fahrzeuge ordnungsgemäß zugelassen sind und keine unzulässigen Manipulationen an den Fahrzeugen vorgenommen wurden gibt es leider keinen Handlungsspielraum.
13.10.25, 10:48 , 0 Zustimmungen , 0 Kommentare
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