Blick von der Karlshöhe auf die Häuser in Stuttgart-Süd. Im Hintergrund ist der Fernsehturm zu erkennen. Im Vordergrund stehen Reben. Die Sonne scheint. Foto: dieargelola/Stadt Stuttgart
Stuttgart-Süd

Einwohnerversammlung Stuttgart-Süd 2023

Dialog zwischen Bürgern und Stadtverwaltung

ThemaStadtentwicklung
Zeitraum27.03.2023 bis 15.05.2023
ZielgruppeEinwohnerinnen und Einwohner aus Stuttgart-Süd

formelle Beteiligungformelle Beteiligung
beendet

Einwohnerversammlung in Stuttgart-Süd

Die erste Einwohnerversammlung im Jahr 2023 findet am Montag, 15. Mai 2023, um 19 Uhr im Stadtbezirk Stuttgart-Süd statt. Veranstaltungsort ist in diesem Jahr ausnahmsweise die Liederhalle, da das Alte Feuerwehrhaus aufgrund von Sanierungsarbeiten nicht zur Verfügung steht. Die Einwohnerversammlung im Stadtbezirk Süd war bereits für das Jahr 2020 geplant; musste jedoch wegen der Corona-Pandemie abgesagt bzw. verschoben werden.
 
Einwohnerversammlungen sind formelle Bürgerbeteiligungen und geben Einwohnerinnen und Einwohnern die Gelegenheit, Vorschläge zu machen oder Ideen zu äußern. Dem Oberbürgermeister, den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie den Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorstehern wiederum bieten die Einwohnerversammlungen die Möglichkeit, mit den Menschen vor Ort in Dialog zu treten.

Schon vor Beginn der Veranstaltung können Sie sich aktiv an der Einwohnerversammlung beteiligen und über dieses Web-Portal Themen einbringen:
 
Unter dem Reiter "Teilnehmen" wird in der ersten Phase der Beteiligung mittels einer Umfrage vom 27. März bis 10. April 2023 zunächst über die Themen abgestimmt, die ihrer Meinung nach bei der Einwohnerversammlung in Stuttgart-Süd thematisiert werden sollen.
 
Anschließend haben Sie die Möglichkeit, konkrete Anliegen und Fragen vom 11. April bis 2. Mai 2023 einzureichen und Vorschläge anderer zu bewerten. Zu den Anliegen nimmt die Stadtverwaltung hier im Beteiligungsportal Stellung.
 
Bitte beachten Sie, dass nur Einwohnerinnen und Einwohner des Stadtbezirks Stuttgart-Süd an der Online-Befragung und der Einwohnerversammlung teilnehmen können.
Phase 2

Fragen voranmelden

11.04.2023 bis 02.05.2023

Hier haben Sie die Möglichkeit konkrete Fragen vom 11. April bis 2. Mai 2023 für die Einwohnerversammlung in Stuttgart-Süd einzureichen, oder ihre Unterstützung für bereits eingereichte Fragen von Mitbürgerinnen und Mitbürgern auszudrücken. Alle eingereichten Fragen werden hier im Portal von der Stadtverwaltung beantwortet.
 
Bitte beachten Sie, dass nur Einwohnerinnen und Einwohner des Stadtbezirks Stuttgart-Süd Fragen voranmelden können.

beendet

Welche Frage(n) möchten Sie auf der Einwohnerversammlung mit dem Oberbürgermeister und dem Bezirksvorsteher besprechen?

Sofortiger Stopp Abverkauf Eiernest

Die Stadt hat zu wenig sozialen Wohnraum, verkauft aber für einen Spottpreis ihre Häuser im Eiernest.
Ich finde das passt nicht zusammen und bin der Meinung, der Abverkauf sollte gestoppt werden und die restlichen Häuschen sollten bei der SWSG verbleiben und unter sozialen Kriterien vermietet werden.

Moderationsteam

Antwort der Verwaltung zu Frage Nr. 24

Grundlage, dass die Häuser im Eiernest verkauft werden, ist der Gemeinderatsbeschluss vom 02.04.2004 (GRDrs 262/2004).

Der Verkauf der Häuser im Eiernest erfolgt grundsätzlich zum Verkehrswert. Dieser wird vom Stadtmessungsamt der Stadt Stuttgart ermittelt. Eine Verbilligung auf den Kaufpreis wird grundsätzlich nicht gewährt.
In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu wissen, dass die Häuser im Eiernest im Erbbaurecht an die SWSG vergeben sind. Eigentümerin der dazugehörenden Gebäudegrundstücke ist die Stadt Stuttgart. Bei den Häusern handelt sich um alte denkmalgeschützte Häuser mit hohem Sanierungsbedarf. Insofern spiegelt der Verkehrswert vorrangig den Grundstückswert wider.

Zu einem Verkauf kommt es entweder, wenn ein Mieter (oder naher Angehöriger) Interesse am Kauf hat, oder wenn der Mieter auszieht. In beiden Fällen gilt eine auf 10 Jahre befristete Spekulationsklausel. Das heißt, die Stadt Stuttgart hat ein Wiederkaufsrecht zu dem Verkehrswert, den das betreffende Haus inkl. Grundstück zum Zeitpunkt der Ausübung hat.

Bei einem Mieterkauf besteht das Mietverhältnis grundsätzlich weiter. Der Käufer (neuer Vermieter) ist - sofern es sich nicht um den Mieter selbst handelt - verpflichtet, auf ordentliche Kündigungsmöglichkeiten und Luxusmodernisierungen zu verzichten. Mieterhöhungen sind auf den Mittelwert des Mietspiegels begrenzt.

Erfolgt ein Verkauf nach Auszug des Mieters, so findet die Käuferauswahl anhand sozialer Kriterien statt. Diese lehnen sich an die Kriterien des Stuttgarter Eigentumsprogramms (SEP) an. Das heißt, bei den Käufern handelt es sich um junge Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind, die bestimmte Eigentumsvoraussetzungen zu erfüllen haben, und die vertraglich und dinglich zur Eigennutzung der Häuser verpflichtet werden. Diese Familien erhalten so eine Möglichkeit, Wohnungseigentum zu erwerben.

12.05.23, 13:59 , Zustimmungen , 0 Kommentare

Ihre Ansprechpartnerin zum Vorhaben

Mareike Stephan
Abteilung Gemeinderat und Stadtbezirke
Telefon:  (0711) 216-81960
E-Mail:   mareike.stephan@stuttgart.de

Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Abteilung Gemeinderat und Stadtbezirke
Rathaus
Marktplatz 1
70173 Stuttgart

Ihre Ansprechpartner für allgemeine Fragen zum Beteiligungsportal

Oliver Seibold
Abteilung Kommunikation
Telefon:    (0711) 216-91780
Mail:        stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
 
Simone Sommer
Abteilung Kommunikation
Telefon:    (0711) 216-91813
Mail:        stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de

Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Abteilung Kommunikation
Rathauspassage 2
70173 Stuttgart​