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Stadtweit

Bildungsregion Stuttgart

Zusammenarbeit zwischen den Institutionen schulischer und außerschulischer Erziehung und Bildung

ThemaBildung
Zeitraumfür Beteiligung: seit 1.10.11, Ende offen
ZielgruppeEinwohnerinnen und Einwohner aus Stuttgart-Nord, Untertürkheim, Wangen und der Stadtteile Hallschlag, Veielbrunnen/Neckarpark

Beteiligung anregenBeteiligung anregen
offen

Bildungsregion Stuttgart

Jedes Kind, egal welcher sozialer oder kultureller Herkunft, soll in Stuttgart die Chance auf einen gelingenden Bildungsweg haben. Das ist das Ziel der Bildungspartnerschaft der Stadt. Damit dies gelingt, sollen die Angebote der Bildungsförderung (Schule, Jugendhilfe, Vereine etc.) koordiniert und dauerhaft vernetzt werden.

Dieses Ziel wird auch vom Land Baden-Württemberg verfolgt. Seit September 2009 fördert das Kultusministerium den landesweiten Aufbau von Bildungsregionen. In diesen staatlich-kommunalen Verantwortungsgemeinschaften soll das koordinierte Zusammenwirken von Schulen, Kindergärten, Vereinen, Kirchen und Vertretern der Wirtschaft organisiert und so die Bildungschancen der hier lebenden Kinder und Jugendlichen verbessert werden.

An den Standorten der Bildungsregion soll modellhaft aufgezeigt werden, wie lokale Bildungsverbünde gemeinsam dafür Verantwortung übernehmen, dass auch Kinder aus sozial benachteiligten Familien eine ermutigende Bildungsbiografie durchlaufen. Das Bemühen um gezielte Formen der Zusammenarbeit zwischen den Institutionen schulischer und außerschulischer Erziehung und Bildung stützt sich auf die Erkenntnis, dass sich durch partnerschaftliche Kooperationen die Chancen für gelingende Bildungsbiographien von Kindern und Jugendlichen deutlich verbessern.

Es wird gemeinsam mit den örtlichen Bildungsakteuren erarbeitet, welche Förderangebote gut funktionieren und ggf. ausgebaut werden können, welche Förderlücken in der Bildungskette einer Region oder eines Sozialraumes vorhanden sind und wie diese geschlossen werden können. Von zentraler Bedeutung hierbei sind die Gestaltung der bildungsbiographischen Übergänge von Kindern und Jugendlichen sowie die Entwicklung guter Kooperationsverhältnisse mit Eltern.

In Stuttgart wurden zwei Schwerpunktaufgaben für die Bildungsregion definiert:

  • Modellhafte Weiterentwicklung von Kooperationsstrukturen zwischen Kitas, Schulen und außerschulischen Partnern mit dem Ziel, gelingende Bildungsbiographien von Kindern und Jugendlichen zu befördern.
  • Entwicklung und Umsetzung eines Rahmenkonzeptes zur Elternbildung und Elternbeteiligung in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und in Schulen.​
Eine Bürgerbeteiligung ist zum derzeitigen Projektzeitpunkt noch nicht konkret geplant, kann bei gegebenem Anlass allerdings in Form einer informellen Bürgerbeteiligung umgesetzt werden.

Bürgerbeteiligung anregen

Bei diesem Vorhaben haben Sie die Möglichkeit, auf verschiedenen Wegen eineBürgerbeteiligung anzuregen.​ Sie können sich per Mail an die Koordinierungsstelle mittels des Kontaktformulars auf dieser Seite wenden, Ihr Anliegen an den verantwortlichen Bezirksbeirat herantragen oder einen Quorumsantrag vorlegen.

offen

Ihre Möglichkeiten eine Bürgerbeteiligung anzuregen

Bei diesem Projekt ist keine informelle Bürgerbeteiligung vorgesehen, wäre grundsätzlich aber möglich. Sie haben daher die Möglichkeit, ein Bürgerbeteiligungsverfahren anzuregen. Hierzu stehen Ihnen unterschiedliche Wege zur Verfügung.
 
  1. Es besteht die Möglichkeit, einen sogenannten Quorumsantrag zu stellen. Hierzu legen Sie mindestens 1000 Unterschriften bei der Stadtverwaltung vor. Wichtig ist, dass nur Einwohnerinnen und Einwohner Stuttgarts ab 14 Jahren unterschriftsberechtig sind. Nutzen Sie zur Sammlung bitte ausschließlich das hier bereitgestellt Formular. Wenn die Verwaltung die Zulässigkeit des Quorumsantrags festgestellt hat, wird dieser in den Gemeinderat eingebracht. Er entscheidet dann über die Durchführung eines Bürgerbeteiligungsverfahrens. Pro Vorhaben ist nur ein Quorumsantrag zulässig.
  2. Weiterhin können Sie sich an den zuständigen Bezirksbeirat wenden. Dieser kann Ihre Anregung per Mehrheitsbeschluss zu einem Antrag erheben. Liegt das Projekt im Zuständigkeitsbereich des Gemeinderats, entscheidet dieser schnellstmöglich über den Antrag. Andernfalls liegt die Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung beim Oberbürgermeister.
  3. Sie können Ihren Wunsch nach Bürgerbeteiligung auch an die Verwaltung herantragen. Mithilfe des Kontaktformulars können Sie Ihr Anliegen zu einem bestimmten Projekt an die Verwaltung übermitteln. In diesem Fall entscheidet der Oberbürgermeister, ob er die Anregung aufnehmen und weiterverfolgen möchte.
 
Hier finden Sie allgemeine Informationen zum Quorumsantrag, sowie den Quorumsantrag mit angehängter Unterschriftenliste für zunächst 1.000 Unterschriften:
 
 

Kontaktformular

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    Ihre Ansprechpartner zum Vorhaben

    ​Stefanie Ender
    Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft
    Telefon:    (0711) 216-98531
    Mail:        stefanie.ender@stuttgart.de

    Anschrift:
    Landeshauptstadt Stuttgart
    Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft
    Eberhardstraße 1
    70173 Stuttgart

    Theoklis Chimonidis
    Elternseminar
    Telefon:    (0711) 216-80353
    Mail:        theoklis.chimonidis@stuttgart.de

    Anschrift:
    Landeshauptstadt Stuttgart
    Elternseminar
    Lange Straße 54
    70174 Stuttgart
     

    Ihre Ansprechpartnerin in der Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung

    Christine Eisele
    Abteilung Gemeinderat und Stadtbezirke
    Telefon: 0711 216-60380
    Fax:       0711 216-95-60380
    E-Mail:  poststelle.buergerbeteiligung.stuttgart@stuttgart.de
     
    Anschrift:
    Landeshauptstadt Stuttgart
    Haupt- und Personalamt
    Marktplatz 1
    70173 Stuttgart​
     

    Ihre Ansprechpartner für allgemeine Fragen zum Beteiligungsportal

    Oliver Seibold
    Abteilung Kommunikation
    Telefon:    (0711) 216-91780
    Mail:        stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de
     
    Simone Sommer
    Abteilung Kommunikation
    Telefon:    (0711) 216-91813
    Mail:        stuttgart-meine-stadt@stuttgart.de

    Anschrift:
    Landeshauptstadt Stuttgart
    Abteilung Kommunikation
    Rathauspassage 2
    70173 Stuttgart​