Schrägluftbild Bad Cannstatt Neckartalstraße. / Foto: Stadt Stuttgart
Stuttgart-Bad Cannstatt

Sanierungsgebiet Bad Cannstatt 21 - Neckartalstraße

Stärkung der Wohnfunktion der Neckarvorstadt

ThemaStadtentwicklung
Zeitraumfortlaufend. Vsl. Umsetzung bis 2038
ZielgruppeEinwohnerinnen und Einwohner aus Stuttgart Bad Cannstatt

informelle Beteiligunginformelle Beteiligung
offen

Die Sanierungsziele im Überblick

Mit dem Bau des Rosensteintunnels wird es möglich, die Verkehrsströme im Stadtbezirk Bad Cannstatt und vor allem in der Neckarvorstadt neu zu ordnen und Belastungen für die Anwohnenden zu reduzieren. Dies war Anlass für die Stadt, die bestehenden funktionalen und gestalterischen Defizite im Stadtteil genauer zu betrachten und Maßnahmen für eine Aufwertung des Gebiets vorzuschlagen. Der Gemeinderat beschloss daher am 02. Februar 2021 die Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen für das Gebiet Bad Cannstatt 21 -Neckartalstraße-.

Auf Grundlage der vorbereitenden Untersuchungen im Stadtteil Neckarvorstadt wurden Sanierungsziele festgelegt. Die zentrale Aufgabe der Sanierung besteht darin, die Wohnfunktion der Neckarvorstadt zu stärken. Dabei unterstützt die Stadt die privaten Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Modernisierung ihrer Gebäude. Neben der Wohnqualität sollen außerdem auch die Lebensqualität erhöht, der Zusammenhalt gestärkt und öffentliche Räume aufgewertet werden.
 


Die wesentlichen Sanierungsziele sind

  • Aufwertung des Ortsbilds und Gestaltung einer erlebbaren Stadtteilidentität durch die Sicherung und Verbesserung der historisch gewachsenen Bausubstanz insbesondere der denkmalgeschützten und stadtbildprägenden Gebäude Sicherung, Stärkung und Ergänzung der grundlegenden Nahversorgung, Vermeidung von weiterem Leerstand.
  • Stärkung des Fuß- und Radverkehrs, Verbesserung der Barrierefreiheit und Verbesserung der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum
  • funktionale und gestalterische Sicherung und Stärkung des Stadtteils als Wohn-, Arbeits- und Versorgungsbereich mit örtlichem Kulturangebot
  • Erhalt des günstigen Mietniveaus und eines gemischten Wohnungs- und Bewohnergefüges und Ausdifferenzierung der Wohnangebote
  • Modernisierung der privaten Gebäude unter energetischen Gesichtspunkten
  • Sicherung, Vernetzung und Entwicklung von zusammenhängenden Grünstrukturen zur Stärkung der Attraktivität und Identität des Stadtteils, insbesondere zum Neckar. Dazu gehört auch die Entsiegelung von stark verdichteten Innenhofbereichen.
  • Stärkung des nachbarschaftlichen Miteinanders und Ergänzung der sozialen Infrastruktur sowie von niederschwelligen Spiel- und Bewegungsangeboten
  • Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung durch geeignete Maßnahmen für alle Generationen

Ergebnisse der Eigentümer-Informationsveranstaltung am 4. Juni 2024

Am 4. Juni 2024 waren alle Eigentümerinnen und Eigentümer im Sanierungsgebiet Bad Cannstatt 21 -Neckartalstraße- im Sitzungssaal des Cannstatter Bezirksamts eingeladen, um sich über die Thematik rund um die Sanierung, die rechtlichen Rahmenbedingungen und insbesondere die privaten Fördermöglichkeiten zu informieren.

Bezirksvorsteher Bernd-Marcel Löffler begrüßte die Gäste zum Informationsabend. Martin Holch, Sachgebietsleiter der Stadterneuerung, berichtete anschließend über den Verlauf eines Sanierungsgebiets, die Eintragung des Sanierungsvermerks im Grundbuch und über den Ausgleichbetrag, der zum Abschluss des Sanierungsgebiets für jedes Grundstück ermittelt wird.

 

Das Bild zeigt die Zuhörerinnen und Zuhörer der Eigentümer-Informationsveranstaltung.
Die Eigentümerinnen und Eigentümer erhielten Informationen rund um Sanierung, rechtliche Rahmenbedingungen und private Fördermöglichkeiten.

Julia Dehli und Alisa Stockburger, Projektleiterinnen für das Sanierungsgebiet Bad Cannstatt 21 -Neckartalstraße-, nahmen die Zuhörerinnen und Zuhörer nochmals zu den vorbereitenden Untersuchungen mit, die im Vorfeld zum Sanierungsgebiet in den Jahren 2021 und 2022 stattfanden. Sie stellten die Ergebnisse und die hieraus resultierenden Sanierungsziele der seit dem 20. Juli 2023 rechtskräftigen Satzung vor. Zudem wurde über ergänzende Förderprogramme der Stadt Stuttgart im Bereich Energie und Klimaschutz informiert, wie beispielsweise das kommunale Energieprogramm oder die Stuttgarter Grünprogramme.

Im Anschluss an den Redebeitrag der Projektleiterinnen führte Lea Frick den Hintergrund und die Möglichkeiten der Sozialplanung im Sanierungsgebiet aus, die sie gemeinsam mit Alessandro D’Agostino bei Bedarf begleiten wird.

Auch Katrin Hanczuch-Hilt stellte sich und ihre Funktion im Rahmen der Gemeinwesenarbeit (GWA) des Stuttgarter Jugendamts vor. Sie wird gemeinsam mit ihrem Kollegen Marc Murgia ab dem Frühjahr 2025 in der Neckarvorstadt vor Ort sein, um die Bürgerinnen und Bürger in unmittelbarer Nähe zu unterstützen. Für die Arbeit im Gebiet ist die GWA derzeit noch auf der Suche nach passenden Räumlichkeiten. Bei Interesse freuen sich Hanczuch-Hilt und Murgia über Angebote für entsprechende Flächen in Erdgeschosslage.

Nach den Berichten der städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die allgemeinen Aspekte zum Sanierungsgebiet, übergab Bezirksvorsteher Löffler das Wort an Heike Ebinger vom Büro ORplan. Ebinger informierte die Anwesenden in ihrer Funktion als Modernisierungsbetreuerin für das Sanierungsgebiet Bad Cannstatt 21 -Neckartalstraße- über die privaten Fördermöglichkeiten und -modalitäten. Sie klärte u.a. über die Voraussetzungen für eine Förderung, den Ablauf der Beratung und den Unterschied zwischen einer Modernisierungsvereinbarung und einer sogenannten Nullvereinbarung auf.

Abschließend bedankte sich Bezirksvorsteher Bernd-Marcel Löffler bei den interessierten Eigentümerinnen und Eigentümern sowie den Vortragenden.

Die Veranstaltung wurde sehr gut angenommen. Die Möglichkeit zu Rückfragen und Anmerkungen wurde von den rund 120 Teilnehmerinnen und Teilnehmern rege genutzt.

Aufgrund der Vielzahl und Komplexität der Informationen sind alle Inhalte ausführlich in der Präsentation aufgeführt. Hier finden Sie auch weiterführende Informationen zu den alternativen Förderprogrammen sowie die Kontaktdaten Ihrer Ansprechpartnerinnen im Gebiet.

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