Einwohnerversammlung Mühlhausen 2025
Dialog zwischen Bürgern und Stadtverwaltung
| Thema | Stadtentwicklung |
|---|---|
| Zeitraum | 18.08.2025 bis 13.10.2025 |
| Zielgruppe | Alle Einwohnerinnen und Einwohner von Mühlhausen |
Einwohnerversammlung Mühlhausen 2025
Einwohnerversammlungen sind formelle Bürgerbeteiligungen und geben Einwohnerinnen und Einwohnern die Gelegenheit, Vorschläge zu machen oder Ideen zu äußern. Dem Oberbürgermeister, den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie den Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorstehern wiederum bieten die Einwohnerversammlungen die Möglichkeit, mit den Menschen vor Ort in Dialog zu treten.
Schon vor Beginn der Veranstaltung können Sie sich aktiv an der Einwohnerversammlung beteiligen und über dieses Web-Portal Themen einbringen:
Unter dem Reiter "Teilnehmen" wird in der ersten Phase der Beteiligung mittels einer Umfrage vom 18. August bis 07. September 2025 zunächst über die Themen abgestimmt, die Ihrer Meinung nach bei der Einwohnerversammlung in Stuttgart-Mühlhausen thematisiert werden sollen.
Anschließend haben Sie die Möglichkeit, konkrete Anliegen und Fragen vom 08. bis 29. September 2025 einzureichen und Vorschläge anderer zu bewerten. Zu den Anliegen nimmt die Stadtverwaltung hier im Beteiligungsportal Stellung.
Bitte beachten Sie, dass nur Einwohnerinnen und Einwohner des Stadtbezirks Stuttgart-Mühlhausen an der Online-Befragung und der Einwohnerversammlung teilnehmen können. Wir weisen Sie zudem auf unsere Datenschutzbestimmungen für Einwohnerversammlungen (PDF) hin.
- Sie möchten auf dem Portal mitmachen? Bitte melden Sie sich dafür an.
Fragen stellen
Hier können Sie Fragen stellen und erhalten schriftlich von den zuständigen Fachämtern eine Antwort.
Seit einer Vorortbegehung vor 10 Jahren (mit Herrn Bohlmann) an der Hofener Brücke im Zuge der damaligen Gleisbettsanierung auf Betonschwellen, ist mehrfach auf die extrem höhere Lärmbelästigung der Stadtbahnzüge während der Kurvenfahrten hingewiesen worden. Die Lärmbelästigung für die Anwohner könnte schon durch eine Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit vor und auf der Brücke erreicht werden.
Dies beweisen langsam fahrende Züge bei kurzfristigen Schienenbaustellen mit Geschwindigkeitsreduzierung der SSB auf Fahrstufe 1,5.
Schienenschmierung und Lärmschutzwände wären weitere mögliche Maßnahmen zur Lärmreduzierung
Bis wann ist mit einer Reaktion der Stadt Stuttgart bzw. der SSB zur Verbesserung der Lebensqualität unter dem
Motto "Leben am Fluss" zu rechnen? Warum dauert es so lange?
RH
Dies gilt übrigens auch für den Autoverkehr. Eine Tempolimit von 30 km/H wenigstens in 22:00 bis 06:00 Uhr würde einen Unterschied machen.
21.09.25, 11:24 , 1 Zustimmungen , 1 Kommentare [Kommentare einblenden]
Erdbeerbowle
Was genau gilt auch für den Autoverkehr? Etwa eine Schienenschmierung? :-) Ein Tempolimit auf 30 km/h müsste natürlich für alle Verkehrsarten gelten, d.h. auch für Radfahrer. Wobei niedrige Geschwindigkeiten nicht Lärmarmut bedeuten - auch langsame Fahrzeuge können laut sein.
22.09.25, 15:06 , 0 Zustimmungen
aka
An 2 Stellen macht die SSB in Stuttgart einen Pilotversuch. Obwohl ein Vertreter der SSB schon vor Jahren im Bezirksbeirat angedeutet hatte, dass die auch hier eine Möglichkeit wäre, wurde nichts umgesetzt. Die Filderbezirke werden nicht nur hier bevorzugt
29.09.25, 10:28 , 0 Zustimmungen , 0 Kommentare
Moderationsteam
Aktueller Stand zur Genehmigung der Schienenkopfkonditionierungsanlagen
Seit Februar 2024 hat die SSB vier Schienenkopfkonditionierungsanlagen im Testbetrieb installiert, um Lärm und Verschleiß an besonders belasteten Gleisbögen gezielt zu reduzieren. Auf Verlangen des Amts für Umweltschutz wurde die Umweltverträglichkeit des eingesetzten Konditionierungsmittels im Rahmen eines 18-monatigen Monitorings durch zwei unabhängige Institute umfassend untersucht. Die Untersuchungen sind abgeschlossen und werden dem Amt für Umweltschutz voraussichtlich Ende Oktober präsentiert. Die Entscheidung über die Genehmigung des Mittels liegt aktuell beim Amt für Umweltschutz. Erst nach dessen Zustimmung kann der reguläre Betrieb der Anlagen aufgenommen und weitere Anlagen installiert werden. Bis dahin bleibt der Einsatz auf den kontrollierten Testbetrieb beschränkt.
Die Schmierung der Spurkränze an den Rädern der Stadtbahnen erfolgt weiterhin dauerhaft.
Schienenschleifmaßnahmen und Zustand der Schienen
Um die Lärmentwicklung weiter zu minimieren, wurde der Schleifintervall im betroffenen Bereich seit dem Jahr 2021 von einmal jährlich auf drei Schleifzyklen pro Jahr erhöht. Die Schienen befinden sich dadurch in einem guten technischen Zustand. Im laufenden Jahr wurden bereits zwei Schleifmaßnahmen durchgeführt, im April und im August. Eine weitere Schleifbearbeitung ist für Ende des Jahres geplant. Diese regelmäßige Instandhaltung trägt wesentlich zur Reduzierung von Fahrgeräuschen und zur Verlängerung der Lebensdauer der Gleisinfrastruktur bei.
Eine Reduzierung der Geschwindigkeit hätte eine verlängerte Umlaufzeit zur Folge mit allen wirtschaftlichen/personellen Konsequenzen. Durch die Verlängerung der Fahrzeiten würde die Attraktivität der Stadtbahn als Verkehrsmittel sinken.
13.10.25, 06:28 , 0 Zustimmungen , 0 Kommentare
Moderationsteam
Tempo 30 ist eine zentrale Maßnahme des Lärmaktionsplans. Alle Hauptverkehrsstraßen mit hoher Lärmbelastung werden geprüft, ob straßenverkehrsrechtlich die zulässige Geschwindigkeit aus Lärmschutzgründen auf 30 km/h beschränkt werden kann, zunächst nur nachts. Dabei wird stadtbezirksweise vorgegangen. Das Gutachten für den Stadtbezirk Mühlhausen wird voraussichtlich 2026 vergeben. Ergebnisse liegen dann 2027 vor.
Vorab findet eine Bewertung statt, ob eine Geschwindigkeitsreduzierung nach den Vorgaben der novellierten Straßenverkehrsordnung in Frage kommt. Dies wird aufgrund der Vielzahl der zu beurteilenden Vorgaben und der Vielzahl der beteiligten Stellen noch Zeit in Anspruch nehmen. Hierfür bitten wir um Verständnis.
13.10.25, 11:00 , 0 Zustimmungen , 0 Kommentare
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Erdbeerbowle
Was genau gilt auch für den Autoverkehr? Etwa eine Schienenschmierung? :-) Ein Tempolimit auf 30 km/h müsste natürlich für alle Verkehrsarten gelten, d.h. auch für Radfahrer. Wobei niedrige Geschwindigkeiten nicht Lärmarmut bedeuten - auch langsame Fahrzeuge können laut sein.
22.09.25, 15:06 , 0 Zustimmungen