Symbolbild: Am 18. Mai 2015 findet die Bürgerversammlung in Weilimdorf statt. Foto/Grafik: Stadt Stuttgart
Stuttgart-Weilimdorf

Einwohnerversammlung Weilimdorf 2015

Dialog zwischen Bürgern und Stadtverwaltung

ThemaStadtentwicklung
Zeitraumfür Beteiligung: 23.03.15 bis 18.05.15
ZielgruppeEinwohnerinnen und Einwohner aus Weilimdorf

formelle Beteiligungformelle Beteiligung
beendet

Im Dialog mit der Stadtspitze

Weilimdorf
Die Bewohnerinnen und Bewohner von Weilimdorf hatten am Montag, 18. Mai 2015, die Möglichkeit, mit der Stadtspitze über Fragen ihres Bezirks zu sprechen. Die Bezirksvorsteherin stellte die Entwicklungen der letzten Jahre vor und gab einen Ausblick in die Zukunft. Danach ging Oberbürgermeister Fritz Kuhn auf  ausgewählte Themen ein und stellte sich den Fragen der Teilnehmer.

Die Bürgerinnen und Bürger des Stadtbezirks hatten die Möglichkeit, sich bereits vor der Veranstaltung in die Themen der Einwohnerversammlung über ein Online-Beteiligungsverfahren einzubringen: Hier auf dem Web-Portal der Landeshauptstadt konnten sie über Themenvorschläge abstimmen und eigene Wünsche einbringen.

Nur Einwohnerinnen und Einwohner des Stadtbezirks Weilimdorf konnten an der Online-Befragung teilnehmen.



Phase 2

Fragen voranmelden

13.04.2015 bis 03.05.2015

Hier hatten die Bürgerinnen und Bürger aus Weilimdorf die Möglichkeit vom 13. April bis 3. Mai 2015 nicht nur neben den vorgeschlagenen Themen auch Fragen zu anderen Bereichen zu stellen. Sie konnten diese direkt an die Stadtverwaltung richten, die zu jeder Frage Stellung nahm.

Nur Einwohnerinnen und Einwohner des Stadtbezirks Weilimdorf konnten an der Online-Befragung teilnehmen.


beendet

Welche Frage(n) möchten Sie auf der Einwohnerversammlung mit dem Oberbürgermeister, den Bürgermeistern und der Bezirksvorsteherin besprechen?

Wann kümmern sich die Ordnungsbehörden nachhaltig um die Einhaltung der Verkehrsregeln in der Goslarer Straße und der Stedingerstraße?
Für die beiden Wohnstraßen gilt ein Einfahrtverbot für Kraftfahrzeuge, dazu eine Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h und das Gebot, aus der Goslarer Straße nicht nach links in die Weilimdorferstraße abzubiegen. Diese Regeln sind deutlich erkennbar und umfangreich ausgeschildert.
Dennoch fahren täglich Hunderte von Kraftfahrzeugen von der Solitudestraße durch das Wohngebiet zur Weilimdorferstraße und zurück, ohne als Anlieger berechtigt zu sein. Sie fahren häufig schneller als erlaubt und missachten vielfach die Abbiegevorgaben.
Für einen solch regen Verkehr sind die beiden Straßen aber weder vorgesehen noch geeignet. Sie sind eng und meist nur einspurig befahrbar. Die Bürgersteige, soweit überhaupt vorhanden, sind schmal und werden zudem von den Kraftfahrern bei entgegen kommendem Verkehr als Ausweichflächen genutzt. Die parkenden Fahrzeuge der Anwohner verstärken noch die Enge und die Unübersichtlichkeit. Leidtragende sind die Fußgänger, insbesondere Kinder und ältere Menschen. Davon gibt es dort aber überdurchschnittlich viele. Kinder, die von den zwei Spielplätzen mit straßenseitigem Ausgang angezogen werden, Schulkinder, deren Weg zur Reisachschule und nach Hause mehrmals über beide Straßen führen, sowie ältere Menschen aus der Altenwohnanlage am Lindenbachsee und ihre Besucher.
So entstehen aus dem egoistischen Verhalten vieler Kraftfahrer, die - nur auf den eigenen Vorteil bedacht - unter Verletzung der Verkehrsvorschriften die Wohnstraßen zur raschen Durchfahrt missbrauchen, für alle schwächeren Verkehrsteilnehmer Gefahren für Leib und Leben. Spätestens hier beginnen m. E. die Schutzpflichten der Ordnungskräfte.
Sollten die zuständige Behörden sich nicht in der Lage sehen, diesen Schutz durch wirkungsvolle Kontrollen auf die Einhaltung der Verkehrsvorschriften sicherzustellen, bleibt als ultima ratio nur, eine Durchfahrt durch die Straßen mit baulichen Maßnahmen zu verhindern.

Jana-Marie Stähle

Sinn und Zweck der Anliegerregelung ist es insbesondere, unerwünschten Schleichverkehr zwischen der Solitudestraße und Feuerbach über die Stedinger-/ Goslarer-/ Weilimdorfer Straße zu unterbinden. Die getroffene Regelung dient dem Schutz der betroffenen Anlieger vor übermäßiger Verkehrsbelastung.

Deshalb steht die Kontrolle der bestehenden Verkehrsregelung auch im besonderen Überwachungsfokus von Städtischer Verkehrsüberwachung und Städtischem Vollzugsdienst.

Die Ergebnisse der bisher durchgeführten Geschwindigkeitsmessungen der Städtischen Verkehrsüberwachung werden als unauffällig eingestuft und lassen im Vergleich zu anderen, als gleichwertig einzustufenden Wohngebieten, keine Auffälligkeiten erkennen. Die Goslarer Straße und die Stedingerstraße werden weiterhin bei der Einsatzplanung der Geschwindigkeitskontrollen besonders berücksichtigt.

Der städtische Vollzugsdienst wird auch wie in den letzten Jahren weiterhin gezielte Kontrollen der „Anliegereigenschaft“ der Kraftfahrer durchführen, damit eine nachhaltige Verbesserung eintritt.

13.05.15, 09:10 , Zustimmungen , 0 Kommentare

Im Zeichen der Windkraft

Die Gelegenheit, mit OB Kuhn und den Bürgermeistern über ihren Stadtbezirk zu diskutieren, nutzten viele Einwohnerinnen und Einwohner von Weilimdorf.  Foto: Thomas Niedermüller
Die Gelegenheit, mit OB Kuhn und den Bürgermeistern über ihren Stadtbezirk zu diskutieren, nutzten viele Einwohnerinnen und Einwohner von Weilimdorf. Foto: Thomas Niedermüller

Bürgerversammlung in Weilimdorf gut besucht - OB Kuhn lädt Windradgegner zu Gespräch ein

Das Thema Windkraftanlagen im Landschaftsschutzgebiet Tauschwald hat die rund 550 Besucherinnen und Besucher der Bürgerversammlung in Weilimdorf am 18. Mai am meisten bewegt. Weitere Fragen bezogen sich unter anderem auf die Sportinfrastruktur, den Denkmalschutz im Bezirk, auf Mobilfunk und Feinstaub.
Die Kritik vieler Bürgerinnen und Bürger machte sich an der aktuellen Entscheidung des Gemeinderats fest, die Genehmigungsverfahren für zwei Windkraftanlagen im Landschaftsschutzgebiet Tauschwald einzuleiten. Die Fragen der Besucher drehten sich dabei vor allem um den Schutz des Waldes und seiner Tierwelt, insbesondere des seltenen Wespenbussards, aber auch um die Auswirkungen möglicher Emissionen auf die Menschen.

OB Fritz Kuhn betonte, die Entscheidung des Gemeinderats bedeute nicht automatisch den Bau der Windräder. Die jetzt eingeleiteten verschiedenen Prüfverfahren würden ergebnisoffen geführt. Wenn alle erforderlichen Genehmigungen vorlägen, müsse der Gemeinderat nochmals diskutieren und anschließend entscheiden.

"Auch mir liegt der Naturschutz sehr am Herzen", erwiderte der OB auf den Vorwurf, letztendlich einen Hektar Wald für die Bauwerke zu opfern. "Aber wir müssen bei der Urbanisierung der Energiewende und beim Verzicht auf die klimaschädliche fossile Energieerzeugung vorankommen." Denn der Klimawandel sei eine globale Bedrohung für die Natur, sagte Kuhn weiter. Von dem bis zum Jahr 2020 festgelegten Ziel eines 20-prozentigen Anteils regenerativer Energien am Stuttgarter Bedarf sei die Stadt mit aktuell 9,7 Prozent noch weit entfernt. Deshalb müssten alle Möglichkeiten zur Energieeinsparung einerseits, aber auch zur Gewinnung von Strom aus erneuerbaren Energien geprüft und - wenn möglich und sinnvoll - auch umgesetzt werden.
 
Nach dem von ihm im Gemeinderat erwähnten "Plan B" - einer Alternative zu den Windkraftanlagen - befragt, sagte der OB, er sei für gleichwertige, umsetzbare Projekte jenseits der Windkraft offen und werde die Stadtwerke um Projektstudien bitten. Nachdem mehrere Fragesteller die Wirtschaftlichkeit der Wind­räder bezweifelt hatten, machte Kuhn einen spontanen Vorschlag und lud fünf oder sechs Kritiker zu einem Gespräch mit zwei Fachbürgermeistern und Vertretern der Stadtwerke ein. Dann könnten die vorhandenen Berechnungen geprüft und besprochen werden. "Der Termin kann auch bald sein", warb der OB. Immerhin ein Bürger gab zu Protokoll, man müsse bereit sein, den Strom auch dort zu erzeugen, wo er verbraucht werde.
 
Positive Einschätzungen von der Bürgermeisterbank ­bekamen die Wünsche nach einem Kunstrasen für die SG Weilimdorf und der Sanierung des historischen Rathauses und Schulgebäudes im Zentrum Weilimdorfs.

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Abteilung Gemeinderat und Stadtbezirke
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