Blick von der Karlshöhe auf die Häuser in Stuttgart-Süd. Im Hintergrund ist der Fernsehturm zu erkennen. Im Vordergrund stehen Reben. Die Sonne scheint. Foto: dieargelola/Stadt Stuttgart
Stuttgart-Süd

Einwohnerversammlung Stuttgart-Süd 2023

Dialog zwischen Bürgern und Stadtverwaltung

ThemaStadtentwicklung
Zeitraum27.03.2023 bis 15.05.2023
ZielgruppeEinwohnerinnen und Einwohner aus Stuttgart-Süd

formelle Beteiligungformelle Beteiligung
beendet

Einwohnerversammlung in Stuttgart-Süd

Die erste Einwohnerversammlung im Jahr 2023 findet am Montag, 15. Mai 2023, um 19 Uhr im Stadtbezirk Stuttgart-Süd statt. Veranstaltungsort ist in diesem Jahr ausnahmsweise die Liederhalle, da das Alte Feuerwehrhaus aufgrund von Sanierungsarbeiten nicht zur Verfügung steht. Die Einwohnerversammlung im Stadtbezirk Süd war bereits für das Jahr 2020 geplant; musste jedoch wegen der Corona-Pandemie abgesagt bzw. verschoben werden.
 
Einwohnerversammlungen sind formelle Bürgerbeteiligungen und geben Einwohnerinnen und Einwohnern die Gelegenheit, Vorschläge zu machen oder Ideen zu äußern. Dem Oberbürgermeister, den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie den Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorstehern wiederum bieten die Einwohnerversammlungen die Möglichkeit, mit den Menschen vor Ort in Dialog zu treten.

Schon vor Beginn der Veranstaltung können Sie sich aktiv an der Einwohnerversammlung beteiligen und über dieses Web-Portal Themen einbringen:
 
Unter dem Reiter "Teilnehmen" wird in der ersten Phase der Beteiligung mittels einer Umfrage vom 27. März bis 10. April 2023 zunächst über die Themen abgestimmt, die ihrer Meinung nach bei der Einwohnerversammlung in Stuttgart-Süd thematisiert werden sollen.
 
Anschließend haben Sie die Möglichkeit, konkrete Anliegen und Fragen vom 11. April bis 2. Mai 2023 einzureichen und Vorschläge anderer zu bewerten. Zu den Anliegen nimmt die Stadtverwaltung hier im Beteiligungsportal Stellung.
 
Bitte beachten Sie, dass nur Einwohnerinnen und Einwohner des Stadtbezirks Stuttgart-Süd an der Online-Befragung und der Einwohnerversammlung teilnehmen können.
Phase 2

Fragen voranmelden

11.04.2023 bis 02.05.2023

Hier haben Sie die Möglichkeit konkrete Fragen vom 11. April bis 2. Mai 2023 für die Einwohnerversammlung in Stuttgart-Süd einzureichen, oder ihre Unterstützung für bereits eingereichte Fragen von Mitbürgerinnen und Mitbürgern auszudrücken. Alle eingereichten Fragen werden hier im Portal von der Stadtverwaltung beantwortet.
 
Bitte beachten Sie, dass nur Einwohnerinnen und Einwohner des Stadtbezirks Stuttgart-Süd Fragen voranmelden können.

beendet

Welche Frage(n) möchten Sie auf der Einwohnerversammlung mit dem Oberbürgermeister und dem Bezirksvorsteher besprechen?

Zu Mieten und Milieuschutzgebiet:
· Bis zur Müllerstraße wurde in Heslach ein Quartier als Milieuschutzgebiet ausgewiesen.
· Die Frage stellt sich warum bis dorthin und nicht bis nach ganz Südheim?
· Südheim wurde Anfang des letzten Jahrhundert als erste soziale Wohnungssiedlung gebaut.
· Wird angedacht das das Gebiet des Milieuschutzgebiet noch bis Südheim auszuweiten?
War zumindest einmal angedacht.
· Aufgrund der immer stärker ansteigenden Mieten, wäre es wünschenswert, so etwas wie einen „Mietenstop“ im Talgrund Heslach und Südheim einzuführen.
· Z.B. wird dort wo das Hotel Hottmann steht, neue Wohnungen für ein betreutes Wohnen geschaffen.
Prinzipiell eine gut Sache. Doch leider wird der Preis für eine 100 qm Wohnung 1 Million betragen.
· Wenn solche Bauvorhaben wie das alte Hotel Hottmann verwirklicht werden, wird sich das auch auf den Mietspiegel in Heslach/Südheim auswirken.
· Was unternimmt die Stadt, das die Mieten nicht immer weiter steigen und eine gewollte Durchmischung der Bürgerschichten nicht mehr stattfindet, so das Wohnungen für Rentner und und Geringverdiener unbezahlbar sind?

Tanna

Leider funktioniert der Milieuschutz als Instrument in keinster Weise, um bezahlbaren Wohnraum zu erhalten (siehe dazu mein Anliegen). Ansonsten stimme ich aber voll zu.

26.04.23, 09:41 , Zustimmungen , 0 Kommentare

Moderationsteam

Die Abgrenzung des Geltungsbereichs der Milieuschutzsatzung „Heslacher Tal“ wurde zunächst vom Bezirksbeirat Süd vorgeschlagen und durch die Verwaltung für die Voruntersuchung erweitert. Durch das Ergebnis der datenbasierten Voruntersuchung wurde der Abgrenzungsvorschlag des Aufstellungsbeschlusses in die Abgrenzung des Geltungsbereichs der Satzung übernommen.
Eine Erweiterung bis Südheim ist nicht möglich. In diesem Fall müsste eine neue Satzung erlassen werden. Aktuell bestehen keine Absichten darüber, eine Milieuschutzsatzung für dieses Gebiet zu erlassen.
Für die Abgrenzung wurde die Zäsur durch die Böblinger Straße im Norden, die Siedlung „Eiernest“ im Südosten, das Marienhospital im Osten sowie die unbebauten Gartengrundstücke im Süden zugrunde gelegt.
Ein Mietenstopp ist rechtlich nicht zulässig. Es gelten die mietpreisrechtlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Auf dem freifinanzierten Wohnungsmarkt hat die Stadt ansonsten keinen Einfluss auf die Miethöhe.
Ein Mitarbeiter beim Amt für Stadtplanung und Wohnen prüft Angebotsmieten bei den gängigen Immobilienportalen und schreibt Vermieter bzw. Makler an, wenn der Verdacht besteht, dass die Miete nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz überhöht ist.

Die Stadt unternimmt viel, um möglichst viele bezahlbare Wohnungen zu schaffen. Im kommunalen Baulandmodell SIM (Stuttgarter Innenentwicklungsmodell) werden Vorhabenträger unter gewissen Voraussetzungen gezwungen einen Anteil an geförderten Mietwohnungen zu schaffen. Bei der Entwicklung städtischer Areale ist die Förderquote deutlich höher. Zudem betreibt die Stadt nach einem Grundsatzbeschluss des Gemeinderats mittlerweile eine aktive Bodenpolitik und versucht Flächen aufzukaufen, um diese für den bezahlbaren Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen.
Ziel der Stadt ist es stets sozial durchmischte Stadtquartiere mit einem erheblichen Anteil an geförderten Wohnungen zu entwickeln.
Allerdings fließen geförderte Mietwohnungen nicht in den Mietspiegel ein.
Daher hat die Stadt zusätzlich das Instrument des "preisgedämpften Mietwohnungsbaus" entwickelt. Dort sollen Mieten 10 % unter der Ortsüblichen Vergleichsmiete angeboten werden

09.05.23, 15:39 , Zustimmungen , 0 Kommentare

Ihre Ansprechpartnerin zum Vorhaben

Mareike Stephan
Abteilung Gemeinderat und Stadtbezirke
Telefon:  (0711) 216-81960
E-Mail:   mareike.stephan@stuttgart.de

Anschrift:
Landeshauptstadt Stuttgart
Abteilung Gemeinderat und Stadtbezirke
Rathaus
Marktplatz 1
70173 Stuttgart

Ihre Ansprechpartner für allgemeine Fragen zum Beteiligungsportal

Oliver Seibold
Abteilung Kommunikation
Telefon:    (0711) 216-91780
Mail:        stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
 
Simone Sommer
Abteilung Kommunikation
Telefon:    (0711) 216-91813
Mail:        stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de

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Landeshauptstadt Stuttgart
Abteilung Kommunikation
Rathauspassage 2
70173 Stuttgart​