Blick von der Karlshöhe auf die Häuser in Stuttgart-Süd. Im Hintergrund ist der Fernsehturm zu erkennen. Im Vordergrund stehen Reben. Die Sonne scheint. Foto: dieargelola/Stadt Stuttgart
Stuttgart-Süd

Einwohnerversammlung Stuttgart-Süd 2023

Dialog zwischen Bürgern und Stadtverwaltung

ThemaStadtentwicklung
Zeitraum27.03.2023 bis 15.05.2023
ZielgruppeEinwohnerinnen und Einwohner aus Stuttgart-Süd

formelle Beteiligungformelle Beteiligung
beendet

Einwohnerversammlung in Stuttgart-Süd

Die erste Einwohnerversammlung im Jahr 2023 findet am Montag, 15. Mai 2023, um 19 Uhr im Stadtbezirk Stuttgart-Süd statt. Veranstaltungsort ist in diesem Jahr ausnahmsweise die Liederhalle, da das Alte Feuerwehrhaus aufgrund von Sanierungsarbeiten nicht zur Verfügung steht. Die Einwohnerversammlung im Stadtbezirk Süd war bereits für das Jahr 2020 geplant; musste jedoch wegen der Corona-Pandemie abgesagt bzw. verschoben werden.
 
Einwohnerversammlungen sind formelle Bürgerbeteiligungen und geben Einwohnerinnen und Einwohnern die Gelegenheit, Vorschläge zu machen oder Ideen zu äußern. Dem Oberbürgermeister, den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie den Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorstehern wiederum bieten die Einwohnerversammlungen die Möglichkeit, mit den Menschen vor Ort in Dialog zu treten.

Schon vor Beginn der Veranstaltung können Sie sich aktiv an der Einwohnerversammlung beteiligen und über dieses Web-Portal Themen einbringen:
 
Unter dem Reiter "Teilnehmen" wird in der ersten Phase der Beteiligung mittels einer Umfrage vom 27. März bis 10. April 2023 zunächst über die Themen abgestimmt, die ihrer Meinung nach bei der Einwohnerversammlung in Stuttgart-Süd thematisiert werden sollen.
 
Anschließend haben Sie die Möglichkeit, konkrete Anliegen und Fragen vom 11. April bis 2. Mai 2023 einzureichen und Vorschläge anderer zu bewerten. Zu den Anliegen nimmt die Stadtverwaltung hier im Beteiligungsportal Stellung.
 
Bitte beachten Sie, dass nur Einwohnerinnen und Einwohner des Stadtbezirks Stuttgart-Süd an der Online-Befragung und der Einwohnerversammlung teilnehmen können.
Phase 2

Fragen voranmelden

11.04.2023 bis 02.05.2023

Hier haben Sie die Möglichkeit konkrete Fragen vom 11. April bis 2. Mai 2023 für die Einwohnerversammlung in Stuttgart-Süd einzureichen, oder ihre Unterstützung für bereits eingereichte Fragen von Mitbürgerinnen und Mitbürgern auszudrücken. Alle eingereichten Fragen werden hier im Portal von der Stadtverwaltung beantwortet.
 
Bitte beachten Sie, dass nur Einwohnerinnen und Einwohner des Stadtbezirks Stuttgart-Süd Fragen voranmelden können.

beendet

Welche Frage(n) möchten Sie auf der Einwohnerversammlung mit dem Oberbürgermeister und dem Bezirksvorsteher besprechen?

Barrierefreiheit
In Heslach muss man als eingeschränkte:r Fußgänger:in (mit Kinderwagen, Rollator, Rollstuhl etc.) häufig lange Umwege in Kauf nehmen, weil der kürzeste direkte Weg über ein Stäffele ohne Rampe o.ä. führt, zum Beispiel von der Benckendorffstraße/Burgstallstraße in die Hahnstraße oder von der Böheimstraße in den Schnellweg. Es wäre schön, wenn die Treppenaufgänge so gestaltet werden könnten, dass jede:r sie nutzen kann.

Moderationsteam

Stäffele sind per se leider nicht barrierefrei, da die gesetzlichen Maximalsteigungen nicht eingehalten werden können. Ein Umbau von Treppenanlagen in barrierefreie Rampenbauwerke ist leider aufgrund der Grundstücksverhältnisse und Randbedingungen oft nicht möglich. Für Kinderwagen oder Fahrräder werden in besonders begründeten Einzelfällen Kinderwagenrampen oder Schieberinnen an Treppenanlagen nachgerüstet. Diese sind aufgrund der zu hohen Steigung der Treppen keine geeignete Lösung für Rollatoren oder Rollstühle.

Die Treppenanlage Benkendorffstraße/Burgstallstraße in die Hahnstraße weist eine nutzbare Breite von max. 2 m auf. Der Platzbedarf einer Kinderwagenrampe beträgt ca. 95 cm. Nach dem Einbau einer Kinderwagenrampe stände nur eine Restbreite von etwa 1 m (abgetrennt durch einen Handlauf) zur Verfügung. Um den Begegnungsverkehr auf den Treppenläufen zu ermöglichen, ist eine Mindestbreite von 1,50 m vorgegeben. Ansonsten ist der Begegnungsverkehr nur noch auf den Zwischenpodesten möglich. Auch eine gemeinsame Nutzung (Elternteil/Kind oder ältere Person/stützenden Begleitung) wäre dann nicht mehr möglich. Die Treppe ist daher nicht für den Einbau einer Kinderwagenrampe geeignet. Eine fußläufige, stufenlose Verbindung ist über die Müllerstraße möglich. Diese Verbindung ist max. 200 m länger und sicher begehbar.

Bei der Treppenanlage Schnellweg in die Böheimstraße ist die nutzbare Breite kleiner als 2 m. Hier wäre die verbleibende Restfläche für die Regelnutzung noch kleiner. Die Randnutzung der Treppe (Abstellanlage von Müllbehältern usw.) verringert den vorhandenen Platz zusätzlich. Der Einbau einer Kinderwagenrampe an dieser Stelle kann nicht befürwortet werden.

Um im Straßenabschnitt zwischen Böheimstraße und Hahnstraße eine Verbindung mit einer Kinderwagenrampe zu schaffen, würde sich am ehesten die Treppenanlage an der Kelterstraße eignen. Insbesondere durch die Neuanlage des Spielplatzes ist hier der richtige Standort. Die 4 Treppenläufe von der Böheimstraße zum Spielplatz sind 2,50 m breit und für den Einbau einer Kinderwagenrampe geeignet. Das Tiefbauamt wird hier eine Kinderwagenrampe planen und realisieren. Damit ist der Spielplatz für Nutzer mit Kinderwägen von der Böheimstraße aus erreichbar.

16.05.23, 10:01 , Zustimmungen , 0 Kommentare

Ihre Ansprechpartnerin zum Vorhaben

Mareike Stephan
Abteilung Gemeinderat und Stadtbezirke
Telefon:  (0711) 216-81960
E-Mail:   mareike.stephan@stuttgart.de

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Landeshauptstadt Stuttgart
Abteilung Gemeinderat und Stadtbezirke
Rathaus
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70173 Stuttgart

Ihre Ansprechpartner für allgemeine Fragen zum Beteiligungsportal

Oliver Seibold
Abteilung Kommunikation
Telefon:    (0711) 216-91780
Mail:        stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
 
Simone Sommer
Abteilung Kommunikation
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Mail:        stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de

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