Eine Leitlinie für die Bürgerbeteiligung in Stuttgart
Menschen an öffentlichen Projekten zu beteiligen, ist kein neuer Trend.
Die Landeshauptstadt Stuttgart praktiziert das seit vielen Jahren - ob
beim Bürgerhaushalt, in Bürgerversammlungen, bei Veranstaltungen zu
Stadtplanungsprojekten, mittels der "Gelben Karte" oder seit über 20
Jahren bei der Jugendbeteiligung. Zahlreiche Vorhaben werden unter
Beteiligung der Einwohnerschaft durchgeführt. Was bisher jedoch noch
fehlt, ist eine Leitlinie, die einheitlich die Standards und das
Vorgehen bei Beteiligungsverfahren regelt.
Die Stadtverwaltung hat den Entwurf der
"Leitlinie für Bürgerbeteiligung in der Landeshauptstadt Stuttgart"
erarbeitet. Mit der Leitlinie sollen die bereits bestehenden
Beteiligungsverfahren ergänzt und zusammengeführt werden. Außerdem geht
es darum, alltagstaugliche Vorgaben und Standards für künftige
Beteiligungsprozesse zu definieren und der Beteiligungskultur in
Stuttgart einen hohen Stellenwert zuzuordnen. So erhalten
Einwohnerschaft, Politik und Verwaltung einen verbindlichen Rahmen für
Bürgerbeteiligungen, an dem sie sich orientieren und wodurch sie aktiv
auf das kommunale Geschehen Einfluss nehmen können.
Dabei kann
Bürgerbeteiligung auf verschiedene Art und Weise durchgeführt werden. So
können interessierte Bürger ihre Meinung zum Beispiel bei Terminen vor
Ort oder online äußern. Außerdem gibt es auch Unterschiede in der Form
der Bürgerbeteiligung. Diese kann formell, also gesetzlich
vorgeschrieben, oder informell, also auf freiwilliger Basis, sein.
Weitere Informationen hierzu können Sie in
"Was ist Bürgerbeteiligung?" unter dem Hauptmenü-Reiter "Mitmachen" hier auf dem Portal nachlesen.
Überarbeitete Leitlinie für Bürgerbeteiligung im Gemeinderat eingebracht
Die Stadtverwaltung hat Ende Juli 2016 einen überarbeiteten Entwurf der Leitlinie für Bürgerbeteiligung dem Gemeinderat zur Beratung und zum Beschluss vorgelegt. Ein erster Entwurf war im Jahr 2015 erarbeitet und anschließend von Bürgern und Experten online und in mehreren Veranstaltungen diskutiert worden. Mit der Leitlinie für Bürgerbeteiligung soll eine verbindliche Grundlage für die sogenannte informelle Bürgerbeteiligung in Stuttgart geschaffen werden.
Hier auf dem Portal und in Veranstaltungen hatten die Bürger Gelegenheit zu kommentieren, wie sie über Bürgerbeteiligung im Allgemeinen und über die Leitlinie im Speziellen denken. Darüber hinaus wurden auch Experten zum Entwurf gefragt, die ihrerseits Vorschläge äußern und über die Leitlinie diskutieren konnten.
Neue Anregungen und Ideen zum
Entwurf der Leitlinie - ob konkret oder auch allgemeiner Natur - wurden von der Stadtverwaltung ausgewertet und der Entwurf anschließend von der Stadtverwaltung überarbeitet. Aufgrund der Anregungen von Bürgerschaft und Experten wurden folgende Änderungen am Entwurf vorgenommen:
• Antragsrecht für Bezirksbeirat
• Antragsrecht für Jugendrat
• Veröffentlichung einer Liste mit allen Vorhaben der Landeshauptstadt
Der jetzt vorliegende Entwurf wurde am 27. Juli 2016 in den Verwaltungsausschuss der Landeshauptstadt Stuttgart eingebracht, damit der Gemeinderat darüber zunächst beraten und voraussichtlich im Herbst 2016 beschließen kann.
Fragen zum neuen Entwurf der Leitlinie für Bürgerbeteiligung schicken Sie gern per Mail an
stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de.