Blick von der Karlshöhe auf die Häuser in Stuttgart-Süd. Im Hintergrund ist der Fernsehturm zu erkennen. Im Vordergrund stehen Reben. Die Sonne scheint. Foto: dieargelola/Stadt Stuttgart
Stuttgart-Süd

Einwohnerversammlung Stuttgart-Süd 2023

Dialog zwischen Bürgern und Stadtverwaltung

ThemaStadtentwicklung
Zeitraum27.03.2023 bis 15.05.2023
ZielgruppeEinwohnerinnen und Einwohner aus Stuttgart-Süd

formelle Beteiligungformelle Beteiligung
beendet

Einwohnerversammlung in Stuttgart-Süd

Die erste Einwohnerversammlung im Jahr 2023 findet am Montag, 15. Mai 2023, um 19 Uhr im Stadtbezirk Stuttgart-Süd statt. Veranstaltungsort ist in diesem Jahr ausnahmsweise die Liederhalle, da das Alte Feuerwehrhaus aufgrund von Sanierungsarbeiten nicht zur Verfügung steht. Die Einwohnerversammlung im Stadtbezirk Süd war bereits für das Jahr 2020 geplant; musste jedoch wegen der Corona-Pandemie abgesagt bzw. verschoben werden.
 
Einwohnerversammlungen sind formelle Bürgerbeteiligungen und geben Einwohnerinnen und Einwohnern die Gelegenheit, Vorschläge zu machen oder Ideen zu äußern. Dem Oberbürgermeister, den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie den Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorstehern wiederum bieten die Einwohnerversammlungen die Möglichkeit, mit den Menschen vor Ort in Dialog zu treten.

Schon vor Beginn der Veranstaltung können Sie sich aktiv an der Einwohnerversammlung beteiligen und über dieses Web-Portal Themen einbringen:
 
Unter dem Reiter "Teilnehmen" wird in der ersten Phase der Beteiligung mittels einer Umfrage vom 27. März bis 10. April 2023 zunächst über die Themen abgestimmt, die ihrer Meinung nach bei der Einwohnerversammlung in Stuttgart-Süd thematisiert werden sollen.
 
Anschließend haben Sie die Möglichkeit, konkrete Anliegen und Fragen vom 11. April bis 2. Mai 2023 einzureichen und Vorschläge anderer zu bewerten. Zu den Anliegen nimmt die Stadtverwaltung hier im Beteiligungsportal Stellung.
 
Bitte beachten Sie, dass nur Einwohnerinnen und Einwohner des Stadtbezirks Stuttgart-Süd an der Online-Befragung und der Einwohnerversammlung teilnehmen können.
Phase 2

Fragen voranmelden

11.04.2023 bis 02.05.2023

Hier haben Sie die Möglichkeit konkrete Fragen vom 11. April bis 2. Mai 2023 für die Einwohnerversammlung in Stuttgart-Süd einzureichen, oder ihre Unterstützung für bereits eingereichte Fragen von Mitbürgerinnen und Mitbürgern auszudrücken. Alle eingereichten Fragen werden hier im Portal von der Stadtverwaltung beantwortet.
 
Bitte beachten Sie, dass nur Einwohnerinnen und Einwohner des Stadtbezirks Stuttgart-Süd Fragen voranmelden können.

beendet

Welche Frage(n) möchten Sie auf der Einwohnerversammlung mit dem Oberbürgermeister und dem Bezirksvorsteher besprechen?

Sehr geehrte Damen und Herren, leider wird der dramatische Wohnungsmangel auf absehbare Zeit nicht zurückgehen. Neben zügiger Freigabe von Flächen für den Wohnungsbau in der Stadt möchte ich gerne einen Vorschlag einbringen, der zumindest die adequate Nutzung vorhandenen Wohnraum unterstützt.

Antrag zur Diskussion: Strafsteuern für Leerstand ( gemäß dem Grundsatz Eigentum verpflichtet ) - dynamisch steigend Strafsteuer mit Dauer des Leerstandes von wertvollen Wohnraum.

Seit Jahren ist ein systemischer, mehrjähriger Leerstand von Häusern und Wohnungen zu beobachten. Einige Objekte stehen bereits seit über 10 Jahren ungenutzt leer ( Beispiele gibt es zur genüge im Stuttgarter Süden). Da die Eigentümer anscheinend keine eigene Motivation haben die Immobilien selber zu nutzen, diese zu vermieten oder das Objekt an Nutzer zu verkaufen ist dieses gesellschaftlich in der Mangelsituation nicht zu akzeptieren.

Ich schlage daher eine regionale Leerstandssteuer vor. Zum Beispiel ab dem 2 Jahr des Leerstandes 10% vom Verkehrswert, ab dem 3 Jahr 30% usw.

Ich betone explizit, dass es sich nicht (! ) um Enteignung etc. handeln soll sondern schlichtweg die gesellschaftliche Verpflichtung hinsichtlich Eigentum eingefordert wird und Bequemlichkeit oder Spekulation mit Leerstand sich nicht lohnt.

Tanna

Das gibt es bereits: https://www.stuttgart.de/zweckentfremdung

02.05.23, 20:50 , Zustimmungen , 0 Kommentare

Ihre Ansprechpartnerin zum Vorhaben

Mareike Stephan
Abteilung Gemeinderat und Stadtbezirke
Telefon:  (0711) 216-81960
E-Mail:   mareike.stephan@stuttgart.de

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Abteilung Gemeinderat und Stadtbezirke
Rathaus
Marktplatz 1
70173 Stuttgart

Ihre Ansprechpartner für allgemeine Fragen zum Beteiligungsportal

Oliver Seibold
Abteilung Kommunikation
Telefon:    (0711) 216-91780
Mail:        stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
 
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Mail:        stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de

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