Dialog zwischen Bürgern und Stadtverwaltung
Thema | Stadtentwicklung |
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Zeitraum | für Beteiligung: 23.03.15 bis 18.05.15 |
Zielgruppe | Einwohnerinnen und Einwohner aus Weilimdorf |
Hier hatten die Bürgerinnen und Bürger aus Weilimdorf die Möglichkeit vom 13. April bis 3. Mai 2015 nicht nur neben den vorgeschlagenen Themen auch Fragen zu anderen Bereichen zu stellen. Sie konnten diese direkt an die Stadtverwaltung richten, die zu jeder Frage Stellung nahm.
Nur Einwohnerinnen und Einwohner des Stadtbezirks Weilimdorf konnten an der Online-Befragung teilnehmen.
Warum wird im Wolfbusch, Vogelherd kein Parkverbot ausgesprochen. Es ist nahezu kriminell aus der kleinen Anliegerstraße herauszufahren.
Jana-Marie Stähle
Im Wolfbusch und Am Vogelherd gilt teilweise ein gesetzliches Haltverbot nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung aufgrund der geringen Fahrbahnbreite. Eine weitere Beschilderung ist gesetzlich nicht zulässig.
In wenigen Bereichen Im Wolfbusch und Am Vogelherd ist das Parken aufgrund der Straßenbreite erlaubt. Die Restfahrbahn ist bei einseitigem Parken auf 3 m eingeengt. Dies wirkt geschwindigkeitsdämpfend und vermindert den Anreiz zum Durchfahren dieser Verbindung.
Da die Fahrbahn gerade verläuft, ist Begegnungsverkehr im Einzelfall durch Ausweichen in Grundstückszufahrten und Parklücken gefahrlos möglich. Bei verkehrsgerechtem Verhalten treten keine Beeinträchtigungen auf. Zudem sind Fahrzeuglenker und Fußgänger insbesondere in Tempo-30-Zonen gehalten, sich gegenseitig zu verständigen und aufeinander besondere Rücksicht zu nehmen.
Eine Verbreiterung der Fahrgasse durch Einrichtung eines Haltverbots ist in den Straßen Im Wolfbusch und Am Vogelherd kontraproduktiv, da eine breitere Fahrgasse in der Regel zu einer Erhöhung der Fahrgeschwindigkeiten führt und damit dem Sinn und Zweck einer Tempo-30-Zonenregelung zuwiderläuft.
13.05.15, 09:19 , 0 Zustimmungen , 0 Kommentare