Einwohnerversammlung Stammheim 2025
Dialog zwischen Bürgern und Stadtverwaltung
| Thema | Stadtentwicklung |
|---|---|
| Zeitraum | 17.02.2025 bis 07.04.2025 |
| Zielgruppe | Alle Einwohnerinnen und Einwohner von Stammheim |
Einwohnerversammlung Stammheim 2025
Einwohnerversammlungen sind formelle Bürgerbeteiligungen und geben Einwohnerinnen und Einwohnern die Gelegenheit, Vorschläge zu machen oder Ideen zu äußern. Dem Oberbürgermeister, den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie den Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorstehern wiederum bieten die Einwohnerversammlungen die Möglichkeit, mit den Menschen vor Ort in Dialog zu treten.
Schon vor Beginn der Veranstaltung können Sie sich aktiv an der Einwohnerversammlung beteiligen und über dieses Web-Portal Themen einbringen:
Unter dem Reiter "Teilnehmen" wird in der ersten Phase der Beteiligung mittels einer Umfrage vom 17. Februar bis 2. März 2025 zunächst über die Themen abgestimmt, die Ihrer Meinung nach bei der Einwohnerversammlung in Stuttgart-Stammheim thematisiert werden sollen.
Anschließend haben Sie die Möglichkeit, konkrete Anliegen und Fragen vom 3. bis 24. März 2025 einzureichen und Vorschläge anderer zu bewerten. Zu den Anliegen nimmt die Stadtverwaltung hier im Beteiligungsportal Stellung.
Bitte beachten Sie, dass nur Einwohnerinnen und Einwohner des Stadtbezirks Stuttgart-Stammheim an der Online-Befragung und der Einwohnerversammlung teilnehmen können.
Wir weisen Sie zudem auf unsere Datenschutzbestimmungen für Einwohnerversammlungen (PDF) hin.
- Sie möchten auf dem Portal mitmachen? Bitte melden Sie sich dafür an.
Fragen stellen
Hier können Sie Fragen stellen und erhalten schriftlich von den zuständigen Fachämtern eine Antwort.
- Alle Beiträge 38
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Die Krähen in der Korntaler Straße sind mittlerweile in größeren Mengen unterwegs und verunreinigen Gewege und Autos. Gibt es dafür Lösungen?
Moderationsteam
Bei den dort vorkommenden Brutvögel handelt es sich um Saatkrähen, die aufgrund ihres sozialen Verhaltens sehr kommunikationsfreudig sind und dadurch in besiedelten Bereichen Probleme mit Anwohnern verursachen können. In Stuttgart wurden im Jahr 2024 insgesamt 579 Brutpaare kartiert. Die größte Kolonie (232 Brutpaare) lebt in einer Platanenallee in Cannstatt. In der Korntaler Straße wurden 45 Paare festgestellt. Saatkrähen sind Koloniebrüter und fallen dadurch besonders auf.
Die Saatkrähen unterliegen nicht wie die Rabenkrähen dem Jagdrecht. Die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sind anzuwenden und hierbei insbesondere die Vorgaben des Besonderen Artenschutzes, § 44 BNatSchG. Jagd bzw. Tötung Tiere, Zerstörung der Nester sind verboten und nur mit einer Ausnahme oder einer Befreiung möglich. Die Zuständigkeit liegt hier bei der unteren Naturschutzbehörde beim Amt für Umweltschutz.
„Lärm“ von wildlebenden Tieren ist kein Lärm im Sinne des Immissionsschutzgesetzes und kann öffentlich rechtlich nicht geahndet werden. Lärm oder Verschmutzungen im Bereich der Brutbäume rechtfertigen keine Maßnahmen zur Zerstörung von Nestern oder Tötung der besonders geschützten Tiere.
Auch wenn Beeinträchtigungen vorhanden sind: Es handelt sich i.d.R. um hinzunehmende Auswirkungen von Natur in der Stadt.
Aber auch im Falle von – eigentlich verbotenen - Maßnahmen (Tötung/Nestzerstörung) wird keine nachhaltige Verbesserung erreicht werden können bzw. nur eine Verlagerung stattfinden.
Eine Zerstörung einzelner Koloniestandorte bzw. die Vertreibung der Vögel führt i.d.R. zu einer Aufsplitterung der Kolonien in mehrere Teilkolonien und somit häufig zu einer Verlagerung und Vervielfachung der Probleme, da bei neu gebildeten Kolonien ein sprunghafter Anstieg in den Splitterpopulationen zu erwarten ist(Expansionsphase).
Eine akustischer Vergrämung führt in der Regel nur zu kurzfristigen Effekten und schnelles Gewöhnungsverhalten.
Aufgrund des Schutzstatus der Art, der rechtlichen Rahmenbedingungen und der Verhaltensbiologie der Tiere sind keine wirksamen Maßnahmen zur Vergrämung möglich.
24.03.25, 09:22 , 0 Zustimmungen , 0 Kommentare
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Ein Magnet für junge Familien
„Stammheim hat sich in den letzten Jahren ständig weiterentwickelt", so Nopper und sei zu einem Magneten für junge Familien geworden. Der Stadtbezirk sei seit 2015 um zwölf Prozent auf 13.200 Einwohner gewachsen – stärker als viele andere Stadtbezirke.
Viele Investitionen und eine Neue Mitte
sich Saatkrähen niedergelassen, mehr als 50 Nester hat ein Anwohner gezählt. Die artgeschützten Tiere sind nicht nur laut, sondern machen auch viel Dreck. „Wir nehmen das Thema mit“, versprach Clemens Maier.
Weitere Informationen
Ihre Ansprechpartnerin zum Vorhaben
Abteilung Gemeinderat und Stadtbezirke
Telefon: (0711) 216-6383
E-Mail: poststelle10-einwohnerversammlung@stuttgart.de
Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Abteilung Gemeinderat und Stadtbezirke
Rathaus
Marktplatz 1
70173 Stuttgart
Ihre Ansprechpartner für allgemeine Fragen zum Portal
Abteilung Kommunikation
Telefon: (0711) 216-91780
Mail: stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
Abteilung Kommunikation
Telefon: (0711) 216-91813
Mail: stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Abteilung Kommunikation
Rathauspassage 2
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