Einwohnerversammlung Stammheim 2025
Dialog zwischen Bürgern und Stadtverwaltung
| Thema | Stadtentwicklung |
|---|---|
| Zeitraum | 17.02.2025 bis 07.04.2025 |
| Zielgruppe | Alle Einwohnerinnen und Einwohner von Stammheim |
Einwohnerversammlung Stammheim 2025
Einwohnerversammlungen sind formelle Bürgerbeteiligungen und geben Einwohnerinnen und Einwohnern die Gelegenheit, Vorschläge zu machen oder Ideen zu äußern. Dem Oberbürgermeister, den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie den Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorstehern wiederum bieten die Einwohnerversammlungen die Möglichkeit, mit den Menschen vor Ort in Dialog zu treten.
Schon vor Beginn der Veranstaltung können Sie sich aktiv an der Einwohnerversammlung beteiligen und über dieses Web-Portal Themen einbringen:
Unter dem Reiter "Teilnehmen" wird in der ersten Phase der Beteiligung mittels einer Umfrage vom 17. Februar bis 2. März 2025 zunächst über die Themen abgestimmt, die Ihrer Meinung nach bei der Einwohnerversammlung in Stuttgart-Stammheim thematisiert werden sollen.
Anschließend haben Sie die Möglichkeit, konkrete Anliegen und Fragen vom 3. bis 24. März 2025 einzureichen und Vorschläge anderer zu bewerten. Zu den Anliegen nimmt die Stadtverwaltung hier im Beteiligungsportal Stellung.
Bitte beachten Sie, dass nur Einwohnerinnen und Einwohner des Stadtbezirks Stuttgart-Stammheim an der Online-Befragung und der Einwohnerversammlung teilnehmen können.
Wir weisen Sie zudem auf unsere Datenschutzbestimmungen für Einwohnerversammlungen (PDF) hin.
- Sie möchten auf dem Portal mitmachen? Bitte melden Sie sich dafür an.
Fragen stellen
Hier können Sie Fragen stellen und erhalten schriftlich von den zuständigen Fachämtern eine Antwort.
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Wieso finden die Demonstrationen auf dem Parkplatz der JVA/Oberlandesgericht gerade sonntags statt? Könnte man sie nicht an anderen Tagen genehmigen? Sonntag ist ja eigentlich ein Ruhetag und den Lärm (durch Trommeln etc.) bekommt ausschließlich das Wohngebiet ab.
Moderationsteam
Es wird davon ausgegangen, dass die genannten Veranstaltungen auf dem Parkplatz der JVA/Oberlandesgericht zulässig sind, zuständig ist das AföO.
Das Versammlungsgesetz (VersammlG) sieht keine Ruhezeiten oder bestimmte Wochentage für Versammlungen und Aufzüge vor.
Das Merkblatt: Hinweise zur Durchführung der angemeldeten Versammlung (Stand: Februar 2020) des Amtes für öffentliche Ordnung regelt lediglich die Verwendung von lautverstärkende Mittel (Lautsprecher/Megaphon) und die Nachtruhe.
20.03.25, 11:26 , 0 Zustimmungen , 0 Kommentare
Moderationsteam
Die Entscheidung, ob eine Versammlung zugelassen wird oder nicht, steht nicht unter dem Genehmigungsvorbehalt der Landeshauptstadt Stuttgart. Vielmehr ist jede Versammlung per se zulässig und muss nur rechtzeitig angezeigt werden. Der Veranstalter darf über Art und Ausgestaltung (dazu gehört auch der Tag, Ort, die Dauer und die Häufigkeit) der Versammlung selbst bestimmen. Erst wenn eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit mit höchster Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, können entsprechende Auflagen zur Durchführung der Versammlung angeordnet werden. Dies erweist sich in der Praxis regelmäßig als sehr hohe Hürde.
So sind auch für die Demonstrationen in Stammheim stets Lärmauflagen festgelegt. Diese können jedoch nur in einem begrenzten Rahmen angeordnet werden, denn zahlreiche Gerichtsentscheidungen bis hin zum Bundesverfassungsgericht haben die hohe Bedeutung der Versammlungsfreiheit hervorgehoben und klargestellt, dass Auswirkungen von Versammlungen, also insbesondere auch Störungen für Dritte wie z. B. Lärmbeeinträchtigungen, grundsätzlich hinzunehmen sind. So wurden die Lärmauflagen der Landeshauptstadt Stuttgart in der Vergangenheit durch das Verwaltungsgericht Stuttgart wiederholt aufgehoben, da diese nach Ansicht des Gerichts „zu streng“ und damit unverhältnismäßig waren.
Selbstverständlich wird die Landeshauptstadt Stuttgart in Zukunft weiterhin versuchen, die rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um eine akzeptable Situation für alle Beteiligten herzustellen. Allerdings werden Versammlungen nicht vollständig unterbunden oder gegen den Willen des Veranstalters auf einen anderen Wochentag verlegt.
06.04.25, 13:51 , 0 Zustimmungen , 0 Kommentare
Weitere Phasen ansehen
Ein Magnet für junge Familien
„Stammheim hat sich in den letzten Jahren ständig weiterentwickelt", so Nopper und sei zu einem Magneten für junge Familien geworden. Der Stadtbezirk sei seit 2015 um zwölf Prozent auf 13.200 Einwohner gewachsen – stärker als viele andere Stadtbezirke.
Viele Investitionen und eine Neue Mitte
sich Saatkrähen niedergelassen, mehr als 50 Nester hat ein Anwohner gezählt. Die artgeschützten Tiere sind nicht nur laut, sondern machen auch viel Dreck. „Wir nehmen das Thema mit“, versprach Clemens Maier.
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Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Abteilung Gemeinderat und Stadtbezirke
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70173 Stuttgart
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Landeshauptstadt Stuttgart
Abteilung Kommunikation
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