Einwohnerversammlung Mühlhausen 2025
Dialog zwischen Bürgern und Stadtverwaltung
| Thema | Stadtentwicklung |
|---|---|
| Zeitraum | 18.08.2025 bis 13.10.2025 |
| Zielgruppe | Alle Einwohnerinnen und Einwohner von Mühlhausen |
Einwohnerversammlung Mühlhausen 2025
Einwohnerversammlungen sind formelle Bürgerbeteiligungen und geben Einwohnerinnen und Einwohnern die Gelegenheit, Vorschläge zu machen oder Ideen zu äußern. Dem Oberbürgermeister, den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie den Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorstehern wiederum bieten die Einwohnerversammlungen die Möglichkeit, mit den Menschen vor Ort in Dialog zu treten.
Schon vor Beginn der Veranstaltung können Sie sich aktiv an der Einwohnerversammlung beteiligen und über dieses Web-Portal Themen einbringen:
Unter dem Reiter "Teilnehmen" wird in der ersten Phase der Beteiligung mittels einer Umfrage vom 18. August bis 07. September 2025 zunächst über die Themen abgestimmt, die Ihrer Meinung nach bei der Einwohnerversammlung in Stuttgart-Mühlhausen thematisiert werden sollen.
Anschließend haben Sie die Möglichkeit, konkrete Anliegen und Fragen vom 08. bis 29. September 2025 einzureichen und Vorschläge anderer zu bewerten. Zu den Anliegen nimmt die Stadtverwaltung hier im Beteiligungsportal Stellung.
Bitte beachten Sie, dass nur Einwohnerinnen und Einwohner des Stadtbezirks Stuttgart-Mühlhausen an der Online-Befragung und der Einwohnerversammlung teilnehmen können. Wir weisen Sie zudem auf unsere Datenschutzbestimmungen für Einwohnerversammlungen (PDF) hin.
- Sie möchten auf dem Portal mitmachen? Bitte melden Sie sich dafür an.
Fragen stellen
Hier können Sie Fragen stellen und erhalten schriftlich von den zuständigen Fachämtern eine Antwort.
Wann wird etwas gegen die Lärmbelastung der Anwohner an der Mühlhäuserstraße getan? Insbesondere im Bereich Möwenweg 1-12 gibt es keine Lärmschutzwand. Als Sofortmaßnahme wäre eine Tempolimit auf 30 bzw. 40 km/h hilfreich, wie es auch auf allen anderen Einfallsstraßen nach Stuttgart umgesetzt wurde.
Realität
Tempolimit an dieser Stelle ist unnötig.
14.09.25, 22:37 , 1 Zustimmungen , 0 Kommentare
Erdbeerbowle
Das Tempo und die Lautstärke haben nur wenig miteinander zu tun. Auch langsame Autos und Motorräder können laut sein. Irgendwo muss der Verkehr ja auch hin und vorwärtskommen dürfen.
18.09.25, 08:57 , 0 Zustimmungen , 0 Kommentare
Moderationsteam
Eine Lärmschutzwand an der Mühlhäuser Straße im Bereich Möwenweg 4 - 12 und weiter zum Spielplatz am Raingärtlesweg wurde bereits in der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan 2009 angeregt.
Das Amt für Umweltschutz hat 2016 untersucht, welche Lärmminderung durch eine Lärmschutzwand erzielt werden kann. Durch eine 2 m hohe Wand kann der Mittelungspegel im Erdgeschoss dieser Gebäude um ca. 3 dB(A) gemindert werden. Die Obergeschosse werden nicht entlastet. Bei einer 3,4 m hohen Wand (wie die bestehende im angrenzenden Bereich) betragen die Minderungen bis ca. 9 dB(A) im EG und 3 dB(A) im 1.OG.
Die Lärmbelastung beträgt nach der Lärmkartierung 2022 an den Wohngebäuden Möwenweg 4 - 12 tagsüber (bzw. Tag-Abend-Nacht-Pegel über 24 Stunden) bis zu 69 dB(A), nachts bis zu 60 dB(A). Die Stadtbahn verursacht einen Mittelungspegel von bis zu 59 dB(A) tagsüber und 51 dB(A) nachts. Diese höchsten Werte werden jeweils an den Gebäuden Nr. 4 und 12 erreicht, in den übrigen Gebäuden liegen sie darunter. Damit werden an den fünf Wohngebäuden beim Straßenverkehr die Auslösewerte für Lärmsanierung (64 dB(A) tagsüber, 54 dB(A) nachts) überschritten, bei deren Überschreitung Bund und Land Lärmschutzmaßnahmen an ihren Straßen im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel finanzieren.
Nach unseren Unterlagen wurde im Bereich der Wohngebäude Möwenweg 14 - 24 (Abschnitt Kapellenweg - Im Stüble) 1999 eine Lärmschutzwand gebaut. Die Anlieger der Gebäude Möwenweg 4 - 12 konnten sich nicht auf eine Fortführung der Wand entlang ihrer Flurstücke einigen, so dass hier keine Lärmschutzwand gebaut wurde.
Ob eine Temporeduzierung nach den Vorgaben der novellierten Straßenverkehrsordnung in Frage kommt wird noch zu prüfen sein. Dies wird aufgrund der Vielzahl der zu beurteilenden Vorgaben und der Vielzahl der beteiligten Stellen noch Zeit in Anspruch nehmen. Hierfür bitten wir um Verständnis.
13.10.25, 10:44 , 0 Zustimmungen , 0 Kommentare
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